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							            Kraftfahrt-Bundesamt
                             DE-24932 Flensburg




         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                         National Type Approval


                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)




                       Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2



                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)




                 special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                   : 51729                                 --




G.M.P. GROUP S.R.L.
IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)



entfällt
not applicable



DIVA 1875
             Kraftfahrt-Bundesamt
                            DE-24932 Flensburg




                    51729                             --




Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

Felgengröße
Size of the wheel

Typ und die Ausführung
Type and version

Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)

Genehmigungszeichen
Approval identification

Einpresstiefe
Inset/outset




an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel



Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
DE-67245 Lambsheim



21.11.2017



55810817 (1. Ausfertigung)
            Kraftfahrt-Bundesamt
                            DE-24932 Flensburg




                    51729                                 --




                                                   darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval
restricted to the application listed:

Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1, 2                                                 1. Ausfertigung

unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.

Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.



siehe Prüfbericht
see test report

                       erteilt
         granted
           Kraftfahrt-Bundesamt
                          DE-24932 Flensburg




                  51729                        --




entfällt
not applicable

             DE-24932 Flensburg


             08.12.2017


             Im Auftrag
              Kraftfahrt-Bundesamt
                             DE-24932 Flensburg




            Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                      Index to the information package


                   : 51729                            --



              08.12.2017                                    --




DIVA 1875                                                       04.07.2017



55810817 (1. Ausfertigung)                                      21.11.2017



entfällt
not applicable
                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                         51729

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen




                                     KBA 51729




Rechtsbehelfsbelehrung


                                       Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg,
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             51729

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses




Instruction on right to appeal


                             Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           DIVA
Typ                              DIVA 1875
Radgröße                         7,5 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
PCD           DIVA 1875                              5/112/66,7     50    620     2100       8/2017
5X112         PCD 5X112/ ohne Ring
PCD           DIVA 1875                              5/120/72,6     50    620     2100       8/2017
5X120         PCD 5X120/ ohne Ring

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       51729
Herstellerzeichen                G.M.P. Group
Radtyp und Ausführung            DIVA 1875 (s.o.)
Radgröße                         7,5Jx18H2
Einpreßtiefe                     ET ( s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)           Abrollumfang
5/112                50                      620                    2100
5/120                50                      620                    2100

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/112                205/35R18               50                     620
5/120                205/35R18               50                     620

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,7 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese bei TÜV Rheinland Group ab
September 2017 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                                                      04.07.2017
Radzeichnung                       DIV 75 X 18 NF                 20.07.2017
Radzeichnung                       8DIV7518505/112666             22.07.2017
Radzeichnung                       8DIV7518505/120726             22.07.2017
Verwendungen                       Anlage 1-2                     21.11.2017




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 3 von 3

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. November 2017




Schmidt                                                                      00283463.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DIVA
Typ                               DIVA 1875
Radgröße                          7,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
PCD          DIVA 1875                               5/112/66,7         50        620    2100
5X112        PCD 5X112/ ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51729
Herstellerzeichen                 G.M.P. Group
Radtyp und Ausführung             DIVA 1875 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 225xe Active       100            205/45R18   T90                             A12 A14 A18
Tourer Hybrid          100            215/45R18                                   A56 Flh S02
UKL-L, F2AT            100            225/40R18   A01 K2b T92
e1*2007/46*            100            225/45R18   A01 K2b
0371*21-..;            100            235/45R18   A01 K2b
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active         70-170         205/45R18   T86 T90                         A12 A14 A18
Tourer                 70-170         215/45R18                                   A57 Flh V00
UKL-L, F2AT            70-170         225/40R18   A01 K2b                         V18 S02
e1*2007/46*            70-170         225/45R18   A01 K2b
0371*13-..;            70-170         235/45R18   A01 K2b
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Gran Tourer    70-141         205/45R18   T86 T90 124                     A12 A14 A18
UKL-L, F2GT            70-141         215/45R18   T89 T93 124                     A57 V00 V18
e1*2007/46*            70-141         225/40R18   A01 K2b T88 T92 124             Ver S02
0371*18-..;            70-141         225/45R18   A01 K2b 124
e1*2007/46*1677*..     70-141         235/45R18   A01 K2b 124
BMW X1                 85-170         215/50R18   M+S                             A12 A14 A18
UKL-L, F1X             85-170         225/50R18                                   A57 S02
e1*2007/46*            85-170         235/45R18
0371*19-..;            85-170         245/45R18   A01 K2b
e1*2007/46*1676*..
Mini Clubman           75-110         205/45R18   A58 T86 T90                     A12 A14 A18
One/Cooper ,/D,/S      75-110         215/40R18   A58 T85 T89                     Car S02
UKL-L, FMK             75-110         215/45R18   A58
e1*2007/46*            75-155         215/40R18   A57 M+S T85 T89
0371*19-..,            75-155         215/45R18   A57 M+S
e1*2007/46*1683*..     75-155         225/40R18   A01 A57 K2b

Mini Countryman        100-110        215/50R18                                   A12 A14 A18
FMX                    100-155        215/50R18   M+S                             A57 KMV S02
e1*2007/46*1682*..     100-155        225/50R18
                       100-155        235/45R18
                       100-155        245/45R18   A01 K2b
Mini Countryman SE     100            215/50R18   M+S                             A12 A14 A18
FMX                    100            225/50R18                                   A56 KMV S02
e1*2007/46*1682*..     100            235/45R18
- Hybrid               100            245/45R18   A01 K2b
Mini One/Cooper ,/D,   55-155         205/35R18   K2b T81                         A01 A12 A14
/S                     55-155         205/40R18   K2b T82 T86                     A18 A58 Cbo
UKL-L, FML2, FML4,                                                                Flh S02
FMCA
e1*2007/46*
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 4 von 6

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2017 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. November 2017




Schmidt                                                                      00283464.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DIVA
Typ                               DIVA 1875
Radgröße                          7,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
PCD          DIVA 1875                               5/120/72,6         50        620    2100
5X120        PCD 5X120/ ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51729
Herstellerzeichen                 G.M.P. Group
Radtyp und Ausführung             DIVA 1875 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini Countryman           66-140        215/45R18                                        A12 A14 A18
UKL/X, -/N1               66-140        225/40R18   A01 K2b                              A57 Y85 S02
e1*2007/46*0496*..;       66-140        225/45R18   A01 K2b
e24*2007/46*0023*..
- One, Cooper, -/D/-S/-
SD
Mini Countryman JCW       160           215/45R18   M+S                                  A12 A14 A18
UKL/X                     160           225/40R18   A01 K2b                              A56 Y85 S02
e1*2007/46*0496*..        160           225/45R18   A01 K2b
- John Cooper Works
Mini Paceman              82-140        215/45R18                                        A12 A14 A18
UKL-C/X                   82-140        225/40R18   A01 K2b                              A57 Cpe S02
e1*2007/46*0563*..;       82-140        225/45R18   A01 K2b
- Cooper -/D/-S/-SD
Mini Paceman JCW          160           215/45R18   M+S                                  A12 A14 A18
UKL-C/X                   160           225/40R18   A01 K2b                              A56 S02
e1*2007/46*0563*..        160           225/45R18   A01 K2b
- John Cooper Works

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

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Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51729 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55810817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ DIVA 1875
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 4
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. November 2017




Schmidt                                                                      00283465.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte