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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            ENERGIA
               Typ                               ENERGIA 1985
               Radgröße                          8,5J X19 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               ENER85 ENERGIA 1985 5X108 ET40 / ohne              5/108/63,4         40        750    2250
               1940118 Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55802924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55292 , RADTYP ENERGIA 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55294*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55294
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             ENERGIA 1985...(s.o.)
               Radgröße                          8,5J X19 H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    130                    -
               S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    140                    31

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Ford
                                                 Volvo

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Focus RS (II)      224, 257       235/35R19   K1a K1b K3s K5a R02            A01 A12 A16
               DA3, DA3-RS                                                                       A18 A58 B02
               e13*2001/116*0144*.                                                               V19 VA1 S01
               e13*2001/116*1010*.
               Volvo C40               80, 160        235/50R19   K1c R02                        A01 A12 A16
               X                                                                                 A18 A57 V19
               e9*2007/46*                                                                       Vn2 VA1 S02
               3146*13-15
               - Elektro
               - bis Modell 2022
               Volvo C40               120-128        235/50R19   K1c R02                        A01 A12 A16
               X                                                                                 A18 A58 AHa
               e9*2007/46*3146*16-..                                                             V19 Vn2 VA1
               - RWD, Heckantrieb                                                                S02
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo C40               183            235/50R19   K1c R02                        A01 A12 A16
               X                                                                                 A18 A56 V19
§22 55294*00




               e9*2007/46*3146*16-..                                                             Vn2 VA1 S02
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo Polestar 2        80,160         245/45R19   K1a K1b R02                    A01 A12 A16
               V                       80,160         255/40R19   K1c R02                        A18 A57 B66
               e9*2007/46*6834*..;     80,160         255/45R19   G01 K1c R02                    Lim V10 VA1
               e9*2018/858*                                                                      S02
               11085*00-03
               - Elektro
               - bis Modelljahr 2023
               Volvo Polestar 2        192            245/45R19   K1a K1b R02                    A01 A12 A16
               V                       192            255/40R19   K1c R02                        A18 A56 B66
               e9*2018/858*            192            255/45R19   G01 K1c R02                    Lim V10 VA1
               11085*04-..                                                                       S02
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
               Volvo Polestar 2        141            245/45R19   K1a K1b R02                    A01 A12 A16
               V                       141            255/40R19   K1c R02                        A18 A58 AHa
               e9*2018/858*            141            255/45R19   G01 K1c R02                    B66 Lim V10
               11085*04-..                                                                       VA1 S02
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo XC40 Recharge     120-128        235/50R19   K1c R02                               A01 A12 A16
               Electric                                                                                 A18 A58 AHa
               X                                                                                        V19 Vn2 VA1
               e9*2007/46*3146*16-..                                                                    S02
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo XC40 Recharge     183            235/50R19   K1c R02                               A01 A12 A16
               Electric                                                                                 A18 A56 V19
               X                                                                                        Vn2 VA1 S02
               e9*2007/46*3146*16-..
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo XC40 Recharge     80, 160        235/50R19   K1c R02                               A01 A12 A16
               Electric                                                                                 A18 A57 V19
               X                                                                                        Vn2 VA1 S02
               e9*2007/46*
               3146*09-15
               - Elektro
§22 55294*00




               - bis Modell 2022

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55802924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55292 , RADTYP ENERGIA 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55294*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B66    Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
               Achse 1.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55294*00




               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 6 von 7
               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§22 55294*00




               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55802924, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55292 , RADTYP ENERGIA 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55294 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X19 H2 Typ ENERGIA 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. April 2024
§22 55294*00




               Schmidt                                                                      00425599.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim