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							Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.10.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH,
                                          VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
PCD5x112            PCD5x112                ohne                        66,5                   920     2361     01/19
PCD5x112            PCD5x112                ohne                        66,5                   925     2360     01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 4H; F2; B81; 4G1; 4G; F8; B8
Zubehör                                 : LS17D27R14


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 8R; 8R1
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : GE
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                          Typ : FY; 8R2; 8R; 4L1; 4L
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
                                          140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                                          160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24C; 24D; 54F               AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F;         Limousine;
                                                             24J; 24M; 5GA; 51J          Allradantrieb;
                                               255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 54F               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 255/30R20 92      11A; 21B; 22B; 22F;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24C; 24D; 54F            Kombi; Frontantrieb;
                                              265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24D; 54F            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA           Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..   90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;          Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            27B                          ab MJ2016; AUDI S4
                                              255/30R20 92Y 11A; 24J; 24M; 26B;          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            26N; 27B                     Limousine;
                                     260      225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA;          Allradantrieb;
                                                            52J                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9                    A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             265/30R20 94Y YB9                         MJ2016; A5 Sportback
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90   11A; 21B; 22B; 22F;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24J; 24M; 5GA; 51J          Limousine;
                                               255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         Frontantrieb;
                                                             24C; 24D; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                             24C; 24D; 54F               729; 73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F;         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J          Nicht A4 Allroad
                                     100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;         Quattro; AUDI S4 bis
                                                             24C; 24D; 54F               MJ2016; Kombi;
                                     100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         Allradantrieb;
                                                             24C; 24D; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92         11A; 26P; 5GM            A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93         11A; 26P; 5HA            4-türig;
                                 140 - 245 245/35R20 95         11A; 26P                 Allradantrieb;
                                 140 - 331 255/35R20 97         11A; 26P                 Frontantrieb;
                                           265/30R20 94Y        11A; 26B; 270; 5HI       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R20 95Y        11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 71K;
                                 309 - 331 245/35R20 M+S        11A; 26P; 52J            723; 729; 73C; 74A
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 24J; 248; 26B;      A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                260; 271; 5HI; 67J       quattro; Kombi;
                                 100 - 245 235/35R20 92Y        5GM; 57E; 67J; 67X       Stufenheck;
                                           245/35R20 95Y        11A; 26P; 270            Allradantrieb;
                                 100 - 331 255/30R20 92Y        nicht Kombi; 11A; 245;   Frontantrieb;
                                                                248; 26P; 271; 5GM       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                271                      723; 73C; 74A
                                              265/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 271
                                              275/30R20 97Y     11A; 248; 272; 57F;
                                                                67X; 68U
                                     180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 24J;
                                                                248; 26B; 260; 271;
                                                                5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 26P; 270; 52J
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 27I; 51J            Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97     11A; 245; 27B            quattro;
                                               255/40R20 97     11A; 245; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R20 99     11A; 24J; 248; 26P;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                27B; 27H                 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158          255/50R20 109     124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/45R20 104     12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                              265/50R20 107     12A                      74D
                                              275/45R20 106     12A
                                              285/45R20 112     12A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200    245/45R20 99      11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260    255/45R20 101     11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                 230 - 260    245/45R20 99Y     11A; 24N; 24O            723; 73C; 74D; 838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24N; 24O            723; 73C; 74D; 838
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24N; 24O            723; 73C; 74D; 838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109                                 ab
                                           265/45R20 108                                 e1*2001/116*0350*20;
                                           265/50R20 107        11A; 26P                 Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                           275/45R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 155 - 320 285/45R20 112                                 12K; 51A; 71K; 723;
                                 320       255/50R20 M+S        52J                      73C; 74D; 74E; 75I;
                                           265/45R20 M+S        52J                      PDH
                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                           275/45R20 M+S        52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109                                 ab
                                           265/45R20 108                                 e13*2007/46*1081*06;
                                           265/50R20 107        11A; 26P                 Allradantrieb;
                                           275/45R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 155 - 320 285/45R20 112                                 12K; 51A; 71K; 723;
                                 320       255/50R20 M+S        52J                      73C; 74D; 74E; 75I;
                                           265/45R20 M+S        52J                      PDH
                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                           275/45R20 M+S        52J

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 26P                 A6; Kombilimousine;
                                          235/45R20 96   11A; 26P                Limousine;
                                          245/40R20 99   11A; 245; 248; 26P      Allradantrieb;
                                          255/35R20 97   11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                          255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97   11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R20 99   11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A
                                                         27H
                                          265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         27H
                                          275/35R20 98   11A; 241; 244; 246;
                                                         26B; 27H
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99                           A7 Sportback;
                                          255/35R20 97                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97                           12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R20 99   11A; 26P                73C; 74A
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97           11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100          11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           275/35R20 98           11A; 26P                  73C; 74A
                                           275/40R20 102          11A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99           11A; 21P; 52J             kurzer Radstand;
                                           265/40R20              11A; 21P; 51G             langer Radstand;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99            11A; 245; 248             Q5; SQ5;
                                          255/40R20 97            11A; 245; 248; 26N        Allradantrieb;
                                          255/45R20 101           11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                          265/40R20 100           11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/45R20 104           11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 723;
                                          275/40R20 102           11A; 241; 244; 246; 26J   73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör                                 : LS17D27R14


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : FY
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4G
                                          140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    255/40R20 101 52J                                    nur AUDI RS 6 AVANT;
                                       265/35R20 99   52J                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..      100 - 260 245/45R20 99       11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                               255/40R20 97       11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                               255/45R20 101      11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/40R20 100      11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 723;
                                               265/45R20 104      11A; 24J; 248; 26N        73C; 74D
                                               275/40R20 102      11A; 241; 244; 246; 26J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : R1ECLS; R1ECLS; 215; 220; 204 X; 207; 212; R1EC; 221;
                                          R1ES
Zubehör                                 : LS17D27R14


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 639/4; 639/5; 639/2
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 245G; 245G AMG; 172; 204; F2A
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 207; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 204 X; 215; 220; 221
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                     26N; 27B; 27F       nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74D
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                        245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74D
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I  nicht Sportfahrwerk;
                                        245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I  GLA; nicht
                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 255/30R20 88           11A; 24C; 24D; 26B;      Kombilimousine;
                                                                26J; 27B; 27F            Allradantrieb;
                                     70 - 165 225/35R20 90      11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F       73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26N; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26N; 27B; 27F                     nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         Komfortfahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 246; 248; 26B;      Sportfahrwerk; GLA;
                                                                26N; 27B; 27H            nicht Offroad-
                                              245/40R20 95      11A; 246; 248; 26B;      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                26N; 27B; 27F            Paket; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I                nicht Sportfahrwerk;
                                          245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I                GLA; nicht
                                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;             Nur Baureihe 204; Nur
                                                         22F; 22L; 24C; 24D;             4-MATIC; Limousine;
                                                         5FE; 54A; 56G; 69M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;          Nur Baureihe 204;
                                                            22F; 22L; 24C; 24D;          Limousine;
                                                            5FE; 54A; 56G; 69M           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;         bis
                                                             26J; 27B; 27F; 5FE;         e1*2001/116*0431*36;
                                                             56G; 69M                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       22L; 24J; 24M; 68U;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                       68V
                                         255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L;               729; 73C; 74A
                                                       22F; 22L; 24D; 24J;
                                                       367

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/30R20 97          GAB; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
R1ECLS         e1*2007/46*1818*..    180 - 270 245/35R20 95     GAB; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R20 97     11A; 26P; 57E; 68Q       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76A
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;             Coupé; Cabrio;
                                                         26B; 26J; 27P                   Allradantrieb;
                                           255/30R20 92Y mit                             Heckantrieb;
                                                         Radhausverbreiterung            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26B; 26J; 27H; 27P;             73C; 74A
                                                         5GM
                                           255/30R20 92Y ohne
                                                         Radhausverbreiterung
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                         248; 26B; 26J; 27H;
                                                         27P; 5GM
                                           265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M;
                                                         241; 246; 26B; 26J;
                                                         27H
                                           275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                         244; 247; 27F; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;             Baureihe W213; nicht
                                                         26B; 26J; 27P; 5HR              All Terrain; nicht
                                           255/30R20 92Y ohne                            E300de; Allradantrieb;
                                                         Radhausverbreiterung            Heckantrieb;
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         248; 26B; 26J; 27H;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                         27P; 5GM
                                           255/30R20 92Y mit                             73C; 74A
                                                         Radhausverbreiterung
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                         26B; 26J; 27H; 27P;
                                                         5GM
                                           265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M;
                                                         241; 246; 26B; 26J;
                                                         27H; 5AP
                                 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                         244; 247; 27F; 5IM;
                                                         57F
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y mit                             Baureihe W213; nicht
                                                         Radhausverbreiterung            E300de; Allradantrieb;
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;         Heckantrieb;
                                                         26B; 26J; 27H; 27P;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         5GM
                                           255/30R20 92Y ohne                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         Radhausverbreiterung            73C; 74A
                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                         248; 26B; 26J; 27H;
                                                         27P; 5GM
                                 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;
                                                         26B; 26J; 27P; 5HR
                                           265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24M;
                                                         241; 246; 26B; 26J;
                                                         27H; 5HI
                                           275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                         244; 247; 27F; 57F
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I;             Coupe; Heckantrieb;
                                                         24J; 248; 5FE; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96                                  GLC; Kombilimousine;
                                           245/45R20 99                                  Allradantrieb;
                                           255/40R20 97         11A; 245                 Heckantrieb;
                                           255/45R20            11A; 245; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 255/40R20 97                              GLC Coupé;
                                               255/45R20        YBN; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 235/45R20 100 11A; 21P; 22I; 24J;         GLK; Allradantrieb;
                                                             24M                         Heckantrieb;
                                               245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/35R20 97  11A; 21P; 22B; 24C;         73C; 74A
                                                             24D
                                               255/40R20 101 11A; 21P; 22B; 24C;
                                                             24D; 575

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20         11A; 22Q; 24C; 244;           V-Klasse; Vito; Vito
                                                           247; 26B; 26J; 26V;           Tourer; Vito Mixto;
                                                           27B; 27F                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y        5HR; 51J                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/40R20 95Y        5HR; 51J                 221); Allradantrieb;
                                 150 - 380 255/35R20 97Y        11A; 24J                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 573;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 430          255/40R20         51G; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         217); Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                       24C; 24D; 367; 5HR;               Länge 6158 mm; nicht
                                                       51J; 68U; 68V                     für gepanzerte Fz;
                                         255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B;               Heckantrieb;
                                                       22L; 24C; 24D; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A
220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;         Nicht für Fz. m.
                                                             24J; 24M; 5HR; 51J          Länge 6158 mm; nicht
                                               255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L;         für gepanzerte Fz;
                                                             24J; 24M                    Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                260; 270; 54A; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20              11A; 22Q; 24C; 244;      V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..                                 247; 26B; 26J; 26V;      Tourer; Vito Mixto;
                                                                27B; 27F                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.10.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         245/35R20 91       11A; 248; 26B; 26N;      QX30; Allradantrieb;
                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 93       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26J; 27F                 73C; 74D
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91          11A; 24J; 24M; 26B;      Q30; Allradantrieb;
                                                                26J; 27F                 Frontantrieb;
                                             255/35R20 93       11A; 242; 244; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 26B; 26J; 27F       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R20 104                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/50R20 107                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                          275/45R20 106                                  73C; 74D; 77E
                                          285/45R20 112

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 670kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
     Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
     ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 260             y = 290                   HA
             26B                      x = 350             y = 400                   VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ECLS
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 230                   VA
             26B                      x = 250             y = 280                   VA
             27I                      x = 230             y = 250                   HA
             27B                      x = 280             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 280            25                 VA
             26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    F2A
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
       Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 440                   VA
             26P                      x = 270             y = 390                   VA
             26U                      x = 200             x = 180                   VA
             26V                      x = 200             x = 180                   VA
             27B                      x = 300             y = 430                   HA
             27I                      x = 250             y = 380                   HA
             27P                      x = 250             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440             9                 VA
             26N                   x = 320       y = 440             5                 VA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300               25              VA
             26N                   x = 350       y = 300                8              VA
             27F                   x = 300       y = 250               20              HA
             27H                   x = 300       y = 250                8              HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8              VA
             26J                   x = 350       y = 250               30              VA
             27H                   x = 230       y = 220                8              HA
             27F                   x = 280       y = 270               30              HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA