GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 1 von 6
Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell EVENTO
Typ EVENTO 208
Radgröße 8Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
EVEN8020 EVENTO 208 5X112 ET45 / 5/112/57,1 45 850 2400
45145 Ø66,45-Ø57,1
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55806123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
55081 , RADTYP EVENTO 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55080*01
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55080
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung EVENTO 208...(s.o.)
Radgröße 8Jx20H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm)
(Nm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26mm 120 27
S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=26mm 160 32
(2-teilig)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q4 e-tron - 70, 77 235/50R20 A12 R02 A21 A57 A99
/Sportback 70, 77 245/45R20 A12 R02 B54 V20 VA1
FZ S01
e1*2018/858*00006*..
- max. Leistung: 125-
220 kW
- Elektro
Skoda Enyaq 50 / 60 70 235/50R20 A12 R02 A21 A58 A99
NY 70 245/45R20 A12 R02 B54 Car V20
e8*2007/46*0416*.. VA1 S01
- max.Leistung:
109kW / 132kW
- Elektro
Skoda Enyaq 80 / 80X 70, 77 235/50R20 A12 R02 A21 A57 A99
NY 70, 77 245/45R20 A01 A12 R02 B54 Car V20
e8*2007/46*0416*.. VA1 S01
- max.Leistung:
150kW / 195kW
- Elektro
§22 55080*01
Skoda Enyaq RS 77 235/50R20 A12 R02 A21 A56 A99
Coupé 77 245/45R20 A01 A12 R02 B54 V20 VA1
NY S01
e8*2007/46*0416*..
- max.Leistung:220kW
- Elektro
VW ID.4 Pro / GTX 70, 77 235/50R20 R02 A12 A21 A57
E2 70, 77 245/45R20 A01 R02 A99 B54 Car
e1*2018/858*00004*.. 70, 77 255/45R20 R02 V20 VA1 S01
- max. Leistung: 128-
220 kW
- Elektro
VW ID.4 Pure 70 235/50R20 A12 R02 A21 A58 A99
E2 70 245/45R20 A12 R02 B54 Car V20
e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 A12 R02 VA1 S01
- max. Leistung:
109kW / 125 kW
- Elektro
VW ID.5 Pro / GTX 70, 77 235/50R20 R02 A12 A21 A57
E2 70, 77 245/45R20 A01 R02 A99 B54 V20
e1*2018/858*00004*.. 70, 77 255/45R20 R02 VA1 S01
- max. Leistung: 128-
220 kW
- Elektro
VW ID.BUZZ Cargo 70 (150) 235/50R20 A12 R02 A07 A21 A58
EBN 70 (150) 245/45R20 A01 A12 R02 A99 B54 V20
e1*2018/858*00165*.. Vn2 VA1 S02
- Elektro
VW ID.BUZZ Pro 70 (150) 235/50R20 A12 R02 A07 A21 A58
EB 70 (150) 245/45R20 A12 R02 A99 B54 V20
e1*2018/858*00164*.. Vn2 VA1 S02
- Elektro
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 6
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55806123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
55081 , RADTYP EVENTO 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
§22 55080*01
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 4 von 6
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§22 55080*01
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 5 von 6
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 17 265/45R20 295/40R20
§22 55080*01
Nr. 18 265/50R20 295/45R20
Nr. 19 275/35R20 305/30R20
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 21 275/45R20 305/40R20
Nr. 22 285/35R20 335/30R20
Nr. 23 285/40R20 325/35R20
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55806123, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55081 , RADTYP EVENTO 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Oktober 2023 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55080 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55807123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ EVENTO 208
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Oktober 2023
§22 55080*01
Schmidt 00418530.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim