Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 42 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum PCD5x112 PCD5x112 ohne 66,5 920 2361 01/19 PCD5x112 PCD5x112 ohne 66,5 925 2360 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4H; F2; B81; 4G1; 4G; F8; B8 Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 8R; 8R1 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : GE Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : FY; 8R2; 8R; 4L1; 4L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; Limousine; 24J; 24M; 5GA; 51J Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 77E Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 42 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Limousine; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D; 54F 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 265/30R20 94Y YB9 MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Quattro; AUDI A4 (B9) 27B ab MJ2016; AUDI S4 255/30R20 92Y 11A; 24J; 24M; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 26N; 27B Limousine; 260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; Allradantrieb; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 54F Kombi; Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA 4-türig; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26P Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 26B; 270; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 52J 723; 729; 73C; 74A Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 42 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24J; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI; 67J quattro; Kombi; 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X Stufenheck; 245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Allradantrieb; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb; 248; 26P; 271; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 271 723; 73C; 74A 265/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 245; 27B quattro; 255/40R20 97 11A; 245; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 27B; 27H 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Audi e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 124 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 12A 51A; 71K; 723; 73C; 265/50R20 107 12A 74D 275/45R20 106 12A 285/45R20 112 12A Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 723; 73C; 74D; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 723; 73C; 74D; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 723; 73C; 74D; 838 Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 42 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab 265/45R20 108 e1*2001/116*0350*20; 265/50R20 107 11A; 26P Q7,SQ7; Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 320 285/45R20 112 12K; 51A; 71K; 723; 320 255/50R20 M+S 52J 73C; 74D; 74E; 75I; 265/45R20 M+S 52J PDH 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 275/45R20 M+S 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab 265/45R20 108 e13*2007/46*1081*06; 265/50R20 107 11A; 26P Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 320 285/45R20 112 12K; 51A; 71K; 723; 320 255/50R20 M+S 52J 73C; 74D; 74E; 75I; 265/45R20 M+S 52J PDH 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 275/45R20 M+S 52J Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100 11A; 26P A6; Kombilimousine; 235/45R20 96 11A; 26P Limousine; 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A 27H 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B; 27H 275/35R20 98 11A; 241; 244; 246; 26B; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 245/40R20 99 A7 Sportback; 255/35R20 97 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99 11A; 26P 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 275/35R20 98 11A; 26P 73C; 74A 275/40R20 102 11A; 26P Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 42 Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21P; 52J kurzer Radstand; 265/40R20 11A; 21P; 51G langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248 Q5; SQ5; 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 26J 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : FY Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4G 140 Nm für Typ : FY Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 255/40R20 101 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 265/35R20 99 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248 Q5; Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 73C; 74D 275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 26J Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 42 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ECLS; R1ECLS; 215; 220; 204 X; 207; 212; R1EC; 221; R1ES Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 639/4; 639/5; 639/2 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 245G; 245G AMG; 172; 204; F2A Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 207; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 204 X; 215; 220; 221 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 42 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur 22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; 22F; 22L; 24C; 24D; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 42 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27F; 5FE; e1*2001/116*0431*36; 56G; 69M Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 723; 68V 255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 275/30R20 93 GAB; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/35R20 93 11A; 26P; 57E; 68Q 10B; 11B; 11G; 11H; 210 - 270 245/35R20 95 GAB; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J; Coupé; Cabrio; 26B; 26J; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92Y mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27H; 27P; 73C; 74A 5GM 255/30R20 92Y ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 42 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J; Baureihe W213; nicht 26B; 26J; 27P; 5HR All Terrain; 255/30R20 92Y ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26B; 26J; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit 73C; 74A Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H; 5AP 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 5IM; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y mit Baureihe W213; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 255/30R20 92Y ohne 12A; 51A; 71K; 723; Radhausverbreiterung 73C; 74A (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J; 26B; 26J; 27P; 5HR 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248; 5FE; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96 GLC; Kombilimousine; 245/45R20 99 Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 245 Heckantrieb; 255/45R20 11A; 245; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 42 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 21P; 22I; 24J; GLK; Allradantrieb; 24M Heckantrieb; 245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R20 97 11A; 21P; 22B; 24C; 73C; 74A 24D 255/40R20 101 11A; 21P; 22B; 24C; 24D; 575 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 GLC Coupé; 255/45R20 YBN; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27F ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe 245/40R20 95Y 5HR; 51J 221); Allradantrieb; 150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz; 255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 42 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27F ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 245/35R20 91 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27F 73C; 74D H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 24M; 26B; Q30; Allradantrieb; 26J; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 42 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R20 107 12A; 51A; 71K; 723; 275/45R20 106 73C; 74D; 77E 285/45R20 112 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 42 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 42 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 42 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 42 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 42 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 670kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 42 Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 42 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 42 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 42 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 42 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 20 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 42 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 42 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 42 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 42 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 42 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA