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							               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, BMW/ALU,
                                                        DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                                                        GmbH
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                   Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                             Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
               FEND102238154 ET 38 5X 112 CB 66.6            ohne                     66,6                     965      2400    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 55315*01




               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 2211 KBA: 55316 Lochkreis: 5x112 ET: 39

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 22

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7G, KC7H, KC7I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 30.07.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FY
               Zubehör                                    : C17D30


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : GE
               Zubehör                                    : PC19D30-MW


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : GE
                                                            180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-             Sportback,e-tron
                                        Dakar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
               GE          e1*2007/46*1914*..    158     255/40R22 103      5LK                             e-tron; e-tron
                                                         265/40R22 106                                      Sportback; Q8 e-tron;
                                                         275/35R22 104      5MA                             Q8 Sportback e-tron;
                                                         275/40R22 107                                      nicht Q8 e-tron Dakar;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
§22 55315*01




                                                                                                            73C; 74A; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen               Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99      11A; 245; 248; 26N;              erhöhtes
                                                                           5JK                              Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                265/35R22 102       11A; 24J; 248; 26N      Sportback; SQ5
                                                                                                            Sportback; bis
                                                                                                            e1*2007/46*1550*46;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 30.07.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/35R22 99        11A; 245; 248; 26N;     erhöhtes
                                                                                    5JK                     Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; Q5; Q5
                                                                265/35R22 102       11A; 24J; 248; 26N      Sportback; SQ5
                                                                                                            Sportback;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 22

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7G, KC7H, KC7I
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 55315*01




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3XN         e1*2018/858*00409*.. 210            285/30R22 101       CFB; GEL; 57F;          Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                    KC7G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/30R22 103       YAO; 57F; KC7G          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B
               G3XN           e1*2018/858*00409*.. 120 - 140 285/30R22 104          CFB; GEL; 57F;          X3 30e xDrive;
                                                                                    KC7G                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                295/30R22 103       YAO; 57F; KC7G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B
               G3XN           e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 285/30R22 101          CFB; GEL; 57F;          nicht X3 30e xDrive;
                                                                                    KC7G                    Allradantrieb;
                                                                295/30R22 103       YAO; 57F; KC7G          Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B
               G4X            e1*2007/46*1881*..      120 - 210 285/30R22 101       YC2; 57F; KC7G;         inkl. Hybrid;
                                                                                    KC7I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/30R22 103       YAO; 11A; 248; 27I;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                    57F; KC7G; KC7I         73C; 74D; 76B
               G4X            e1*2007/46*1881*..      240 - 265 285/30R22 101       YC2; 57F; KC7G;         M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                                    KC7I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/30R22 103       YAO; 11A; 248; 27I;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                    57F; KC7G; KC7I         73C; 74D; 76B


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 23

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen  Auflagen
               F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103  YAO; 11A; 244; 57F; BMW X3, BMW X4;
                                                                        6BP; KC7G; KC7I     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B; FKA


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 2211 KBA: 55316 Lochkreis: 5x112 ET: 39

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7G, KC7H, KC7I
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 55315*01




               G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107              YC7; 57E; KC7H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 2211 KBA: 55316 Lochkreis: 5x112 ET: 39

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis: 5x112 ET: 22

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7G, KC7H, KC7I
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R2ES; 221; 166; E2EQEW; E2EQSW; 166; E2EQEX; 163
               Zubehör                                    : C17D30


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : H1GLE; H1GLE
               Zubehör                                    : PS17Q30-MW-ZN.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQEX; E2EQSW; H1GLE; R2ES
                                                         170 Nm für Typ : 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes
                                                         Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 295/25R22 97         11A; 248; 5IM; 57F;     nicht E 300 e; nicht
                                                                                58H; KC7G; KC7I         E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 265/30R22 97         YEA; 11A; 24J; 57E;     nicht AMG EQE 43
                                                                                KC7H                    4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55315*01




                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               E2EQEX        e1*2018/858*00187*.. 135 - 185 HL 275/35R22 107                            AMG EQE 43 4MATIC;
                                                            275/35R22           953                     AMG EQE 53 4MATIC+;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 185        275/35R22 104       11A; 24J; 248; 5MA      AMG EQS 53 4MATIC+;
                                                            285/35R22 106       11A; 24J; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 106          5NA; 57F; 6CJ           inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                        76B; FGC; FKA; NAW




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 106          11A; 24J; 26B; 26N; GLE Coupe; inkl.
                                                                                57E; 6CI; 6CJ; KC7H Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 74E; 76A;
                                                                                                    FGC; FKA
               H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 270 285/40R22 106     57F; 6CJ            GLE Coupe; inkl.
                                                                                                    Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                    76B; FGC; FKA
               H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 360 285/40R22 106     11A; 24J; 26B; 26N; inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                57E; 6CI; 6CJ; KC7H 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 74E; 76A;
                                                                                                    FGC; FKA; NAW

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               163          e1*96/79*0083*..   110 - 255 285/30R22 101Y         11A; 24C; 24D           erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
§22 55315*01




                                                            295/30R22 103Y      11A; 24C; 24D           170 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 740

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen  Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 225 285/30R22 101W 11A; 24C; 24D; 26P; erhöhtes
                                                                         27B; 27H; 5KK       Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; M-Klasse;
                                               150 - 300 265/35R22 102W 11A; 242; 244; 245;  nicht GLE Coupé; GLE
                                                                         247; 27I            SUV; nicht GL-Klasse;
                                                         275/35R22 104   11A; 24C; 244; 247; nicht GLS;
                                                                         26P; 27B            Allradantrieb;
                                                         285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27B; 27H; 5KK       12A; 51A; 573; 71A;
                                                         295/30R22 103   11A; 24C; 24D; 26B; 723; 729; 73C; 74A;
                                                                         26N; 27B; 27H       740; DEL
               166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 285/40R22 110   11A; 24C; 26B; 26N; erhöhtes
                                                                         57E; 6CI; KC7H      Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; GLE Coupé;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                             723; 73C; 74A; 740;
                                                                                             76A; 97P; DEL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R22 106   5NA; 52J                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            265/40R22   106W    5NA                     170 Nm; GL-Klasse;
                                                            275/35R22   104Y    5MA                     nicht GLE; nicht M-
                                                            285/35R22   106W    11A; 27I; 5NA           Klasse; GLS;
                                                            295/35R22   108     11A; 26P; 27I           Allradantrieb;
                                                            305/35R22   110     11A; 26P; 27B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        75I; DEL

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 295/25R22 97          YA8; 11A; 24Q; 27I;     erhöhtes
                                                                                27U; 57F; KC7G          Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76B
§22 55315*01




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 55315*01




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 30.07.2025
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55315*01




               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 23
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R22
                                    Hinterachse:                         295/25R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 55315*01




                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           285/40R22
                                  Hinterachse:                           325/35R22



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          285/40R22
                                   Hinterachse:                          285/40R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
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                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/ - und Einpreßtiefendifferenz des
                    Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 55315*01




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R22
                                   Hinterachse:                         285/30R22
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KC7G) Im Fall einer Kombination mit eine m anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis 5x112 ET: 22
               KC7H) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse FENDER 2211 KBA: 55316 Lochkreis 5x112 ET: 39
               KC7I) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Vorderachse FENDER 229 KBA: 55314 Lochkreis 5x112 ET: 28
               NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                    bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 23
               YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R22
                                   Hinterachse:                          295/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 55315*01




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/40R22
                                   Hinterachse:                         315/35R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 30.07.2025
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                                   Vorderachse:                         265/30R22
                                   Hinterachse:                         315/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55315*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55315*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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                                                                                                                  Seite: 16 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G4X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 200              y = 200                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            27B                      x = 200              y = 200                 HA
                            27I                      x = 200              y = 200                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55315*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, Nur GL-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 190               y=0                    VA
                            26B                      x = 240               y=0                    VA
                            27I                      x = 245               y=0                    HA
                            27B                      x = 295               y=0                    HA
§22 55315*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 235              y = 270                 VA
                            26P                      x = 185              y = 220                 VA
                            27B                      x = 340              y = 235                 HA
                            27I                      x = 290              y = 185                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55315*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 235        y = 270             4                VA
                            27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, GLE-Klasse (GLE Coupe)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 350        y = 350            30                HA
§22 55315*01




                            27H                  x = 350        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            15                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27U                      x = 240              y = 400                 HA
                            27V                      x = 240              y = 400                 HA
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
                            27B                      x = 300              y = 400                 HA
                            27I                      x = 260              y = 350                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55315*01




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     H1GLE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                      Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 270                 VA
                            26P                      x = 320              y = 320                 VA
                            27I                      x = 280              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55315*01




                            27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 330            30                HA
                            26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 320            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 330              y = 335                 VA
                            26P                      x = 280              y = 285                 VA
                            27B                      x = 320              y = 370                 HA
                            27I                      x = 270              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55315*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 320        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                            26N                  x = 330        y = 335             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00006-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55315
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FENDER 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 30.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55315*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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