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							               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 20.08.2025
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               Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, FCA, FIAT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 31
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               DRAK85203125        PDC 5X110 ET 31 CB 65.1 ohne                           65,1                     690      2280    11/18
               8
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 52533*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17B28


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 235/35R20 92           11A; 244; 245              Allradantrieb;
                             e4*2007/46*1410*..            245/35R20 91           11A; 241; 244              Frontantrieb; nicht
                                                           245/40R20 95           11A; 241; 244              Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AV1; MP
               Zubehör                                    : C17B28


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 949
               Zubehör                                    : B13



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 20.08.2025
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : AV1
                                                             130 Nm für Typ : 949
                                                             135 Nm für Typ : MP
               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 235/35R20 92                11A; 244; 245           Allradantrieb;
                                                        245/35R20 91                11A; 241; 244           Frontantrieb; nicht
                                                        245/40R20 95                11A; 241; 244           Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               MP             e3*2007/46*0508*..      96 - 132 235/45R20 96                                 Allradantrieb; nur
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               MP             e3*2007/46*0508*..      96        235/45R20 96                                Frontantrieb; nur
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
§22 52533*01




               Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 245/45R20 99                                       Allradantrieb;
                                                         255/40R20 97                                       Heckantrieb;
                                                         255/45R20 101                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74H; 854;
                                                                                                            856
               949            e3*2007/46*0435*..      110 - 206 255/45R20           12K; 51G                Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                            71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 854; 856

               Verkaufsbezeichnung:     TONALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 235/40R20 96              11A; 26P                Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 83P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FIAT
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 940
               Zubehör                                     : C17B28




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 20.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 7
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 939
               Zubehör                                    : B13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 235/30R20 88W 11A; 21P; 22B; 24J;                   Schrägheck 4-türig;
                                                                      244; 270                              Frontantrieb;
                                               77 - 177 235/30R20 88Y 11A; 21P; 22B; 24J;                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      244; 270                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                            83P

               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 245/30R20 90Y 11A; 22I; 24D; 24J;                  Alfa 159 (Limousine);
                                                                         5GA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/30R20 92W 11A; 22B; 24C; 24D                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                85 - 191 255/30R20 92Y 11A; 22B; 24C; 24D;                  723; 73C; 74A; 74H
                                                                         5GM
               939          e3*2001/116*0212*.. 136       245/30R20 90Y Nicht Alfa Spider                   Alfa Brera (Coupe);
§22 52533*01




                                                                         (Cabrio); 11A; 22I; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24J; 5GA                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                          255/30R20 92W Nicht Alfa Spider                   723; 73C; 74A; 74H
                                                                         (Cabrio); 11A; 22B;
                                                                         24C; 24D; 5GM


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 20.08.2025
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 52533*01




                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), i m oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 20.08.2025
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               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§22 52533*01




                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 20.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 52533*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 18-00484-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52533
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DRAKE 2085
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 20.08.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      ALFA ROMEO
                      Fahrzeugtyp:     AV1
                      Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00061*..
                      Handelsbez.:     TONALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 310                 VA
                            26P                      x = 220              y = 260                 VA
§22 52533*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.