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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            EVENTO
               Typ                               EVENTO 209
               Radgröße                          9JX20 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               EVEN9020       EVENTO 209 5X112 ET40 /           5/112/57,1         40        925    2400
               40145          Ø66,45-Ø57,1

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55080 , RADTYP EVENTO 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55081*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55081
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             EVENTO 209...(s.o.)
               Radgröße                          9JX20 H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)
                                                                       (Nm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26mm     120              27
               S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=26mm     160              32
                         (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -        70, 77         255/45R20   A32 R03                        A21 A57 A99
               /Sportback              70, 77         275/40R20   A12 R03                        B54 V20 HA2
               FZ                                                                                S01
               e1*2018/858*00006*..
               - max. Leistung: 125-
               220 kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60     70             255/45R20   A32 R03                        A21 A58 A99
               NY                      70             275/40R20   A01 A12 K2b R03                B54 Car V20
               e8*2007/46*0416*..                                                                HA2 S01
               - max.Leistung:
               109kW / 132kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80 / 80X    70, 77         255/45R20   A32 R03                        A21 A57 A99
               NY                      70, 77         275/40R20   A01 A12 K2b R03                B54 Car V20
               e8*2007/46*0416*..                                                                HA2 S01
               - max.Leistung:
               150kW / 195kW
               - Elektro
§22 55081*01




               Skoda Enyaq RS          77             255/45R20   A32 R03                        A21 A56 A99
               Coupé                   77             275/40R20   A01 A12 K2b R03                B54 V20 HA2
               NY                                                                                S01
               e8*2007/46*0416*..
               - max.Leistung:220kW
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX       70, 77         255/45R20   R03                            A12 A21 A57
               E2                      70, 77         275/40R20   A01 K2b R03                    A99 B54 Car
               e1*2018/858*00004*..                                                              V20 HA2 S01
               - max. Leistung: 128-
               220 kW
               - Elektro
               VW ID.4 Pure            70             245/45R20   A32 R03                        A21 A58 A99
               E2                      70             255/45R20   A12 R03                        B54 Car V20
               e1*2018/858*00004*..    70             275/40R20   A01 A12 K2b R03                HA2 S01
               - max. Leistung:
               109kW / 125 kW
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX       70, 77         255/45R20   R03                            A12 A21 A57
               E2                      70, 77         275/40R20   A01 K2b R03                    A99 B54 V20
               e1*2018/858*00004*..                                                              HA2 S01
               - max. Leistung: 128-
               220 kW
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Cargo        70 (150)       255/45R20   A32 R03 T05                    A07 A21 A58
               EBN                     70 (150)       265/45R20   A91 R03                        A99 B54 V20
               e1*2018/858*00165*..    70 (150)       275/40R20   A01 A12 K2c R03                Vn2 HA2 S02
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Pro          70 (150)       255/45R20   A32 R03 T01 T05                A07 A21 A58
               EB                      70 (150)       265/45R20   A91 R03                        A99 B54 V20
               e1*2018/858*00164*..    70 (150)       275/40R20   A01 A12 K2c R03                Vn2 HA2 S02
               - Elektro


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55080 , RADTYP EVENTO 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
§22 55081*01




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§22 55081*01




               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807123, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55080 , RADTYP EVENTO 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55081*01




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 55081*01




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   285/35R20     335/30R20
               Nr. 23   285/40R20     325/35R20
               Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55081 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ EVENTO 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55081*01




               Lambsheim, 30. Oktober 2023




               Schmidt                                                                       00418531.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim