Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         GUNNER
               Typ                            GUNNER 2210
               Radgröße                       10Jx22H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung               Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/      Einpress- Rad-    Abroll-
                                        Zentrierring                 Lochkreis-ø    tiefe     last    umfang
                                                                     (mm)/          (mm)      (kg)    (mm)
                                                                     Mittenloch-ø
                                                                     (mm)
               8GUN1022205/112665       GUNNER 2210 PCD 5X112        5/112/66,5     20       875      2400
                                        ET20 CB66,5 / ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55082618, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52282, RADTYP GUNNER 229) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
§22 52281*04




               ionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     52281
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          GUNNER 2210 ...(s.o)
               Radgröße                       10Jx22H2
               Einpresstiefe                  ET..(s.o)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      160                     28,5
               S02    Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm      150                     30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz
                                              Porsche

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG Coupé      270, 287      265/30R22     R03                                  A01 A12 A14
               204X                  270, 287      265/35R22     R03                                  A18 A56 Flh
               e1*2001/116*          270, 287      295/30R22     K2a K2b K6w R03                      V22 HA2 S02
               0480*18-..
               (FIN: W..253...)

               GLC-Coupé             100-243       265/30R22     R03 T93 T97                          A01 A12 A14
               204X                  100-243       265/35R22     R03                                  A18 A57 Flh
               e1*2001/116*          100-243       295/30R22     K2a K2b K6w R03                      KMV MpH
               0480*18-..                                                                             V22 HA2 S02
               (FIN: W..253...)

               Porsche Macan         180-280       295/30R22     A01 K2b R03                          A12 A14 A18
               95B                   180-280       295/30R22     K2h R03                              A56 BnK R21
               e13*2007/46*                                                                           V22 Vn2 X93
               1165*10-..19                                                                           HA2 S01
               - ab MJ 2019
§22 52281*04




               Porsche Macan         155-324       295/30R22     A01 K2b R03                          A12 A14 A18
               95B, 95BN             155-324       295/30R22     K2h R03                              A56 BnK R21
               e13*2007/46*                                                                           V22 Vn2 X93
               1165*02-09,                                                                            HA2 S01
               1164*02-09


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55082618, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52282, RADTYP GUNNER 229) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
               tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52281*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 4 von 6

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55082618, Ausfertigung 3
               (KBA-NUMMER 52282, RADTYP GUNNER 229) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
               tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
§22 52281*04




               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
               satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 5 von 6

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/45R22      285/40R22
               Nr. 5    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 6    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 7    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 8    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 9    275/40R22      315/35R22
               Nr. 10   285/30R22      335/25R22
               Nr. 11   285/35R22      315/30R22
               Nr. 12   285/40R22      325/35R22
§22 52281*04




               Nr. 13   285/45R22      325/40R22
               Nr. 14   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 6 von 6



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. April 2023




               Bohlander                                                                    00408375.DOC
§22 52281*04




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim