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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 22 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54809*00




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 22 H2


               Genehmigungsnummer: 54809*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     G.M.P. GROUP S.R.L.
                     IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EXPERIENCE 229
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54809*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54809*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     18.04.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00407-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54809*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.

               10.   Bemerkungen:
§22 54809*00




                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54809*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       10.05.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54809*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54809*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        10.05.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     22-00407-CX-GBM-00                                                 18.04.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EXPERIENCE 229                                                     12.12.2022
§22 54809*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54809*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54809

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54809*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54809*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54809*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV SÜD Auto Service GmbH
               Westendstraße 199
               D - 80686 München




                                                                                                                         Seite: 1 von 4


                            G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G D E R A B E 5 4 8 0 9
                                                            22-00407-CX-GBM-00

               Antragsteller:                           G.M.P. GROUP S.r.l.

                                                        24061 Albano Sant`Alessandro
               Art:                                     Sonderrad 9 J X 22 H2
               Typ:                                     EXPERIENCE 229


               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 54809 verliert seine
               Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte B auvorschriften der StVZO ändern oder an den
               Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               I.      Übersicht
               Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                    kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                  Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                  Rad                         Zentrierring          -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
§22 54809*00




               EXPE902240118 EXPERIENCE 229 PCD ohne                                    108/5     63,4       40 1100     2500     03/23
                             5X108 ET 40
               I.1.    Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                    : G.M.P. GROUP S.r.l.

                                                  24061 Albano Sant`Alessandro
               Hersteller                       : G.M.P. GROUP S.r.l.
                                                :
                                                : 24061 Albano Sant`Alessandro
               Handelsmarke                     : GMP
               Art der Sonderräder              : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                  : ca. 23,8 kg
               I.2.    Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EXPE902240118:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
               Hersteller                            : --                                     : G.M.P. GROUP




                                                 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2                                Radtyp: E XPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
               Radtyp                              : --                                    : EXPERIENCE 229
               Radausführung                       : --                                    : EXPERIENCE 229 PCD 5X108 ET
               40
               Radgröße                            : --                                    : 9 J X 22 H2
               Typzeichen                          : KBA 54809                             : --
               Einpreßtiefe                        : --                                    : ET40
               Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                           : z.B. 03/23
               Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN ITALY
               Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
               Weitere Kennzeichnung               : --                                    : Al Si 7 Mg
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
§22 54809*00




               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                   Datum          Technischer Dienst
               01. Festigkeit           414-QL23-R01 ver.0              05.04.2023     Qualilab S.r.l.
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2                                 Radtyp: E XPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.       Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bes tehen keine technischen
               Bedenken.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.


               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 54809*00




               Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
               KBA-P00100-10.
               V.        Unterlagen und Anlagen:
               V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

               Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                        Hinweise
                     1 FORD MOTOR,                                EXPE902240118                   40      18.04.2023      liegt bei
                               Jaguar Land Rover Limited,
                       JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
                       LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
                       CAR CORPORATION




                                                Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 22 H2                                  Radtyp: E XPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.04.2023
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               V.1.a. Nacharbeitsprofile:
               s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
               V.2.   Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.   Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.   Radabdeckung:
               s. Anlage: Radabdeckung




               Blötscher
§22 54809*00




               Sachverständiger

               München, 18.04.2023
               BLO




                                                 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus             Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
               26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§22 54809*00




                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                     Stand: 18.04.2023
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               Wuchtgewichte
               Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
               unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
               Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
               Allgemeine Reifenhinweise
               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
               Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

               Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
               Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
               Sturzwinkels zu beachten.
               Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
               bestätigen zu lassen.
               Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 54809*00




               Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
               Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
               unberührt.
               Ersatzrad
               Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
               Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
               Allgemeine Radhinweise
               Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




                                                      Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                       von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                 Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 18.04.2023
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               Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


               Bezeichnung                           Zeichnungs-Nr.                             Datum          Änderung Datum
               01. Festigkeit                        414-QL23-R01 ver.0                         05.04.2023
               02. Radbeschreibung                   EXPERIENCE 229                             12.12.2022
               03. Radzeichnung (Basis)              EXPERIENCE 9x22 NF                         28.11.2022
               04. Radzeichnung                      EXPE902240118                              29.11.2022
               05. Nabenkappe                        C299                                       14.04.2021
               06. Radschraube                       BOLT 60                                    11.04.2016     G        04.08.2022
               07. Radmutter                         NUT 60                                     11.04.2016     D        23.10.2019
§22 54809*00




                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 18.04.2023
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54809*00




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                       Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 18.04.2023
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               Fahrzeughersteller                          : FORD MOTOR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                             ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
                                                             CORPORATION
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 22 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                             Kennzeichnung      Kennzeichnung                           in mm                    last      umf.      Fertig
                             Rad                Zentrierring                                                     in kg     in mm     datum
               EXPE902240118 EXPERIENCE 229 PCD ohne                                         63,4                   1100      2500    03/23
                             5X108 ET 40
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD MOTOR
§22 54809*00




               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Edge
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                SBF          e1*2007/46*1524*..         110 - 175 245/35R22 97                                  Allradantrieb;
                                                                  255/35R22 99       11A; 24J; 248              Frontantrieb;
                                                                  265/35R22 98       11A; 24J; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                             (GB)
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 125 Nm   für   Typ : DH
                                                             133 Nm   für   Typ : LC; LZ
                                                             140 Nm   für   Typ : LY
                                                             144 Nm   für   Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
                                                             160 Nm   für   Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 245/35R22 97W 11A; 245; 5BG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e5*2007/46*1058*..             255/35R22 99  ME9; 11A; 24J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97                                     erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e5*2007/46*1050*..                                                            144 Nm;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 740

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102            5JM                     erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e5*2007/46*1047*..                265/40R22 106                               160 Nm; Allradantrieb;
                                                                275/40R22 107       11A; 245                Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 740; 771;
§22 54809*00




                                                                                                            DEM

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/35R22 99                  11A; 245                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1052*..        255/40R22 103                 11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      265/35R22 98                  11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22          97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/35R22          99                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         255/40R22          103                             73C; 74D
                                                         265/30R22          97
                                                         265/35R22          98

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22 102                                    Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1057*..             265/40R22 106                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R22 107                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 255/30R22 95              11A; 248                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                255/35R22 99        11A; 248                160 Nm; Cabrio; Kombi;
                                                                                                            Coupe; 2-türig; 4-
                                                                                                            türig; Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            740

               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LV-A         e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 255/30R22 95               11A; 248                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                255/35R22 99        11A; 248                160 Nm; Cabrio; Kombi;
                                                                                                            Coupe; 2-türig; 4-
                                                                                                            türig; Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
§22 54809*00




                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : P; U
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R22 97   11A; 24J; 248; 26P;   V90 Cross Country;
                                                                        27H                   Allradantrieb;
                                                         255/30R22 95   11A; 24J; 248; 26P;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27H                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                         255/35R22 99   11A; 24J; 248; 26P;   73C; 74D; 77E
                                                                        27H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/35R22 97  11A; 24J                         XC60; Nicht 223kW-
                                                         255/35R22 99  11A; 24J; 248                    235kW T8 Twin
                                                         265/30R22 97  11A; 24M; 241; 246               Engine/Hybrid;
                                                         265/35R22 98  11A; 24M; 241; 246               Niveauregulierung;
                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
               L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99  5JK                   nicht 223-235kW Twin
                                                         265/35R22 102                       Engine; Allradantrieb;
                                                         275/35R22 104 MDO; 11A              Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D
               L            e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102                       Twin Engine;
                                                         275/35R22 104 MDO; 11A              Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
§22 54809*00




                                                                                             73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 54809*00




                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 8
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 730kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1560kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
§22 54809*00




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                    Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8
               MDO) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 282
                    mm (gemessen) zulässig.
               ME9) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 262
                    mm (gemessen) zulässig.
§22 54809*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00407-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54809
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     P
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1067*..
                      Handelsbez.:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            21B                      x = 270              y = 270                 VA
                            22I                      x = 190              y = 350                 HA
                            21P                      x = 220              y = 220                 VA
                            22B                      x = 240              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54809*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            21N                  x = 270        y = 270             8                VA
                            21J                  x = 270        y = 270            10                VA
                            22H                  x = 240        y = 400             8                HA
                            22F                  x = 240        y = 400            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.