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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            GUNNER
             Typ                               GUNNER 2110
             Radgröße                          10Jx21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             8GUN10 GUNNER 2110 5X112 ET19 / ohne              5/112/66,5         19        925    2410
             21195/1 Ring
             12665

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52690
             Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
§ 22 52690




             Radtyp und Ausführung             GUNNER 2110...(s.o)
             Radgröße                          10Jx21H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel          160                 28,5
                                                    D=28mm
             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel          160                 30
                                                    D=28mm
             S03       Schraube M14x1,5             Kugel          120                 28
                                                    D=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Porsche
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                 Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A7 Sportback       170-250       255/35R21   K1c K2b K5d K7c K8e T96            A01 A12 A56
             F2                      170-250       265/30R21   K1c K2c K5d K7i K8m                L06 MHy S03
             e1*2007/46*1801*..;     170-250       265/35R21   K1c K2c K5d K7i K8m T96
             e1*2007/46*1840*..
             Audi Q7                 155-245       255/40R21   M+S T02 185                        A07 A12 A56
             4L, 4L1                 155-245       265/40R21   M+S T01 T05 185                    L06 MHy
             e1*2001/116*            155-245       265/45R21   M+S 185                            RQ7
             0350*20-..;             155-245       275/40R21   A01 K1a K2b M+S 185                S02
             0367*05-..;             155-245       285/40R21   A01 K1c K2b K3b K5b 185
             e13*2007/46*
             1081*06-..
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q7                 155-245       255/40R21   K1a K2b T02 185                    A01 A07 A12
             4L, 4L1                 155-245       265/40R21   K1c K2b T01 T05 185                A56 L06 MHy
             e1*2001/116*            155-245       265/45R21   K1c K2b 185                        S02
             0350*20-..;             155-245       275/40R21   K1c K2c 185
             0367*05-..;             155-245       285/40R21   K1c K2c K3b K5b 185
             e13*2007/46*
§ 22 52690




             1081*06-..
             Audi Q8                 170-250       265/45R21                                      A07 A12 A56
             4L                      170-250       275/45R21                                      L06 S02
             e1*2001/116*0350*32-    170-250       285/40R21
             ..                      170-250       285/45R21
                                     170-250       295/40R21
             Audi RS6 Avant          412, 445      255/35R21   M+S T98                            A12 A56 Car
             4G                      412, 445      285/30R21   A01 K1a K3b K3k K5e K5l R35 T00    S03
             e1*2007/46*0544*01-..
             Audi SQ7                320           255/40R21   K1a K2b M+S T02 185                A01 A07 A12
             4L, 4L1                 320           265/40R21   K1c K2b M+S T01 T05 185            A56 L06 S02
             e1*2001/116*            320           265/45R21   K1c K2b M+S 185
             0350*26-..;             320           275/40R21   K1c K2c M+S 185
             e13*2007/46*            320           285/40R21   K1c K2c K3b K5b 185
             1081*12-..
             Audi SQ7                320           255/40R21   M+S T02 185                        A07 A12 A56
             4L, 4L1                 320           265/40R21   M+S T01 T05 185                    L06 RQ7 S02
             e1*2001/116*            320           265/45R21   M+S 185
             0350*26-..;             320           275/40R21   A01 K1a K2b M+S 185
             e13*2007/46*            320           285/40R21   A01 K1c K2b K3b K5b 185
             1081*12-..
             Porsche Macan           155-324       255/40R21   K1a R02                            A01 A12 A56
             95B, 95BN               155-324       265/40R21   K1c R02                            BnK V21 Vn2
             e13*2007/46*            155-324       285/35R21   K2b R03                            S01
             1164*02-09;             155-324       285/35R21   K2h R03
             1165*02-09              155-324       295/35R21   K2b R03
                                     155-324       295/35R21   K2h R03




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Touareg (III)       170-250       255/40R21     K1a K2b T02 T98                       A01 A07 A12
             CR                     170-250       265/40R21     K1a K2b T01 T05                       A56 L06 S02
             e1*2007/46*1827*..     170-250       265/45R21     K1a K2b
                                    170-250       275/40R21     K1c K2c
                                    170-250       285/40R21     K1c K2c K3b K5w K6w
                                    170-250       295/35R21     K1c K2c K3b K5w K6x
                                    170-250       295/40R21     K1c K2c K3b K5w K6x

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52690




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§ 22 52690




             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                  Seite 5 von 8

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
§ 22 52690




             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 6 von 8

             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
             Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 52690




             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 7 von 8

             V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1   245/30R21      295/25R21
             Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
             Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
             Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
             Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
             Nr. 6   255/40R21      285/35R21
             Nr. 7   255/50R21      285/45R21
             Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
             Nr. 9   265/40R21      295/35R21
             Nr.10   265/45R21      295/40R21
             Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
             Nr.12   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
             Nr.13   275/45R21      315/40R21
             Nr.14   285/35R21      325/30R21
             Nr.15   285/40R21      315/35R21
             Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21
§ 22 52690




             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 21. Mai 2019
§ 22 52690




             Schmidt                                                                      00320708.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim