Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
GUNN05212514 GUNNER 21105 PCD ohne 66,5 925 2410 11/20
5 5x112 ET25 CB 66.6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : GE
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4L1; 4L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : GE
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 226 285/40R21 51G Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 6AZ; 71K; 721;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 226 285/40R21 109 e-tron S; e-tron S
Sportback; SQ8 e-tron;
SQ8 Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74D; 769
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 373 275/40R21 107 11A; 245; 248; 26B ab
285/40R21 109 MDH; 11A; 245; 248; e13*2007/46*1081*06;
26B Q7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; PDH
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 373 275/40R21 107 11A; 245; 248; 26B ab
285/40R21 109 MDH; 11A; 245; 248; e1*2001/116*0350*20;
26B Q7,SQ7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; PDH
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R21 110 Q8; SQ8;
285/40R21 109 10B; 11B; 11G; 11H;
285/45R21 109 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; PDH
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : E2EQSW
Zubehör : LS17D28R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : H1GLE
Zubehör : PS17Q27-MW-ZN
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 185 265/40R21 M+S 11A; 24C; 244; 247; AMG EQS 53 4MATIC+;
26B; 26N; 52J Allradantrieb;
275/40R21 107 11A; 24C; 244; 247; Elektro;
26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26J; 27H 721; 73C; 74A; 769;
295/35R21 107 11A; 24C; 24D; 26B; PDJ
26J; 27H
305/35R21 109 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
315/35R21 111 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N Heckantrieb; Elektro;
275/40R21 107 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
285/35R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 73C; 74A; 769;
26J; 27H; 27I PDJ
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/45R21 110 11A; 24C; 244; 247; GLE Coupe; inkl.
26B; 26J Hybrid;
285/45R21 109 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 285/35R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; inkl. Hybrid; GLE SUV;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R21 109 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H 73C; 74A; 75I; NAV
305/35R21 109 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27H
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/45R21 110 11A; 24C; 244; 247; inkl. Hybrid; GLE SUV;
26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H;
285/45R21 109 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J 73C; 74A; 75I; NAW
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
MDH) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 299
mm (gemessen) zulässig.
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00373-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53090
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 21105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 335 VA
26P x = 280 y = 285 VA
27B x = 320 y = 370 HA
27I x = 270 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 335 30 VA
26N x = 330 y = 335 8 VA
27F x = 320 y = 370 20 HA
27H x = 320 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.