Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 9 J x 22 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54809*00 special wheels for passenger cars 9 J x 22 H2 Genehmigungsnummer: 54809*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: G.M.P. GROUP S.R.L. IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EXPERIENCE 229 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54809*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54809*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 18.04.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 22-00407-CX-GBM-00 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54809*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: §22 54809*00 Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54809*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 10.05.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54809*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54809*00 Approval No. Ausgabedatum: 10.05.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 22-00407-CX-GBM-00 18.04.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date EXPERIENCE 229 12.12.2022 §22 54809*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54809*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54809 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54809*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54809*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54809*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D - 80686 München Seite: 1 von 4 G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G D E R A B E 5 4 8 0 9 22-00407-CX-GBM-00 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. 24061 Albano Sant`Alessandro Art: Sonderrad 9 J X 22 H2 Typ: EXPERIENCE 229 Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 54809 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte B auvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum §22 54809*00 EXPE902240118 EXPERIENCE 229 PCD ohne 108/5 63,4 40 1100 2500 03/23 5X108 ET 40 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : G.M.P. GROUP S.r.l. 24061 Albano Sant`Alessandro Hersteller : G.M.P. GROUP S.r.l. : : 24061 Albano Sant`Alessandro Handelsmarke : GMP Art der Sonderräder : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 23,8 kg I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EXPE902240118: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : G.M.P. GROUP Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2 Radtyp: E XPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Radtyp : -- : EXPERIENCE 229 Radausführung : -- : EXPERIENCE 229 PCD 5X108 ET 40 Radgröße : -- : 9 J X 22 H2 Typzeichen : KBA 54809 : -- Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 03/23 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Al Si 7 Mg Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. §22 54809*00 II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst 01. Festigkeit 414-QL23-R01 ver.0 05.04.2023 Qualilab S.r.l. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2 Radtyp: E XPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bes tehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. §22 54809*00 Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer KBA-P00100-10. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FORD MOTOR, EXPE902240118 40 18.04.2023 liegt bei Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2 Radtyp: E XPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 V.1.a. Nacharbeitsprofile: s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen V.4. Radabdeckung: s. Anlage: Radabdeckung Blötscher §22 54809*00 Sachverständiger München, 18.04.2023 BLO Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H §22 54809*00 Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. §22 54809*00 Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum 01. Festigkeit 414-QL23-R01 ver.0 05.04.2023 02. Radbeschreibung EXPERIENCE 229 12.12.2022 03. Radzeichnung (Basis) EXPERIENCE 9x22 NF 28.11.2022 04. Radzeichnung EXPE902240118 29.11.2022 05. Nabenkappe C299 14.04.2021 06. Radschraube BOLT 60 11.04.2016 G 04.08.2022 07. Radmutter NUT 60 11.04.2016 D 23.10.2019 §22 54809*00 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54809*00 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FORD MOTOR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum EXPE902240118 EXPERIENCE 229 PCD ohne 63,4 1100 2500 03/23 5X108 ET 40 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR §22 54809*00 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 245/35R22 97 Allradantrieb; 255/35R22 99 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 265/35R22 98 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH 133 Nm für Typ : LC; LZ 140 Nm für Typ : LY 144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 245/35R22 97W 11A; 245; 5BG 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1058*.. 255/35R22 99 ME9; 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97 erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1050*.. 144 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102 5JM erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1047*.. 265/40R22 106 160 Nm; Allradantrieb; 275/40R22 107 11A; 245 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 740; 771; §22 54809*00 DEM Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/35R22 99 11A; 245 Allradantrieb; e5*2007/46*1052*.. 255/40R22 103 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R22 98 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22 97 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R22 99 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R22 103 73C; 74D 265/30R22 97 265/35R22 98 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22 102 Allradantrieb; e5*2007/46*1057*.. 265/40R22 106 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R22 107 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R22 99 11A; 248 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R22 99 11A; 248 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; §22 54809*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; U Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R22 97 11A; 24J; 248; 26P; V90 Cross Country; 27H Allradantrieb; 255/30R22 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R22 99 11A; 24J; 248; 26P; 73C; 74D; 77E 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/35R22 97 11A; 24J XC60; Nicht 223kW- 255/35R22 99 11A; 24J; 248 235kW T8 Twin 265/30R22 97 11A; 24M; 241; 246 Engine/Hybrid; 265/35R22 98 11A; 24M; 241; 246 Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99 5JK nicht 223-235kW Twin 265/35R22 102 Engine; Allradantrieb; 275/35R22 104 MDO; 11A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102 Twin Engine; 275/35R22 104 MDO; 11A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; §22 54809*00 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft §22 54809*00 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1560kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. §22 54809*00 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 MDO) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 282 mm (gemessen) zulässig. ME9) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 262 mm (gemessen) zulässig. §22 54809*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00407-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54809 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EXPERIENCE 229 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 21B x = 270 y = 270 VA 22I x = 190 y = 350 HA 21P x = 220 y = 220 VA 22B x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54809*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 21N x = 270 y = 270 8 VA 21J x = 270 y = 270 10 VA 22H x = 240 y = 400 8 HA 22F x = 240 y = 400 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.