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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 6

               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         GUNNER
               Typ                            GUNNER 2110
               Radgröße                       10Jx21H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung               Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/      Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                        Zentrierring              Lochkreis-ø    tiefe     last    (mm)
                                                                  (mm)/          (mm)      (kg)
                                                                  Mittenloch-ø
                                                                  (mm)
               8GUN1021195/112665       GUNNER 2110 5X112         5/112/66,5     19         925    2410
                                        ET19 / ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55804819, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52688, RADTYP GUNNER 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
§22 52690*03




               tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     52690
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          GUNNER 2110...(s.o)
               Radgröße                       10Jx21H2
               Einpresstiefe                  ET...(s.o)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      160                     28,5
               S02    Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm      150                     30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz
                                              Porsche

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG            270, 287      255/35R21     A01 R03                              A12 A14 A18
               204X                  270, 287      255/40R21     A01 R03                              A56 V21 HA2
               e1*2001/116*          270, 287      265/35R21     A01 R03                              S02
               0480*18-..            270, 287      265/40R21     A01 R03
               (FIN: W..253...)      270, 287      275/35R21     R03
                                     270, 287      285/35R21     R03
                                     270, 287      295/30R21     A01 K6w R03
                                     270, 287      295/35R21     A01 K6w R03
               GLC-Klasse            120-243       255/35R21     A01 R03 T98                          A12 A14 A18
               204X                  120-243       255/40R21     A01 R03                              A57 Cb1 MpH
               e1*2001/116*          120-243       265/35R21     A01 R03                              V21 HA2 S02
               0480*16-..            120-243       265/40R21     A01 R03
               - mit AMG-Line        120-243       275/35R21     R03
               Verbreiterungen       120-243       285/35R21     R03
                                     120-243       295/30R21     A01 K6w R03
                                     120-243       295/35R21     A01 K6w R03
               Porsche Macan         180-280       275/35R21     R03                                  A12 A14 A18
               95B                   180-280       285/35R21     A01 K2b R03                          A56 BnK V21
§22 52690*03




               e13*2007/46*          180-280       285/35R21     K2h R03                              Vn2 X93 HA2
               1165*10-..19          180-280       295/35R21     A01 K2b R03                          S01
               - ab MJ 2019          180-280       295/35R21     K2h R03
               Porsche Macan         155-324       275/35R21     R03                                  A12 A14 A18
               95B, 95BN             155-324       285/35R21     A01 K2b R03                          A56 BnK V21
               e13*2007/46*          155-324       285/35R21     K2h R03                              Vn2 X93 HA2
               1165*02-09,           155-324       295/35R21     A01 K2b R03                          S01
               1164*02-09            155-324       295/35R21     K2h R03

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55804819, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52688, RADTYP GUNNER 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
               tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 6


               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52690*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 4 von 6


               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind
               nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55804819, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52688 , RADTYP GUNNER 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
               tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
§22 52690*03




               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
               satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 5 von 6


               V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21      275/40R21
               Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21      285/35R21
               Nr. 9   255/50R21      285/45R21
               Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21      295/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.
§22 52690*03




               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52690 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ GUNNER 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 6 von 6



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. April 2023




               Bohlander                                                                    00408350.DOC
§22 52690*03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim