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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55302 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55809723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          FENDER
               Typ                             FENDER 2195
               Radgröße                        9,5JX21 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                        Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               FEND95 FENDER 2195                             5/112/66,6          43          825    2250
               2143154 5X112 ET43 / ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55809623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55301 , RADTYP FENDER 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55302*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55302
               Herstellerzeichen               G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung           FENDER 2195...(s.o.)
               Radgröße                        9,5JX21 H2
               Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°      140                    27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55302 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55809723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW iX3                80 (210)       275/35R21    R03 T03 165                           A12 A14 A18
               G3XE                                                                                     A58 V21 HA2
               e1*2007/46*2130*..                                                                       S01
               BMW X3                 100-265        275/35R21    R03                                   A12 A14 A18
               G3X                                                                                      A57 NoP V21
               e1*2007/46*1797*..                                                                       Vn2 HA2 S01
               BMW X3 xDrive30e       120,135        275/35R21    R03 165                               A12 A14 A18
               G3X                                                                                      A56 V21 Vn2
               e1*2007/46*1797*..                                                                       HA2 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X4                 120-265        275/35R21    R03                                   A12 A14 A18
               G4X                                                                                      A56 NoP V21
               e1*2007/46*1881*..                                                                       Vn2 HA2 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55809623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55301 , RADTYP FENDER 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55302*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55302 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55809723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 5

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 55302*00




               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55809623, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55301 , RADTYP FENDER 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55302 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55809723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 5

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
§22 55302*00




               Nr. 5   245/45R21      275/40R21
               Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21      285/35R21
               Nr. 9   255/50R21      285/45R21
               Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21      295/40R21
               Nr.13   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21      315/40R21
               Nr.16   275/50R21      315/45R21
               Nr.17   285/35R21      325/30R21
               Nr.18   285/40R21      315/35R21
               Nr.19   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55302 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55809723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 H2 Typ FENDER 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Dezember 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55302*00




               Lambsheim, 1. Dezember 2023




               Kocher                                                               00419891.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim