Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 9

               Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ENER10222026        ET 20 5X 112 CB 66.6        ohne                       66,6                      850      2300    03/24
               9
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 55403*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104           CFB; YC2; 11A; 24M;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                    5MA; 57F                  GLC
                                                                                                              300 de 4MATIC; GLC
                                                                 295/30R22 103      YAO; 11A; 244; 247;       400 e 4MATIC;
                                                                                    5LK; 57F                  Kombilimousine;
                                                                                                              Schräghecklimousine;
                                                                                                              mit
                                                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                                                              (Flap) Serie;
                                                                                                              Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                              76B; 930; 97H; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101      CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                              57F                       4MATIC; nicht GLC 300
                                                            295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 57F        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                        930; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                              57E; 99I                  GLC
                                                                                                        300 de 4MATIC; GLC
                                                                                                        400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
§22 55403*00




                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                        930; 97G; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       nicht GLC 300 e
                                                                              57E; 99I                  4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                        930; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/35R22 98       11A; 24C; 26B; 26N;       nicht GLC 300 e
                                                                              57E; 99I                  4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                        934; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101     CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                              27B; 27F; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                                            295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              27F; 57F                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
§22 55403*00




                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                        934; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 285/30R22 101 CFB; 11A; 27I; 57F              AMG GLC 43; AMG
                                                                                                        GLC
                                                            295/30R22 99      YAO; 11A; 27B; 57F        43 4MATIC; Coupe;
                                                                                                        SUV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                        97H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55403*00




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/ Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 55403*00




                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
§22 55403*00




               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55403*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 315              y = 310                 VA
                            26P                      x = 265              y = 260                 VA
                            27B                      x = 325              y = 315                 HA
                            27I                      x = 275              y = 265                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55403*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 315        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 325        y = 315            25                HA
                            27H                  x = 325        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00119-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55403
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55403*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.