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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         FENDER
               Typ                            FENDER 2195
               Radgröße                       9,5JX21 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                FEND95214 FENDER 2195 5X112 ET43 / ohne            5/112/66,6        43         825      2250
                3154      Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55302
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          FENDER 2195...(s.o.)
               Radgröße                       9,5JX21 H2
§22 55302*01




               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               130                  28
                S02   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               140                  28
                S03   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               150                  28
                S04   Schraube M12x1,5                 Kegel 60°               140                  26
                S05   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               120                  25

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Mercedes-Benz
                                              Ssangyong, KG Mobility
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A5 / A5 Avant         110, 150     255/30R21       G01 K1a K1b K2c K4i T93       A01 A12 A14
                F2                                                                                    A18 A57 Car
                e1*2007/46*1801*46-..                                                                 Lim NoE NoP
                                                                                                      S02
                Audi A6 / A6 Avant         100-250      245/35R21       T96                           A12 A14 A18
                F2                         100-250      255/35R21                                     A57 Car KOV
                e1*2007/46*1801*..                                                                    L06 Lim NoP
                                                                                                      S05
                Audi A6 / A6 Avant TFSIe   185,195      255/35R21       T98                           A12 A14 A18
                F2                                                                                    A56 Car KOV
                e1*2007/46*1801*..                                                                    L06 Lim S05
                - Plug-in Hybrid
                Audi S6 / S6 Avant         253,257      255/35R21       T98                           A12 A14 A18
                F2                                                                                    A56 Car KOV
                e1*2007/46*1801*..                                                                    L06 Lim NoP
                                                                                                      S05
                AMG GLA 35                 225          245/35R21       K1a K1b K2b K5v               A01 A12 A14
§22 55302*01




                F2B                        225          255/35R21       K1a K1b K2b K5x               A18 A56 S01
                e1*2007/46*1909*..         225          265/35R21       K1c K2c K5a K5x
                AMG GLB 35                 225          245/35R21       K1a K1b K2b K5v               A01 A12 A14
                F2B                        225          255/35R21       K1a K1b K2b K5x               A18 A56 S01
                e1*2007/46*1909*..         225          265/35R21       K1c K2c K5a K5x
                EQE-Klasse                 109, 135     255/35R21       R02 T98 165                   A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     255/35R21 HL    K2b T01 165                   A18 A57 L05
                e1*2018/858*00036*..       109, 135     265/35R21       K1a K1b K2b T01 165           Lim V21 S03
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - ohne Hinterachslenkung
                EQE-Klasse                 109, 135     255/35R21    R02 T98 165                      A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     255/35R21 HL K2b T01 165                      A18 A57 Lim
                e1*2018/858*00036*..       109, 135     265/35R21    K1a K1b K2b T01 165              LM4 V21 S03
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                EQE-Klasse                 109, 135     255/35R21 HL K2b T01 165                      A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     265/35R21    K1a K1b K2b T01 165              A18 A57 Lim
                e1*2018/858*00036*..                                                                  LM5 S03
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - max. 10°
                Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GLA-Klasse                 85-165        245/35R21      K1c K2c K5x                     A01 A12 A14
                F2B                        85-165        255/35R21      K1c K2c K5x                     A18 A57 NoE
                e1*2007/46*1909*..                                                                      NoP S01
                GLB-Klasse                 85-165        245/35R21      K1c K2c K5x                     A01 A12 A14
                F2B                        85-165        255/35R21      K1c K2c K5x                     A18 A57 NoE
                e1*2007/46*1909*..                                                                      NoP S01
                GLE-Klasse                 150-335       255/40R21      K2b R37 T02 165                 A01 A12 A14
                166                        150-335       265/35R21      K1b K2b T01 165                 A18 A56 MHy
                e1*2007/46*                150-335       265/40R21      K1b K2b T05 164                 NBF S03
                0598*16-...                150-335       275/35R21      K1a K1b K2c T03 165
                (FIN: WDC1660...)
                M-Klasse                   150-320       255/40R21      K2b R37 T02 165                 A01 A12 A14
                166                        150-320       265/35R21      K1a K1b K2b T01 165             A18 A56 NBF
                e1*2007/46*                150-320       265/40R21      K1a K1b K2b T05 164             S03
                0598*00-15                 150-320       275/35R21      K1a K1b K2c T03 165
                ML 63 AMG                  386, 410      275/35R21      T03 165                         A12 A14 A18
                166, 166AMG                                                                             A56 S03
                e1*2007/46*0598*..;
§22 55302*01




                e1*2007/46*0826*..;
                Ssangyong/KG Mobility      120           245/35R21      K1b K2a K2b                     A01 A12 A14
                Torres                     120           245/40R21      K1b K2a K2b                     A18 A57 NoE
                CW, CWJ                    120           255/35R21      K1a K1b K2c K6v K8c             NoP S04
                e8*2007/46*0360*10-..;
                e6*2018/858*00325*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 55302*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               164       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               165       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 5 von 9

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§22 55302*01




               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 6 von 9

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
§22 55302*01




               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 7 von 9

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 55302*01




               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 8 von 9

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
§22 55302*01




               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 9 von 9
               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 12. Mai 2025




               Schmidt                                                                                       00447186.DOCX
§22 55302*01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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