GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell FENDER
Typ FENDER 2195
Radgröße 9,5JX21 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
FEND95214 FENDER 2195 5X112 ET43 / ohne 5/112/66,6 43 825 2250
3154 Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55302
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung FENDER 2195...(s.o.)
Radgröße 9,5JX21 H2
§22 55302*01
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 140 26
S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Ssangyong, KG Mobility
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5 / A5 Avant 110, 150 255/30R21 G01 K1a K1b K2c K4i T93 A01 A12 A14
F2 A18 A57 Car
e1*2007/46*1801*46-.. Lim NoE NoP
S02
Audi A6 / A6 Avant 100-250 245/35R21 T96 A12 A14 A18
F2 100-250 255/35R21 A57 Car KOV
e1*2007/46*1801*.. L06 Lim NoP
S05
Audi A6 / A6 Avant TFSIe 185,195 255/35R21 T98 A12 A14 A18
F2 A56 Car KOV
e1*2007/46*1801*.. L06 Lim S05
- Plug-in Hybrid
Audi S6 / S6 Avant 253,257 255/35R21 T98 A12 A14 A18
F2 A56 Car KOV
e1*2007/46*1801*.. L06 Lim NoP
S05
AMG GLA 35 225 245/35R21 K1a K1b K2b K5v A01 A12 A14
§22 55302*01
F2B 225 255/35R21 K1a K1b K2b K5x A18 A56 S01
e1*2007/46*1909*.. 225 265/35R21 K1c K2c K5a K5x
AMG GLB 35 225 245/35R21 K1a K1b K2b K5v A01 A12 A14
F2B 225 255/35R21 K1a K1b K2b K5x A18 A56 S01
e1*2007/46*1909*.. 225 265/35R21 K1c K2c K5a K5x
EQE-Klasse 109, 135 255/35R21 R02 T98 165 A01 A12 A14
E2EQEW 109, 135 255/35R21 HL K2b T01 165 A18 A57 L05
e1*2018/858*00036*.. 109, 135 265/35R21 K1a K1b K2b T01 165 Lim V21 S03
-max.Leistung:180, 215,
300 kW
- Elektro
- ohne Hinterachslenkung
EQE-Klasse 109, 135 255/35R21 R02 T98 165 A01 A12 A14
E2EQEW 109, 135 255/35R21 HL K2b T01 165 A18 A57 Lim
e1*2018/858*00036*.. 109, 135 265/35R21 K1a K1b K2b T01 165 LM4 V21 S03
-max.Leistung:180, 215,
300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
EQE-Klasse 109, 135 255/35R21 HL K2b T01 165 A01 A12 A14
E2EQEW 109, 135 265/35R21 K1a K1b K2b T01 165 A18 A57 Lim
e1*2018/858*00036*.. LM5 S03
-max.Leistung:180, 215,
300 kW
- Elektro
- max. 10°
Hinterachslenkung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLA-Klasse 85-165 245/35R21 K1c K2c K5x A01 A12 A14
F2B 85-165 255/35R21 K1c K2c K5x A18 A57 NoE
e1*2007/46*1909*.. NoP S01
GLB-Klasse 85-165 245/35R21 K1c K2c K5x A01 A12 A14
F2B 85-165 255/35R21 K1c K2c K5x A18 A57 NoE
e1*2007/46*1909*.. NoP S01
GLE-Klasse 150-335 255/40R21 K2b R37 T02 165 A01 A12 A14
166 150-335 265/35R21 K1b K2b T01 165 A18 A56 MHy
e1*2007/46* 150-335 265/40R21 K1b K2b T05 164 NBF S03
0598*16-... 150-335 275/35R21 K1a K1b K2c T03 165
(FIN: WDC1660...)
M-Klasse 150-320 255/40R21 K2b R37 T02 165 A01 A12 A14
166 150-320 265/35R21 K1a K1b K2b T01 165 A18 A56 NBF
e1*2007/46* 150-320 265/40R21 K1a K1b K2b T05 164 S03
0598*00-15 150-320 275/35R21 K1a K1b K2c T03 165
ML 63 AMG 386, 410 275/35R21 T03 165 A12 A14 A18
166, 166AMG A56 S03
e1*2007/46*0598*..;
§22 55302*01
e1*2007/46*0826*..;
Ssangyong/KG Mobility 120 245/35R21 K1b K2a K2b A01 A12 A14
Torres 120 245/40R21 K1b K2a K2b A18 A57 NoE
CW, CWJ 120 255/35R21 K1a K1b K2c K6v K8c NoP S04
e8*2007/46*0360*10-..;
e6*2018/858*00325*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
§22 55302*01
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
164 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
165 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§22 55302*01
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
§22 55302*01
Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 55302*01
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 8 von 9
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R21 265/35R21
Nr. 2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21
Nr. 3 245/30R21 295/25R21
Nr. 4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21
Nr. 5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21
Nr. 6 245/45R21 275/40R21
Nr. 7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21
Nr. 8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21
Nr. 9 255/40R21 285/35R21
Nr. 10 255/45R21 275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
Nr. 11 255/50R21 285/45R21
Nr. 12 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr. 13 265/40R21 295/35R21, 305/35R21
Nr. 14 265/45R21 295/40R21
Nr. 15 275/35R21 315/30R21, 325/30R21
Nr. 16 275/40R21 305/35R21, 315/35R21
Nr. 17 275/45R21 315/40R21
Nr. 18 275/50R21 315/45R21
§22 55302*01
Nr. 19 285/35R21 325/30R21
Nr. 20 285/40R21 315/35R21
Nr. 21 285/45R21 315/40R21, 325/40R21
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55302 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55809723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. Mai 2025
Schmidt 00447186.DOCX
§22 55302*01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim