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							Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                          OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
DRAKE 198           DRAKE 198               ohne                        65,1                    690     2280    12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                          135 Nm für Typ : KL; MX
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96          11A; 245                   Sport, Longitude,
                                          235/45R19 95          11A; 245                   Limited; Modell "4x4";
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/45R19 92          11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                          235/40R19 92          11A; 245; 248              Frontantrieb;
                                          235/45R19 95          11A; 245; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R19 94          11A; 245; 248              12A; 51A; 71K; 723;
                                          245/45R19 98          11A; 245; 248              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/45R19 92           11A; 248                   Allradantrieb;
                                         235/45R19 95           11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.01.2019
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 952; 952 (Kegelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 949
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 952
                                          130 Nm für Typ : 949
Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..      100 - 206 225/40R19     51G; 57E                    Limousine;
                                               225/40R19 93W 57F                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H
952            e3*2007/46*0382*..    100 - 206 225/40R19 88V GA4; 51G; 57E               Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76A

Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R19              12K; 51G                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         74H
949            e3*2007/46*0435*..    110 - 206 225/55R19 99                              Allradantrieb;
                                               235/50R19 99                              Heckantrieb;
                                               235/55R19 101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R19 100                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 334; 940
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 939
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                          120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 248                     Schrägheck 4-türig;
                                         245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;               Frontantrieb;
                                                       244; 270                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 248                     12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/35R19 91  11A; 22I; 248                     729; 73C; 74A; 74H
                                         245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                       244; 270

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24J; 24M                   Alfa 159 Sportwagon
                                 85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I; 24D; 24J            (Kombi);
                                 85 - 191 235/40R19 96    11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        83P
939            e3*2001/116*0212*..   85 - 136 235/35R19 91W     11A; 24M                Alfa 159 (Limousine);
                                     85 - 147 245/35R19 93      11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R19 94      11A; 22I; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 74H;
                                     85 - 191 235/40R19 96      11A; 22I; 24M           83P
                                               245/35R19 93Y    11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/40R19 94Y    11A; 22I; 24D; 24J; 54A
939            e3*2001/116*0212*..   120 - 136 235/35R19 91W    11A; 24M; 5GG           Alfa Brera (Coupe);
                                     120 - 147 235/35R19 91Y    11A; 24M; 5GG           Alfa Spider (Cabrio);
                                               245/35R19 93W    11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R19 94W    11A; 22I; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 74H;
                                     120 - 191 235/40R19 96     11A; 22I; 24M           83P
                                               245/35R19 93Y    11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/40R19 94Y    11A; 22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91W 11A; 367                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/35R19 91           11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H
334            e3*2007/46*0318*..    100 - 125 235/35R19 91     11A; 244                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88         QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                               24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88         QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/35R19 88W 11A; 21P; 22I; 22L;              Nur Astra OPC; Coupe;
                                                        24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19     11A; 21P; 22I; 22L;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                        24M; 51G                         73C; 74A
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21S; 22I;              Cabrio; Coupe;
                                                        24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                        24M                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..                          24M                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85              11A; 248; 26B; 26N;      Adam-S;
                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88           11A; 21P; 22M; 5FE       10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                                                                 51A; 71K; 723; 73C;
BB
                                                                                         74A
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                11A; 21B; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
R, VECTRA                                                       51G                      Strassen;
                                       235/35R19 91W            11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 184 235/35R19    11A; 21B; 24J; 24M;          nicht Fz schlechte
                                                            51G                          Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19           11A; 21B; 22L; 24J;      nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                              24M; 51G                 Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;         nicht Fz schlechte
                                                             24M; 367                    Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 51G                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                               235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;         723; 729; 73C; 74A
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19         11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                            24M; 51G                     Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;         nicht Fz schlechte
                                                             24M; 367                    Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             24M; 51G                    11H; 12A; 51A; 52R;
                                               235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;         71K; 723; 729; 73C;
                                                             24M; 367; 51G               74A
                                               235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         235/35R19         51G; 52A                 Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             Kombi; Limousine;
                                                         24C; 24D; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
YS3E           e4*2001/116*0096*..   110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;         Kombi; Limousine;
                                                             24J; 24M; 51G               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..     88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;          ab e11*96/27*0073*10;
                                                            24J; 24M                     Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
Gutachten 18-00482-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52531
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.01.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 230             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA