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							               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung               Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                         Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
               FURI102248238    ET 48 5x130 CB 71.6         ohne                      71,6                     900      2410    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 61 oder
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 52
§22 55350*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDC0, KDC1




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 08.04.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 61 oder
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 52


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDC0, KDC1
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : FW
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L; 4L1
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
§22 55350*00




               4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                     bis
                                                           102W
                            e13*2007/46*1081*..            285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               e1*2001/116*0350*19;
                                                           101W           5KK                               Allradantrieb;
                                                           295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               Schraubenfederung;
                                                           103W           5LK                               Luftfederung;
                                                 150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                          5KK                               729; 73C; 74D; 745;
                                                           295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;               75I
                                                                          5LK

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron GT, RS e-tron GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FW           e1*2018/858*00005*.. 140 - 142 255/35R22 99             CFX; YAO; 11A; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                    57E; KDC0; KDC1         Elektro;
                                                                265/30R22 97        CFY; 11A; 24J; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    57E; KDC1               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                275/30R22 99        CFZ; 11A; 24J; 26P;     73C; 74D; 76A; 97V
                                                                                    57E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 08.04.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                      bis
                                                          102W
                                                          285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                e13*2007/46*1081*05;
                                                          101W           5KK                                Allradantrieb;
                                                          295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                Schraubenfederung;
                                                          103W           5LK                                Luftfederung;
                                                150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                         5KK                                729; 73C; 74D; 745;
                                                          295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;                75I
                                                                         5LK


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 61 oder
               Radtyp: FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis: 5x130 ET: 52


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDC0, KDC1
§22 55350*00




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 970
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : Y1A
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 9YA; 92AN; 92AHN; 92AH; 92A
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 9PA
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                            160 Nm für Typ : Y1A; 9PA; 9YA; 970




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22     99    11A; 24J; 248; 5JK        inkl. Facelift 2014;
               92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22     102   11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                          275/35R22     104   11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/30R22     101   11A; 24J; 244             12A; 51A; 573; 71A;
                                                          295/30R22     103   11A; 24J; 244; 247        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        74E; 744

               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/30R22 103Y     11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71A; 723;
                                                 176 - 331 265/35R22          11A; 24J; 24M; 53S        73C; 74D; 74E; PDA
                                                 176 - 404 295/30R22          11A; 24C; 24D; 53S

               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22     99    11A; 24J; 248; 5JK        inkl. Facelift 2014;
               92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22     102   11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                          275/35R22     104   11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/30R22     101   11A; 24J; 244             12A; 51A; 573; 71A;
                                                          295/30R22     103   11A; 24J; 244; 247        723; 729; 73C; 74D;
§22 55350*00




                                                                                                        74E; 744

               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS,         -Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS; KDC0;                 nicht CAYENNE
                                                                          KDC1                          COUPE;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        Kombilimousine; SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                        98P
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 285/35R22 106      57E; 6CN; KDC0;           CAYENNE COUPE; bis
                                                                              KDC1                      e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                        98P
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102      57E; 6BS; KDC0            CAYENNE COUPE; bis
                                                                                                        e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                        98P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 08.04.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/30R22 95Y             11A; 24J; 26B; 260;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    56G; 57E; 99T; KDC1     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                            723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            74E; 744; 76A; 97G

               Verkaufsbezeichnung:     Taycan-,-4S,-4/4S Cross Turismo,-Turbo/S Cross Turismo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
               Y1A          e13*2007/46*0919*.. 113 - 142 255/35R22 99  CFX; 11A; 246; 57E;  4/4S; Turbo/Turbo S;
                                                                        KDC0                 Cross Turismo; Taycan;
                                                                                             GTS; Sport Turismo;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 7PH; 7P; 7p; 7pH
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 55350*00




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 7L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                                            160 Nm für Typ : 7L
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22                 11A; 24J; 24M           Nicht
                                                          102W
                                                          285/30R22                 11A; 24C; 24D; 5KK      Schlechtwegefahrwerk;
                                                          101W
                                                          295/30R22                 11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          103W
                                                155 - 331 265/35R22         102Y    11A;   24J; 24M         12A; 51A; 71A; 723;
                                                          285/30R22         101Y    11A;   24C; 24D; 5KK    73C; 74D; 74E
                                                          295/30R22         103Y    11A;   24C; 24D
               7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22         102     11A;   21P; 24J         Allradantrieb;
                            e1*2007/46*0400*..  150 - 250 265/35R22                 11A;   21P; 24J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          102W
               7P           e1*2007/46*0376*..,                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                              e1*2007/46*0498*..                                                            723; 729; 73C; 74D;
               7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                           74E; 744
                              e1*2007/46*0404*..
               7PH            e1*2007/46*0403*..,
                              e1*2007/46*0499*..




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 12


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55350*00




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es mögli ch sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§22 55350*00




                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Fel ge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
§22 55350*00




               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          285/35R22
                                   Hinterachse:                          315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        285/35R22
                                  Hinterachse:                        315/30R22
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                    verwendet werden.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
§22 55350*00




                    Hinterachse.
               97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
                    Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
                    Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
               99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R22
                                    Hinterachse:                          305/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                    In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
                    Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
               CFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R22
                                    Hinterachse:                        305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
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                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R22
                                   Hinterachse:                          315/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/30R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 55350*00




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDC0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis 5x130 ET: 52
               KDC1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse FURIOSA 22115 KBA: 55351 Lochkreis 5x130 ET: 61
               PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                    der Sonderräder entfernt werden.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00005*..
                      Handelsbez.:     e-tron GT, RS e-tron GT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 55350*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00424-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55350
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: FURIOSA 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.04.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PORSCHE
                      Fahrzeugtyp:     970
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0970*..
                      Handelsbez.:     PORSCHE PANAMERA

                      Variante(n):     ---

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 360                 VA
                            26P                      x = 220              y = 310                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 360            16                VA
§22 55350*00




                            26N                  x = 270        y = 360             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.