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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55402 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55805124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2195
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            ENERGIA
               Typ                               ENERGIA 2195
               Radgröße                          9,5J X 21H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               ENER9521       ENERGIA 2195 5X120 ET40 /           5/120/64,1         40        700    2250
               40217          ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55805624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55405 , RADTYP ENERGIA 21105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55402*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55402
               Herstellerzeichen                 GMP GROUP
               Radtyp und Ausführung             ENERGIA 2195...(s.o.)
               Radgröße                          9,5J X 21H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°    175                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Tesla

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55805124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2195
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Tesla Model S          218-357        255/35R21    R02 T98                               A12 A14 A18
               004                    218-357        265/35R21    R02 T01                               A56 BnK Lim
               e4*2018/858*00086*..                                                                     V21 Vn3 VA1
                                                                                                        S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55805624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55405 , RADTYP ENERGIA 21105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 55402*00




               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55402 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55805124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2195
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 5

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
§22 55402*00




               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55402 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55805124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 4 von 5
               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21      275/40R21
               Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21      285/35R21
               Nr. 9   255/50R21      285/45R21
               Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21      295/40R21
               Nr.13   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21      315/40R21
               Nr.16   275/50R21      315/45R21
               Nr.17   285/35R21      325/30R21
               Nr.18   285/40R21      315/35R21
§22 55402*00




               Nr.19   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55805624, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55405 , RADTYP ENERGIA 21105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55402 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55805124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 21H2 Typ ENERGIA 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55402*00




               Lambsheim, 24. Mai 2024




               Kocher                                                               00428098.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim