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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            ENERGIA
               Typ                               ENERGIA 2185
               Radgröße                          8,5J X 21H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               ENER8521       ENERGIA 2185 5X112 ET30 /          5/112/66,6         30       750       2300
               30269          ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55805124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55402 , RADTYP ENERGIA 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55401*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55401
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             ENERGIA 2185...(s.o.)
               Radgröße                          8,5J X 21H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                  Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge
                                                                                                     (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm          150                      45
               S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm          150                      45

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               CL-Klasse              285-380        255/30R21   K1a K1b K41 R02                 A01 A12 A14
               216                                                                               A18 A58 Cpe
               e1*2001/116*0372*..                                                               R21 VS1 VA1
               (FIN: WDD216...)                                                                  S02
               E-Klasse               120-280        245/35R21   R02 T96                         A01 A12 A14
               R2EW                                                                              A18 A57 B77
               e1*2018/858*00213*..                                                              L06 Lim NoP
                                                                                                 V21 VA1 S01

               E-Klasse All-Terrain   143-250        245/35R21   K5w R02                         A01 A12 A14
               4matic                 143-250        255/35R21   K1c K5d K5x R02                 A18 A56 KMV
               R1ES                                                                              V21 VA1 S01
               e1*2007/46*1560*..
               E-Klasse PHEV          145-185        245/35R21   R02 T96                         A01 A12 A14
               R2EW                   145-185        245/35R21   R02 T99                         A18 A57 B77
               e1*2018/858*00213*..                  HL                                          L06 Lim V21
               - Plug-in Hybrid                                                                  VA1 S01
§22 55401*00




               EQC 400 4matic         145 (300)      235/45R21   R02                             A12 A14 A18
               204X                   145 (300)      245/40R21   R02 T00                         A56 V21 VA1
               e1*2001/116*                                                                      S01
               0480*31-..
               - Elektro
               GLC-Klasse             100-243        245/40R21   R02                             A12 A14 A18
               204X                   100-243        255/35R21   R02                             A57 MpH
               e1*2001/116*           100-243        255/40R21   R02                             VA1
               0480*16-..                                                                        S01
               (FIN: W..253...)
               GLC-Klasse             120-270        235/45R21   R02 T01                         A12 A14 A18
               R2CGLC                 120-270        245/40R21   R02 T00 T96                     A57 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   120-270        255/40R21   R02 T02                         LM4 NoP V21
               - incl. Coupé                                                                     Vn2 VA1 S01
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse             120-270        235/45R21   R02 T01                         A12 A14 A18
               R2CGLC                 120-270        245/40R21   A01 R02 T00 T96                 A57 B77 L05
               e1*2018/858*00186*..   120-270        255/40R21   A01 R02 T02                     NoP V21 Vn2
               - incl. Coupé                                                                     VA1 S01
               GLC-Klasse             120-270        235/45R21   R02 T01                         A12 A14 A18
               R2CGLC                 120-270        245/40R21   R02 T00 T96                     A57 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   120-270        255/40R21   R02 T02                         L05 NoP V21
               - incl. Coupé                                                                     Vn2 VA1 S01
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - ohne
               Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC-Klasse PHEV        145-185        235/45R21    R02 T01                               A12 A14 A18
               R2CGLC                 145-185        245/40R21    R02 T00                               A56 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   145-185        255/40R21    R02 T02                               L05 V21 Vn2
               - Plug-in Hybrid                                                                         VA1 S01
               - incl. Coupé
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185        235/45R21    R02 T01                               A12 A14 A18
               R2CGLC                 145-185        245/40R21    R02 T00                               A56 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   145-185        255/40R21    R02 T02                               LM4 V21 Vn2
               - Plug-in Hybrid                                                                         VA1 S01
               - incl. Coupé
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               S 63/65 AMG            430-463        255/35R21    R02                                   A12 A14 A18
               Coupé/Cabrio                                                                             A57 Cbo Cpe
               221                                                                                      V21 VA1 S01
               e1*2001/116*
               0335*23-..;
               0396*12-..
§22 55401*00




               (FIN: WDD217...)
               S-Klasse               270-345        245/35R21    R02 T96                               A12 A14 A18
               Coupé/Cabrio           270-345        255/35R21    R02                                   A57 Cbo Cpe
               221                                                                                      V21 VA1 S01
               e1*2001/116*
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55805124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55402 , RADTYP ENERGIA 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55401*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 8
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               Cb2     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
               VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
               VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
               VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§22 55401*00




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 6 von 8
               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 55401*00




               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 7 von 8
               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21      275/40R21
               Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21      285/35R21
               Nr. 9   255/50R21      285/45R21
               Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21      295/40R21
               Nr.13   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21      315/40R21
               Nr.16   275/50R21      315/45R21
               Nr.17   285/35R21      325/30R21
               Nr.18   285/40R21      315/35R21
§22 55401*00




               Nr.19   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55805124, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55402 , RADTYP ENERGIA 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               VS1    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1 255/30R21        285/30R21, 295/25R21
               Nr. 2 265/30R21        295/30R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55401 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2185
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55401*00




               Lambsheim, 24. Mai 2024




               Kocher                                                               00428092.DOC

               sw




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