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							                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                                                                                                                                Seite: 1 von 7

                         Fahrzeughersteller                     : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 11 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                          Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                          Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                         ENER11224526     ET 45 5X 112 CB 66.6         ohne                     66,6                     965      2500    03/24
                         9
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 55404*00, Korr. 01




                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 31

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFC, KDFD




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 02.05.2024
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                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 31

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFC, KDFD
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : E2EQEW
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : H1GLE; H1GLE
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
§22 55404*00, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 315/25R22 101            YEA; 11A; 24D; 27B;     nicht AMG EQE 43
                                                                                              27F; 5KK; 57F; KDFC     4MATIC; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76B

                         Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                         H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 325/35R22 110Y 11A; 24M; 57F; 6CI;                 inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                  KDFD                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                      75I; 76B; FGC; FKA;
                                                                                                                      NAW
                         H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 270 285/40R22 106       11A; 24J; 26B; 26N;     GLE Coupe; inkl.
                                                                                              57E; 6CI                Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                      76A; FGC; FKA
                         H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 270 325/35R22 110Y 11A; 24M; 57F; 6CI;          GLE Coupe; inkl.
                                                                                         KDFD                         Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                      75I; 76B; FGC; FKA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 106        11A; 24J; 26B; 26N;       inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                        57E; 6CI                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                  76A; FGC; FKA; NAW


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 55404*00, Korr. 01




                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 7
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55404*00, Korr. 01




                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        285/40R22
                                              Hinterachse:                        325/35R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 7
                                Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                              unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
§22 55404*00, Korr. 01




                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                              Vorderachse nicht zulässig.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         KDFC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis 5x112 ET: 31
                         KDFD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis 5x112 ET: 50
                         NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                              bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                              eingetragen ist.
                         YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         265/30R22
                                              Hinterachse:                         315/25R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 7


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     H1GLE
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                                Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      27I                      x = 280              y = 330                 HA
                                      26B                      x = 270              y = 270                 VA
                                      26P                      x = 320              y = 320                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55404*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                                      27H                  x = 280        y = 330            30                HA
                                      26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                                      26N                  x = 320        y = 320            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00120-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55404
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 2211
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     E2EQEW
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00036*..
                                Handelsbez.:     EQE-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      27B                      y = 280              y = 295                 HA
                                      27I                      x = 230              x = 245                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55404*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 280        y = 295            30                HA
                                      27H                  x = 280        y = 295             8                HA
                                      26J                  x = 270        y = 260            20                VA
                                      26N                  x = 270        y = 260             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.