Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan
International S. A., QUATTRO GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
GUNN85203814 GUNNER 2085 PCD ohne 66,5 825 2275 11/21
5 5x112 ET38
GUNN85203814 GUNNER 2085 PCD ohne 66,5 825 2280 11/21
5 5x112 ET38
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : B81; B8; 4G1; F2; 4G
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : FY
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2
165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W YDR; 11A; 21P; 22B; AUDI A4 bis MJ2015;
22H; 24J; 24M; 5GA; Kombi; Frontantrieb;
51J
255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
77E; 855; 98A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA Nicht A4 Allroad
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
260 225/35R20 M+S 5GA; 52J ab MJ2016; AUDI S4
(B9) ab MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
855; 98A
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad
100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
22H; 24J; 24M; 5GM; MJ2016; Kombi;
54F
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E; 855; 98A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W YDR; 11A; 21P; 22B; AUDI A4 bis MJ2015;
22H; 24J; 24M; 5GA; Kombi; Frontantrieb;
51J
255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
77E; 855; 98A
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 245/30R20 90Y YDR; 11A; 21P; 22B; AUDI A4 bis MJ2015;
22H; 24J; 24M; 5GA; AUDI S4 bis MJ2016;
51J
100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; Limousine;
22H; 24J; 24M; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E; 855; 98A
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA Nicht A4 Allroad
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
260 225/35R20 M+S 5GA; 52J ab MJ2016; AUDI S4
(B9) ab MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
855; 98A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 YDR; 11A; 21P; 22B; AUDI A4 bis MJ2015;
22H; 24J; 24M; 51J Limousine;
255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb;
22H; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
77E; 855; 98A
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad
100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
22H; 24J; 24M; 5GM; MJ2016; Kombi;
54F
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E; 855; 98A
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99 51J Nur A6 allroad
255/35R20 97 11A; 27I quattro;
255/40R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; AFY; DEÄ; PDB
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 5GM A7 Sportback; S7
255/35R20 93 5HA Sportback; Coupe; 4-
140 - 245 245/35R20 95 türig; Allradantrieb;
140 - 331 255/35R20 97 Frontantrieb;
309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E; AFY; DEÄ;
PDB
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X A6; nicht A6 allroad
245/35R20 95Y quattro; S6; Kombi;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 270; Stufenheck;
5GM Allradantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 270; 5IM Frontantrieb;
309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; AFY; DEÄ; PDB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 51J Nur A6 allroad
255/35R20 97 11A; 27I quattro;
255/40R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; AFY; DEÄ; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 5GM A7 Sportback; S7
255/35R20 93 5HA Sportback; Coupe; 4-
140 - 245 245/35R20 95 türig; Allradantrieb;
140 - 331 255/35R20 97 Frontantrieb;
309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E; AFY; DEÄ;
PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X A6; nicht A6 allroad
245/35R20 95Y quattro; S6; Kombi;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 270; Stufenheck;
5GM Allradantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 270; 5IM Frontantrieb;
309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; AFY; DEÄ; PDB
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 A6 ALLROAD
QUATTRO;
245/40R20 99 Allradantrieb;
245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R20 101 725; 73C; 74D; 855;
98A
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 A6; Kombilimousine;
235/45R20 100 Limousine;
245/40R20 99 5JK Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 26P; 5IM Frontantrieb;
255/40R20 101 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 855;
98A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 101 165 Nm; Q5; SQ5; Q5
255/45R20 101 Sportback; SQ5
265/45R20 104 11A; 245; 248 Sportback;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
855; 98A; BEO
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 103 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 101 165 Nm; Q5; Q5
255/45R20 101 Sportback; SQ5
265/45R20 104 11A; 245; 248 Sportback;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
855; 98A; BEO
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 6 von 60
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; Coupé; Cabrio;
26P Allradantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83O;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN All Terrain; Kombi;
245/40R20 99 11A; 26P; 6BN Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; Baureihe W213; nicht
26P; 5HR All Terrain; nicht
255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM Baureihe W213; nicht
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; E300de; Allradantrieb;
26P; 5HR Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 172; 176; 204; 207; 245G;
245G AMG; 246
140 Nm für Typ : F2A; F2CLA
150 Nm für Typ : F2B; R1EC; 163; 166; 204 X; 215; 220; 221
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 7 von 60
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 248 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26P; Fahrdynamik Paket;
27B; 27H nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
245/40R20 95 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/30R20 90 11A; 26N; 26P AMG A45; AMG A45 S;
255/30R20 92 11A; 246; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I Allradantrieb;
235/30R20 88 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; inkl.
26B; 26J; 27B; 27H; Hybrid;
5FE
245/30R20 90 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27H Allradantrieb;
235/30R20 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27B; 27H; 5FE Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse;
26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/30R20 88Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27F; 5FE; 725; 729; 73C; 74A
54A
265 - 280 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 54A
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 5FE; 56G nicht Natural Gas
Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N; 5EG; 5FE; 56G Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 765
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 5FE; 56G nicht Natural Gas
Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 248 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26P; Fahrdynamik Paket;
27B; 27H nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse;
26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/30R20 88Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27F; 5FE; 725; 729; 73C; 74A
54A
265 - 280 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 54A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
245/40R20 95 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N; 54A Sportfahrwerk; CLA
235/30R20 88Y 11A; 242; 244; 245; Limousine; CLA
247; 26B; 26J; 27H; Shooting brake;
5FE; 54A Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 5EG; 56G CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 54A CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24M; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R20 99 11A; 24M; 242; 245; 725; 73C; 74A; 854
26P
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;
26B
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26B GLA-KLASSE;
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B Frontantrieb; inkl.
245/45R20 99 11A; 242; 244; 245; Hybrid;
247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B 725; 73C; 74A; 854
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/35R20 90 XFA; 11A; 24C; 26B; Nur Baureihe 205;
26J; 57E neue C-KLASSE;
Cabrio;
245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J; Kombilimousine; Coupe;
57E; 58E; 6A1; 68Z Limousine;
255/30R20 92Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I; 6A2 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83Y;
862
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27H; 27I; 5FE; 69M e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
83Y; 862
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur
22F; 22L; 24J; 24M; 4-MATIC; Limousine;
5FE; 54A; 69M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
83Y; 862
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204;
22F; 22L; 24J; 24M; Limousine;
5FE; 54A; 69M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83Y;
862
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 245/30R20 90 11A; 24C; 24M; 26J; AMG CLA 35; Kombi;
27B; 27F Limousine;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/30R20 90 11A; 26P; 27I; 5GA AMG CLA 45; AMG
CLA
255/30R20 92 11A; 246; 26B; 26N; 45S; Kombi; Limousine;
27I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854;
855
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N; 5EG; 5FE; 56G Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 765
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 54A CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 5EG; 56G CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R20 90 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N; 54A Sportfahrwerk; CLA
235/30R20 88Y 11A; 242; 244; 245; Limousine; CLA
247; 26B; 26J; 27H; Shooting brake;
5FE; 54A Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 13 von 60
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 721;
68V
255/35R20 97W CF6; 11A; 21B; 21J; 725; 729; 73C; 74A
21L; 22L; 24J; 24M;
367; 68Q
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; Coupé; Cabrio;
26P Allradantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83O;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN All Terrain; Kombi;
245/40R20 99 11A; 26P; 6BN Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; Baureihe W213; nicht
26P; 5HR All Terrain; nicht
255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 5GM Baureihe W213; nicht
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; E300de; Allradantrieb;
26P; 5HR Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 83A;
854
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21P; 248; 5FE Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/45R20 M+S 12T; 52J AMG GLC 43; AMG
GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 854
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 GDE; YDK GLK-Klasse;
245/40R20 99 CF5; 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
255/35R20 97 CF6; 11A; 21P; 22I; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 GDE; 11A; 21P; 22I; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74A; 854
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 GLC-Klasse;
245/45R20 99 Kombilimousine;
255/45R20 51G Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/45R20 YBN; 51G GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 854
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito
246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto;
27I; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
75I; 84H; VFZ
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 246; 248 M-Klasse; nicht GLE
265/45R20 104 11A; 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
GL-Klasse; nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 75I; DEL
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 255/40R20 101 nicht S 580 e; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 80Q
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 101 GBY; 12Q ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 83F; 855
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe
245/40R20 95Y GAF; 5HR; 51J 221); Allradantrieb;
150 - 380 255/35R20 97Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 83F; 855
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 5HR; 51J Nicht für Fz. m.
255/35R20 97Y 11A; 22B; 22L; 367 Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht für Fz. m.
22L; 24J; 24M; 367; Länge 6158 mm; nicht
5HR; 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 26P; 54A Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto;
27I; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 255/40R20 101 nicht S 580 e; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 80Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 101 GBY; 12Q ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 83F; 855
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe
245/40R20 95Y GAF; 5HR; 51J 221); Allradantrieb;
150 - 380 255/35R20 97Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 83F; 855
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 125 245/35R20 91 11A; 26B; 27H QX30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/35R20 91 11A; 248; 26B; 26N; Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : LS17A25F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R20 96 11A; 26P nicht Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbrei te des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hint er der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferl egung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über di e
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlic h werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
6A1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
Vorderachse zulässig
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83O) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm
(Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
(Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
84H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 245/40R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmess er von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 255/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 235/45R20.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 28 von 60
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 245/30R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 255/30R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkante nbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 43 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/5
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 44 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 45 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 46 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 47 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
26P x = 290 y = 230 VA
26B x = 340 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 280 8 VA
26J x = 340 y = 280 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 48 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 49 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 50 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 51 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 52 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 53 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 54 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 55 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 56 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 57 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 58 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 59 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00384-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE KBA 54253
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GUNNER 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.12.2021
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Seite: 60 von 60
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0360*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 370 15 VA
26N x = 350 y = 370 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.