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							               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, BMW, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES,
                                                        MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 22
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                 Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                           Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               FEND902222154 ET 22 5X 112 CB 66.6          ohne                       66,6                     795      2327    02/24
               FEND902222154 ET 22 5X 112 CB 66.6          ohne                       66,6                     810      2291    02/24
               FEND902222154 ET 22 5X 112 CB 66.6          ohne                       66,6                     825      2250    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 55314*00




               Radtyp: FENDER 2210 KBA: 55315 Lochkreis: 5x112 ET: 34


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.03.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FY; F2
               Zubehör                                    : C17D30


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 4L; 4L1
               Zubehör                                    : PC19D30-MW


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : F2 erhöhtes Anzugsmoment
                                                            160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                            180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 241; 244; 246;    erhöhtes
                                                                       247; 26B; 26J; 27F     Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb; Hybrid;
§22 55314*00




                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 740
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 245; 248; 26B;    erhöhtes
                                                                       26N                    Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A7 Sportback;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 740
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24C; 244; 247;    erhöhtes
                                                                       26B; 26N; 27F; 5JA     Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A6;
                                                                                              Kombilimousine;
                                                                                              Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97     11A; 241; 244; 246;               erhöhtes
                                                                          26J; 26P; 27I; 5IM                Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                255/35R22 99      11A; 24C; 244; 247;       Sportback; SQ5
                                                                                  26J; 26P; 27I; 5JK        Sportback;
                                                                265/35R22 102     11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                  26J; 26P; 27I             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                                ab
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                            e13*2007/46*1081*06;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                            PDH
§22 55314*00




               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                     ab
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                 e1*2001/116*0350*20;
                                                                                                 Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                 PDH


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 01.03.2024
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                                                                                                                      Seite: 4 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97        11A; 241; 244; 246;     erhöhtes
                                                                                    26J; 26P; 27I; 5IM      Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; Q5; Q5
                                                                255/35R22 99        11A; 24C; 244; 247;     Sportback; SQ5
                                                                                    26J; 26P; 27I; 5JK      Sportback;
                                                                265/35R22 102       11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                    26J; 26P; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FENDER 2210 KBA: 55315 Lochkreis: 5x112 ET: 34


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7J
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 55314*00




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 255/35R22 99               YAO; YC2; 11A; 245;     M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                                    26N; 26P; 57E; KC7J     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76A
               G4X            e1*2007/46*1881*..      120 - 210 255/35R22 99        YAO; YC2; 11A; 245;     inkl. Hybrid;
                                                                                    26N; 26P; 57E; KC7J     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/35R22 99               YAO; 11A; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 27B                Adaptive BMW M
                                                                                                            Fahrwerk; BMW
                                                                                                            Standard Fahrwerk;
                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/35R22 99             YAO; 11A; 244; 245;       Allradantrieb;
                                                                                  26B; 27B; 5JK             Heckantrieb; Adaptive
                                                                                                            BMW M Fahrwerk;
                                                                                                            BMW
                                                                                                            Standard Fahrwerk;
                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99  YAO; 57E; KC7J                       BMW X3, BMW X4;
                                                         265/35R22 102 11A; 21P; 245; 57E;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       6BP; KC7J                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 55314*00




               Radtyp: FENDER 2210 KBA: 55315 Lochkreis: 5x112 ET: 34


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC7J
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQSW; R2CGLC
                                                            170 Nm für Typ : 221 erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 242; 244; 245;       Allradantrieb;
                                                                                  247; 26N; 26P; 5LA        Heckantrieb; Elektro;
                                                                275/35R22 104     11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26N; 26P                  12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 75I




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 245/35R22 97       CFB; 57E; KC7J          GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                                      GLC
                                                            255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 24J;     300 de 4MATIC; GLC
                                                                              26P; 57E; KC7J          400 e 4MATIC;
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 26P; 57E; 99I Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      mit
                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76A; 930;
                                                                                                      97G
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97      CFB; 57E; KC7J          nicht GLC 300 e
                                                            255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 24J;     4MATIC; nicht GLC 300
                                                                              26P; 57E; KC7J          de 4MATIC; nicht GLC
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 26P; 57E; 99I 350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      mit
§22 55314*00




                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76A; 930
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99      11A; 24J; 24M; 26P;     nicht GLC 300 e
                                                                              27I; KC7J               4MATIC; nicht GLC 300
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 24M; 26P;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              27I                     350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      mit
                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 934




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97           CFB; 57E; KC7J            nicht GLC 300 e
                                                           255/35R22 99           YAO; YC2; 11A; 24J;       4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                  26P; 57E; KC7J            de 4MATIC; nicht GLC
                                                                265/35R22 98      11A; 24J; 26P; 57E; 99I   350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 934
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99         11A; 24J; 24M; 26P        nicht GLC 300 e
                                                                265/35R22 98      11A; 24J; 24M; 26P        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                            de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                            350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
§22 55314*00




                                                                                                            mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 930

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 255/30R22 95Y           YA8; 11A; 24J; 26B;       erhöhtes
                                                                                  26N; 57E; KC7J            Anzugsmoment
                                                                                                            170 Nm; Cabrio; Coupe;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 76A;
                                                                                                            83L; 855


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 8 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99            11A; 24C; 24M; 26N;       nicht S 580 e; nicht
                                                                                  26P; 5JK                  S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : PC19D30-MW


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                      inkl. Hybrid;
                                                         265/35R22 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                            77E
§22 55314*00




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 55314*00




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hint er der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifen s),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 01.03.2024
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 55314*00




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 01.03.2024
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               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
§22 55314*00




                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 01.03.2024
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               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)    Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               99I)    Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/35R22
§22 55314*00




                                     Hinterachse:                          305/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/35R22
                                     Hinterachse:                          285/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KC7J)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Hinterachse FENDER 2210 KBA: 55315 Lochkreis 5x112 ET: 34
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           255/30R22
                                   Hinterachse:                           295/25R22



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
§22 55314*00




                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
§22 55314*00




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 300                 VA
                            26B                      x = 250              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
§22 55314*00




                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G4X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 200              y = 200                 HA
                            26B                      x = 200              y = 200                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            27B                      x = 200              y = 200                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G3X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
§22 55314*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 260              y = 350                 HA
                            27U                      x = 240              y = 400                 HA
                            27V                      x = 240              y = 400                 HA
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
                            27B                      x = 300              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55314*00




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA
                            26B                      x = 275              y = 295                 VA
                            26P                      x = 225              y = 245                 VA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 270              y = 320                 HA
                            26B                      x = 330              y = 335                 VA
                            26P                      x = 280              y = 285                 VA
                            27B                      x = 320              y = 370                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 320        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                            26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                            27F                  x = 320        y = 370            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00005-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55314
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FENDER 229
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 01.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55314*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.