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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GUNNER
Typ                               GUNNER 2210
Radgröße                          10Jx22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
PCD          GUNNER 2210 PCD 5X112 / ohne         5/112/66,6         26        925    2360
5X112        Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52281
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             GUNNER 2210 ...(s.o)
Radgröße                          10Jx22H2
Einpresstiefe                     ET..(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)
                                                         (Nm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      160              30
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm      120              28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                   Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback     170-250       265/30R22    K1a K2b K5d K7c T97                A01 A12 A56
F2                                                                                  L06 MHy S02
e1*2007/46*1801*..;
e1*2007/46*1840*..
Audi A8               150-368       265/30R22    K1c K2b K3a T97                    A01 A12 A57
4H                                                                                  NBF S02
e1*2007/46*0284*..
e1*2007/46*0398*..
Audi A8               210, 250      265/30R22    K1c K2b K3a K5d K8x T97            A01 A12 A56
F8                                                                                  A60 L06 S02
e1*2007/46*1751*..
Audi Q7               155-245       265/35R22    M+S T02 185                        A07 A12 A56
4L, 4L1               155-245       265/40R22    M+S 185                            L06 MHy
e1*2001/116*          155-245       275/35R22    M+S T04 185                        RQ7
0350*20-..;           155-245       285/35R22    T02 T06 185                        S01
0367*05-..;           155-245       295/30R22    A01 K1a K2b K5b T03 T99 185
e13*2007/46*          155-245       295/35R22    A01 K1a K2b K3b K5b 185
1081*06-..            155-245       305/30R22    A01 K1c K2b K3b K7d R70 T01 T05
- mit Radhaus-                                   185
  Verbreiterungen
Audi Q7               155-245       265/35R22    T02 185                            A07 A12 A56
4L, 4L1               155-245       265/40R22    185                                L06 MHy S01
e1*2001/116*          155-245       275/35R22    A01 K1a K2b T04 185
0350*20-..;           155-245       285/35R22    A01 K1c K2b T02 T06 185
0367*05-..;           155-245       295/30R22    A01 K1c K2c K5b T03 T99 185
e13*2007/46*          155-245       295/35R22    A01 K1c K2c K3b K5b 185
1081*06-..            155-245       305/30R22    A01 K1c K2c K3b K7d R70 T01 T05
                                                 185
Audi S8               382, 445      265/30R22    K1c K2b K3a R21 T97                A01 A12 A56
4H                                                                                  NBF S02
e1*2007/46*0284*..
e1*2007/46*0398*..
Audi SQ7              320           265/35R22    M+S T02 185                        A07 A12 A56
4L, 4L1               320           265/40R22    M+S 185                            L06 S01
e1*2001/116*          320           275/35R22    A01 K1a K2b M+S T04 185
0350*26-..;           320           285/35R22    A01 K1c K2b T02 T06 185
e13*2007/46*          320           295/30R22    A01 K1c K2c K5b T03 T99 185
1081*12-..            320           295/35R22    A01 K1c K2c K3b K5b 185
                      320           305/30R22    A01 K1c K2c K3b K7d R70 T01 T05
                                                 185
Audi SQ7              320           265/35R22    M+S T02 185                        A07 A12 A56
4L, 4L1               320           265/40R22    M+S 185                            L06 RQ7 S01
e1*2001/116*          320           275/35R22    M+S T04 185
0350*26-..;           320           285/35R22    T02 T06 185
e13*2007/46*          320           295/30R22    A01 K1a K2b K5b T03 185
1081*12-..            320           295/35R22    A01 K1a K2b K3b K5b 185
                      320           305/30R22    A01 K1c K2b K3b K7d R70 T01 T05
                                                 185



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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi SQ7               320           285/35R22     R09 T02 T06 185                       A07 A12 A56
4L, 4L1                                                                                  L06 RQ7 S01
e1*2001/116*
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
VW Touareg (III)       170, 210      255/40R22     T03 T99                               A07 A12 A56
CR                     170, 210      265/35R22     T02                                   L06 S01
e1*2007/46*1827*..     170, 210      265/40R22
                       170, 210      275/35R22     A01 K1a K2b T00 T04
                       170, 210      285/35R22     A01 K1a K2b T02 T06
                       170, 210      295/30R22     A01 K1c K2c K3b K5w K6w T03 T99
                       170, 210      295/35R22     A01 K1c K2c K3b K5w K6w

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52281 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082518 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ GUNNER 2210
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 7

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Oktober 2018




Pohl                                                                    00306274.DOC




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