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							                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.05.2024
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                         Fahrzeughersteller                     : HONDA, Tesla Motors Inc.
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 9 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 35
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                          Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                          Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                         ENER90223521     ET 35 5X 120 CB 64.1         ohne                     64,1                     850      2300    03/24
                         7
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 55400*00, Korr. 01




                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x120 ET: 30


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDQ




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 02.05.2024
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                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : C17D30


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     CR-V
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         RS           e6*2018/858*00267*.. 109            245/35R22 97        11A; 24J                mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 77E


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
§22 55400*00, Korr. 01




                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis: 5x120 ET: 30


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDQ
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model S, Tesla Model X
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
                         002          e4*2007/46*0667*.. 64 - 186 265/35R22 102          GAW; YB7; 57E;               Model X;
                                                                                         KDDQ                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          275/35R22 104Y YB7; YB8; 5MA; KDDQ          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 75I


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
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                                FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine t echnischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 55400*00, Korr. 01




                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1800kg.
                         71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                              unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00118-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 55400
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ENERGIA 229
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 4
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         GAW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 265/35R22
                              Hinterachse: 285/35R22
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 55400*00, Korr. 01




                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         KDDQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse ENERGIA 2210 KBA: 55403 Lochkreis 5x120 ET: 30
                         YB7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          265/35R22
                                              Hinterachse:                          275/35R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          275/35R22
                                              Hinterachse:                          295/35R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.