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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52815 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                           FASTEN
Typ                              FASTEN 2095
Radgröße                         9,5Jx20EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
5X112        FASTEN 2095 5X112 ET40 / ohne       5/112/66,6         40        750    2400
ET40         Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       52815
Herstellerzeichen                G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung            FASTEN 2095 (s.o.)
Radgröße                         9,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       140                    27,5
S02       Schraube M14x1,25          Kegel 60°    140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)      100-195       255/30R20   K2b R03 T92                    A01 A12 A14
G3L                      100-195       265/30R20   K2b R03 T94                    A18 A57 BW1
e1*2007/46*1947*..                                                                Lim NoP V20
                                                                                  HA2 S02
BMW 3er-Touring (VII) 100-195          265/30R20   K2b R03 T94                    A01 A12 A14
G3K                   135              255/30R20   A58 Ahk K2b R03 T92            A18 A57 BW1
e1*2007/46*2017*..                                                                Car V20 HA2
                                                                                  S02
BMW 5er-Reihe (VII)      120-265       245/35R20   A01 R03 T95                    A12 A14 A18
G5L                      120-265       265/30R20   R03 T94                        A57 L06 Lim
e1*2007/46*1688*..       120-265       275/30R20   A01 K2b R03 T93 T97            MHy V20
- incl. Plug-In Hybrid   120-265       285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99            HA2
                                                                                  S02
BMW 5er-Touring (VII) 120-265          275/30R20   K2b R03 T97 150                A01 A12 A14
G5K                                                                               A18 A57 Car
e1*2007/46*1750*..                                                                F40 L06 V20
                                                                                  HA2 S02
BMW 7er-Reihe (VI)    155-390          245/40R20   R03 150                        A12 A14 A18
7L                    155-390          255/35R20   R03 T97 150                    A57 A60 L04
e1*2007/46*0276*10-.. 155-390          255/40R20   A01 G01 R03 150                Lim V20 HA2
- mit Allradlenkung   155-390          275/35R20   R03 150                        S02
                      155-390          285/35R20   A01 K2b R03 150
BMW 7er-Reihe (VI)    155-390          245/40R20   R03 T95 T99 150                A12 A14 A18
7L                    155-390          255/35R20   R03 T97 150                    A57 A60 L05
e1*2007/46*0276*10-.. 155-390          255/40R20   A01 G01 R03 T01 T97 150        Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung  155-390          275/35R20   R03 150                        S02
                      155-390          285/35R20   A01 K2b R03 150
BMW M340i xDrive      275              255/30R20   Ahk K2b R03 T92                A01 A12 A14
(VII)                 275              265/30R20   K2b R03 T94                    A18 A56 BW1
G3L                                                                               Lim V20 HA2
e1*2007/46*1947*..                                                                S02
BMW M550 i/d xDrive 294-390            245/35R20   M+S R03 T95 150                A12 A14 A18
(VII)                 294-390          275/30R20   A01 K2b R03 T97 150            A56 L06 Lim
G5L                   294-390          285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99 150        V20 HA2 S02
e1*2007/46*1688*..
BMW M550d xDrive      294              275/30R20   K2b R03 T97 150                A01 A12 A14
Touring (VII)                                                                     A18 A56 Car
G5K                                                                               F40 L06 V20
e1*2007/46*1750*02-..                                                             HA2 S02
BMW X3                100-195          245/45R20   R03 R70 150                    A12 A14 A18
G3X                   100-195          255/40R20   R03 150                        A57 V20 HA2
e1*2007/46*1797..     100-195          265/40R20   R03 150                        S02
                      100-265          275/40R20   A01 K2b R03 150
                      100-265          285/35R20   A01 K2b R03 150
BMW X4                120-195          245/45R20   R03 R70 150                    A12 A14 A18
G4X                   120-195          255/40R20   R03 150                        A56 V20 HA2
e1*2007/46*1881*..    120-195          265/40R20   R03 150                        S02
                      120-265          275/40R20   R03 150
                      120-265          285/35R20   R03 150



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52815 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4 M40i            250           265/30R20     M+S R03                               A12 A14 A18
G4Z                    250           275/30R20     M+S R03                               A58 Cbo V0Z
e1*2007/46*1949*..                                                                       HA2 S01
Toyota Supra           145, 190      265/30R20     R03 Vn2                               A12 A14 A18
JTSC                   145, 190      275/30R20     R03                                   A58 Cpe V0Z
e1*2007/46*1982*..     145, 190      285/30R20     R03                                   HA2 S01
                       145-250       265/30R20     M+S R03
                       145-250       275/30R20     M+S R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52815 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Ahk   Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Anhängevorrichtung.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52815 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55804420, Ausfertigung 1
(RADTYP FASTEN 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 8

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     265/30R20
Nr.   2   245/30R20     295/25R20
Nr.   3   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
Nr.   4   265/30R20     285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20     305/40R20
Nr. 21   275/50R20     305/45R20
Nr. 22   285/35R20     335/30R20
Nr. 23   285/40R20     325/35R20
Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55804520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ FASTEN 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Mai 2020




Schmidt                                                                      00344276.DOC




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