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							Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 18.03.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                          MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
PCD5x112            PCD5x112                ohne                        66,5                     875     2400    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : F8
Zubehör                                 : LS17D27R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 8R2
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 4G; B8; 4G1; F2; B81
Zubehör                                 : LS17D27R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L; 8R1;
                                          FY; 4H; 8R
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H
                                          140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                                          145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
                                          160 Nm für Typ : 4L
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90           11A; 21P; 22I; 22M;       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                  24J; 24M; 51J             bis MJ2016; AUDI A5
                                              255/30R20 92        11A; 21P; 22B; 22L;       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                  24J; 24M; 51J; 54F        Allradantrieb;
                                              265/30R20 94        11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M; 54F             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            77E
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95         11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                                                          Quattro bis MJ2015;
                                           255/30R20 92         11A; 21B; 22B; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 248                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/35R20 93      11A; 21B; 22B; 22H;       723; 729; 73C; 74A;
                                                                24J; 248                  77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y    YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..                              24J; 248; 26P; 27H        MJ2016; A5 Sportback
                                              265/30R20 94Y     YB9; 11A; 22Q; 241;       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                244; 246; 247; 26B;       Sportback (B9) ab
                                                                27H
                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y    nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..                              21B; 21N; 245; 248;       MJ2016; 4-türig;
                                                                5GA; 51J                  Allradantrieb;
                                     100 - 245 255/30R20 92     11A; 21B; 21N; 22I;       Frontantrieb;
                                                                22M; 24J; 248; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F
                                              265/30R20 94      11A; 21B; 21J; 22I;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                22M; 24J; 248; 54F        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 245/30R20 90Y    nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                21B; 21N; 245; 248;       bis MJ2016;
                                                                5GA; 51J                  Allradantrieb;
                                     105 - 245 255/30R20 92     11A; 21B; 21N; 22I;       Frontantrieb;
                                                                22M; 24J; 248; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F
                                              265/30R20 94      11A; 21B; 21J; 22I;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                22M; 24J; 248; 54F        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y     11A; 24J; 244; 247;       Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                              26B; 26N; 27B; 27H;       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                5GA
                                     90 - 260 245/30R20 95Y     11A; 241; 244; 246;       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                247; 26B; 26J; 27B;       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                27F
                                              255/30R20 92Y     11A; 24C; 24D; 26B;       Limousine;
                                                                26J; 27B; 27F             Allradantrieb;
                                              265/30R20 94Y     11A; 24C; 24D; 26B;       Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260      225/35R20 M+S     11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H;       73C; 74A; 77E
                                                                5GA; 52J
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22I; 22M;              AUDI A5 Coupe (8T)
                                                         24J; 24M; 51J                    bis MJ2016;
                                           255/30R20 92  11A; 21P; 22B; 22L;              Frontantrieb;
                                                         24J; 24M; 51J; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22L;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                         24J; 24M; 54F                    729; 73C; 74A; 77E
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;              A4 Allroad Quattro ab
B81          e13*2007/46*1084*..                         26N; 27F                         MJ2016;
                                           245/35R20 95  11A; 24J; 248; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26N; 27F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;              73C; 74A; 77E
                                                         247; 26B; 26N; 27F
                                           255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26N; 27F
                                           265/30R20 94  11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 24C; 244; 247;       A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                26B; 262; 274; 5HI; 67J   quattro; Kombi;
                                 100 - 245 235/35R20 92Y        11A; 24J; 26B; 260;       Stufenheck;
                                                                5GM; 57E; 67J; 67X        Allradantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;       Frontantrieb;
                                                                247; 26B; 261; 273        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 24C;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                244; 247; 26B; 261;       723; 73C; 74A
                                                                273; 5GM
                                              255/35R20 97Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 261; 273
                                              265/35R20 95Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 262; 274
                                     180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 24C;
                                                                244; 247; 26B; 262;
                                                                274; 5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273; 52J
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92     11A; 245; 248; 26B;       A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..                              260; 271; 5GM             4-türig;
                                              255/35R20 93      11A; 245; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                                260; 271; 5HA             Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95     11A; 26B; 260; 271        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     140 - 331 255/35R20 97     11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                260; 271                  723; 729; 73C; 74A
                                              265/30R20 94Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                261; 272; 5HI
                                              265/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                261; 272
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 26B; 260; 271;
                                                                52J
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 24D            723; 73C; 74D
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 24D            723; 73C; 74D
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 24D            723; 73C; 74D
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/50R20 107        12N                      Q8;
                                           275/45R20 106        12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/50R20 109        12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                           285/45R20 112        12A                      74D

Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100 11A; 241; 244; 246;              A6; Kombilimousine;
                                                        26B; 27H                         Limousine;
                                          235/45R20 96  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                        26B; 27H                         Frontantrieb;
                                          245/40R20 99  11A; 241; 244; 246;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 26B; 26N; 27H               12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/35R20 97  11A; 24C; 244; 247;              73C; 74A
                                                        26B; 26N; 27F
                                          255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          255/40R20 97  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          265/35R20 99  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          275/35R20 98  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27F
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 245/40R20 99  11A; 248; 26B; 26N               A7 Sportback;
                                          255/35R20 97  11A; 248; 26B; 26N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97  11A; 248; 26B; 26N               12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R20 99  11A; 245; 248; 26B;              73C; 74A
                                                        26J
                                          275/35R20 98  11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97     11A; 245; 248; 26B; 27I erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                                                                    145 Nm;
                                              265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99     11A; 21B; 22I; 260;          kurzer Radstand;
                                                            270; 52J                     langer Radstand;
                                              255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 245;          Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R20 99  11A; 21B; 22B; 24J;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248; 261; 271                723; 729; 73C; 74D
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            248; 261; 271
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            248; 262; 271

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99      11A; 241; 244; 246;          Q5; SQ5;
                                                            26J; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                              255/40R20 97  11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            26J; 26P; 27I                73C; 74D
                                              265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B
                                              265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : B8; 4G
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 18.03.2019
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Zubehör                                 : LS17D27R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : FY
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; 4G
                                          140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20 99   52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
                                       255/40R20 101 52J                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/35R20 99   52J                                12A; 51A; 71K; 723;
                                       275/35R20 102 52J                                 73C; 74A
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20      11A; 26B; 27H; 51G;                nur AUDI RS 7
                                                      52J                                SPORTBACK;
                                       275/35R20      11A; 245; 248; 26B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      26N; 27F; 51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
4G             e1*2007/46*0544*..    412      245/40R20           51G; 52J               nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; PDH

Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          255/30R20 92Y 11A; 27I; 533                RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              265/30R20 94Y 11A; 26P; 27H; 27I;          Coupe; Allradantrieb;
                                                            533                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/30R20 97  11A; 248; 26P; 27B;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            27H                          723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..      100 - 260 245/45R20 99 11A; 241; 244; 246;          Q5; Allradantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                              255/40R20 97  11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 26P; 27I                12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247;          73C; 74D
                                                            26J; 26P; 27I
                                              265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B
                                              265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    255/30R20 92Y nur Coupe; 11A; 27I;               RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                        533                              RS5 Cabriolet bis
                                        265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 26P;               MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                        27H; 27I; 533                    Allradantrieb;
                                        275/30R20 97    11A; 248; 26P; 27B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27H                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 18.03.2019
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                                                                                                     Seite: 7 von 37
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : R1ECLS; R1ECLS; 212; 204 X
Zubehör                                 : LS17D27R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 231; 218; 230; 172
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 218; 230; 231
                                          150 Nm für Typ : R1ECLS; 204 X
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 275/30R20 93            GAB; 11A; 27I; 57F     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
R1ECLS         e1*2007/46*1818*..    210 - 250 255/35R20 93       11A; 24J; 26B; 26J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  57E; 68Q               12A; 51A; 71K; 723;
                                     210 - 270 245/35R20 95       GAB; 11A; 24J; 26B;    73C; 74A; 76A
                                                                  26N; 57E

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90       11A; 21B; 22B; 245;         nicht AMG Sportpaket;
                                                             248; 261; 270; 5GA;         Coupe; 4-türig;
                                                             51J
                                     120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24J;         Allradantrieb;
                                                             248; 262; 270               Heckantrieb;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             248; 262; 271               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24M; 241; 246;         nicht AMG Sportpaket;
                                                             26B; 26J; 27B; 27F          Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 24D;             Baureihe W213;
                                                         26B; 26J; 27F; 5GM              Allradantrieb;
                                 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;             Heckantrieb;
                                                         24C; 244; 247; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26J; 27F; 5HR                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;             73C; 74A
                                                         24D; 26B; 26J; 27F;
                                                         5HI
                                           275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                         24D; 27F; 57F

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96         11A; 24J; 248            GLC; Kombilimousine;
                                           245/45R20 99         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                           255/40R20 97         11A; 24C; 244            Heckantrieb;
                                           255/45R20 101        11A; 24C; 244; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100        11A; 24C; 244; 26P       12A; 51A; 71K; 723;
                                           265/45R20 104        11A; 24C; 244; 26P       73C; 74A
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 244; 247;
                                                                26P
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 255/40R20 97     11A; 241; 246            GLC Coupé;
                                               255/45R20 101    YBN; 11A; 241; 246;      Allradantrieb;
                                                                26P                      Heckantrieb;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 26P            12A; 51A; 71K; 723;
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 26P            73C; 74A
                                              275/45R20 106     11A; 24C; 26B; 26N

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22L; 24C; 24M;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                26B; 263; 272; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/30R20 90          11A; 24J; 26B; 26N       ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92          11A; 24J; 248; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26J; 27H; 27I            729; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.03.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/45R20 99  57E; 6AO                        ab
                                           255/45R20 101 57E; 6AP                        e13*2007/46*1164*02;
                                           265/45R20 104 11A; 245; 57E; 575              Kombilimousine;
                                           275/40R20 102 57F; 6AO                        Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; PDG

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/45R20 99  57E; 6AO           ab
                                           255/45R20 101 57E; 6AP           e13*2007/46*1165*02;
                                           265/45R20 104 11A; 245; 57E; 575 Kombilimousine;
                                           275/40R20 102 57F; 6AO           Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                            723; 73C; 74D; PDG

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 265/45R20 104                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/50R20 107 11A; 24J; 248; 27H               12A; 51A; 71K; 723;
                                          275/45R20 106                                  73C; 74D; 77E
                                          285/45R20 112 11A; 245; 248

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R20
                    Hinterachse:                        275/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/45R20
                    Hinterachse:                        285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B81
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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                                                                                                    Seite: 19 von 37

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ECLS
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
       Handelsbez.:    CLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 230                   VA
             26B                      x = 250             y = 280                   VA
             27I                      x = 230             y = 250                   HA
             27B                      x = 280             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 280            25                 VA
             26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 350                   VA
             26B                      x = 310             y = 400                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            28                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-01
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    CR
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
       Handelsbez.:    TOUAREG

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 200             8                 HA