Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 10

               Fahrzeughersteller                         : BMW AG, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                             Kennzeichnung                    Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                             Rad                              Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
               EXPE952240223 EXPERIENCE 2295                  ohne                        72,6                    1100      2500    03/23
                             PCD 5X120 ET 40
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54810*00




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 285/30R22 101                                     nicht für gepanzerte
                             e1*98/14*0153*..               295/30R22 103           56G                       Fz;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              729; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                            (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : LE; LR; LG; LW
               Zubehör                                    : D13


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : LK; L1
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : LE
                                                            150 Nm für Typ : LK; L1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 10
                                                       160 Nm für Typ : LG erhöhtes Anzugsmoment; LR erhöhtes
                                                       Anzugsmoment; LW erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     Discovery
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
               LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                             e5*2007/46*1055*..             285/40R22 110     11A; 24J                  160 Nm; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 740

               Verkaufsbezeichnung:     Land Rover Defender
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LE           e5*2007/46*0092*.., 147 - 294 275/45R22 108                                 Defender 90; Defender
                            e5*2007/46*0125*..            285/40R22 106       5NA                       110; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 265/40R22 106      11A; 245; 26N             erhöhtes
§22 54810*00




                                                                                                        Anzugsmoment
                             e5*2007/46*1053*..             285/35R22 106     11A; 245; 26J; 26P        160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 740
               LK            e9*2018/858*11120*.. 183 - 294 275/45R22 112                               mit
                                                            285/45R22 114                               Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
               LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 11A; 245; 26N                 erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                             e5*2007/46*1056*..             275/40R22 107Y 11A;     24J; 248; 26N;      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                           26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/40R22 108Y 11A;     24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           26P                          73C; 74A; 740
                                                            285/35R22 106Y 11A;     24J; 248; 26J;
                                                                           26P
                                                            285/40R22 110 11A;      24J; 248; 26J;
                                                                           26P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L1           e9*2018/858*11229*.. 183 - 294 275/45R22 112                                    mit
                                                           285/45R22 114                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 375 265/40R22                 11A; 22I; 24J; 24M        erhöhtes
                                                        106W                                                Anzugsmoment
                                                        285/35R22                 11A; 22B; 24C; 24M        170 Nm; nicht für
                                                        106W
§22 54810*00




                                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 744;
                                                                                                            RC0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreit e
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54810*00




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
§22 54810*00




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                    Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .
§22 54810*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0909*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30              VA
§22 54810*00




                            26N                   x = 310        y = 420             10              VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1053*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 260              y = 260                 VA
                            26B                      x = 310              y = 310                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
§22 54810*00




                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1056*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 260              y = 260                 VA
                            26B                      x = 310              y = 310                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
§22 54810*00




                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00408-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54810
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: EXPERIENCE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 17.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0649*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30              VA
§22 54810*00




                            26N                   x = 310        y = 420             10              VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.