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							                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                                                                                                                                Seite: 1 von 14

                         Fahrzeughersteller                     : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
                                                                  VOLKSWAGEN
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 9 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 30
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                          Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                          Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                         ENER90223026     ET 30 5X 112 CB 66.6         ohne                     66,6                     840      2327    03/24
                         9
                         ENER90223026     ET 30 5X 112 CB 66.6         ohne                     66,6                    850      2300     03/24
                         9
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.
§22 55400*00, Korr. 01




                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 31


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDR, KDDS




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 02.05.2024
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                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : F2; FY
                         Zubehör                                    : S17D45R14


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 46 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : 4L; 4L1
                         Zubehör                                    : PS17Q45-MW-ZN


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                                                      140 Nm für Typ : FY; F2
                                                                      160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                         Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                                  TFSI e
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 245; 248; 26B;    A6 ALLROAD
                                                                                 26N; 27H               QUATTRO;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55400*00, Korr. 01




                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
                         F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 241; 244; 246;    A6; Kombilimousine;
                                                                                 26B; 27H; 5JA          Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
                         F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 26P               A7 Sportback;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A

                         Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                         FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97     11A; 245; 248; 26N;               Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                                                    5IM                               SQ5 Sportback;
                                                                   255/35R22 99     11A; 24J; 248; 26N;               Allradantrieb;
                                                                                    5JK                               Frontantrieb; inkl.
                                                                   265/35R22 102 11A; 241; 244; 246; 26J              Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 02.05.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                         4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                                  ab
                                                          320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                              e13*2007/46*1081*06;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                        725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                        75I; PDH

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                     ab
                                                          320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                 e1*2001/116*0350*20;
                                                                                                           Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                           75I; PDH


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
§22 55400*00, Korr. 01




                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : S17D45R14


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     Q5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97        11A; 245; 248; 26N;       Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                                              5IM                       Sportback;
                                                                          255/35R22 99        11A; 24J; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                                                              5JK                       Frontantrieb; inkl.
                                                                          265/35R22 102       11A; 241; 244; 246; 26J   Hybrid;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                        725; 73C; 74A


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x112 ET: 31


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDR, KDDS
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 14
                         Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102      11A; 24J; 248; 5LA        Allradantrieb;
                                                                     275/35R22 104      11A; 24J; 248             Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 75I

                         Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99                                 nicht GLC 300 e
                                                                     265/35R22 98                                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                                  de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
                                                                                                                  mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  (Flap) Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb;
§22 55400*00, Korr. 01




                                                                                                                  Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 930
                         R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97      CFB; 57E; KDDR;           nicht GLC 300 e
                                                                                        KDDS                      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                      255/35R22 99      YAO; YC2; 57E;            de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                        KDDR; KDDS                350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
                                                                                                                  mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  (Flap) Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                  930




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 14
                         Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 245/35R22 97       CFB; 57E; KDDR;           GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                        KDDS                      GLC
                                                                                                                  300 de 4MATIC; GLC
                                                                      255/35R22 99      YAO; YC2; 57E;            400 e 4MATIC;
                                                                                        KDDR; KDDS                Kombilimousine;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
                                                                                                                  mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  (Flap) Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                  930; 97G
                         R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99                                nicht GLC 300 e
                                                                      265/35R22 98                                4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                                  de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
§22 55400*00, Korr. 01




                                                                                                                  mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  (Flap) Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 934
                         R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97      CFB; 57E; KDDR;           nicht GLC 300 e
                                                                                        KDDS                      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                      255/35R22 99      YAO; YC2; 57E;            de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                        KDDR; KDDS                350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
                                                                                                                  mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  (Flap) Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                  934




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 14
                         Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                         204 X        e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 245/35R22 97 CFB; 57E; KDDR                       AMG GLC 43; AMG
                                                                                                                      GLC
                                                                          255/35R22 99      YAO; 11A; 24J; 57E;       43 4MATIC; Coupe;
                                                                                            KDDR; KDDS                SUV;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                      97G


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 46 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : PS17Q45-MW-ZN


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 55400*00, Korr. 01




                         CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                      inkl. Hybrid;
                                                                   265/35R22 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                      75I; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 14
                                Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                                Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                                vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                                Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 55400*00, Korr. 01




                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei fens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 14
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
§22 55400*00, Korr. 01




                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1460kg.
                         5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1500kg.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1700kg.
                         71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                              unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
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                                                                                                                             Seite: 9 von 14
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
                         934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
                         97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                              Hinterachse.
                         CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         245/35R22
                                              Hinterachse:                         285/30R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 55400*00, Korr. 01




                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KDDR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis 5x112 ET: 20
                         KDDS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis 5x112 ET: 31
                         PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                         YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          255/35R22
                                              Hinterachse:                          295/30R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                                oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigun g
                                des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                                der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                            Vorderachse:                           255/35R22
                                            Hinterachse:                           285/30R22



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                               des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                               der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55400*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F2
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                                Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 200              y = 300                 VA
                                      26B                      x = 250              y = 350                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55400*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                                      27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F2
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                                Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 200              y = 200                 VA
                                      26B                      x = 250              y = 250                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55400*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 13 von 14

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     FY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                                Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 250              y = 250                 VA
                                      26P                      x = 250              y = 200                 VA
                                      27B                      x = 250              y = 300                 HA
                                      27I                      x = 250              y = 250                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55400*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      QUATTRO
                                Fahrzeugtyp:     FY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                                Handelsbez.:     Q5

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 250              y = 250                 VA
                                      26P                      x = 250              y = 200                 VA
                                      27B                      x = 250              y = 300                 HA
                                      27I                      x = 250              y = 250                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55400*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.