Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum PCD5x108 PCD5x108 ohne 63,4 810 2361 01/19 PCD5x108 PCD5x108 ohne 63,4 815 2360 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA7; DM2; DEH Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH 140 Nm für Typ : BA7 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 155 235/45R20 96 Allradantrieb; 110 - 175 245/45R20 99 Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24J; 248 73C; 74D; 74H 265/45R20 104 11A; 24J; 248 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26P Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 245/30R20 86 11A; 241; 244; 246; nicht FOCUS ACTIVE; 26B; 26J; 27B; 27H Kombi; Limousine; 255/30R20 88 11A; 24C; 244; 26B; Schrägheck; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M Nur Kuga bis 245/40R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Modelljahr 2012; 24M Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/35R20 92 11A; 24J; 248 Nur Kuga ab Modelljahr 2013; inkl. Facelift 2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27B e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27B e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 24J; 248; 26N; ab 26P; 27I; 5HR e13*2001/116*0185*24; 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26N; Galaxy; S-MAX; 26P; 27I Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CC9; JA; JB; N*3 Zubehör : D6 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DF; DC; DH; LY Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 102 Nm für Typ : N*3 125 Nm für Typ : CC9; DC; DH; JA; JB 133 Nm für Typ : DF; LC 140 Nm für Typ : LY Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 235/45R20 96 5BC 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 213 235/45R20 100 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R20 99 11A; 245 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 235/45R20 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/50R20 109 11A; 245 Allradantrieb; 265/45R20 104 Heckantrieb; 275/45R20 106 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.. 172 255/45R20 101 11A; 245 Allradantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R20 107 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26P; 27I 73C; 74D; 74H 275/45R20 106 11A; 24J; 248 285/45R20 112 11A; 24M; 241; 246; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 280 235/35R20 92 11A; 241; 246; 26B; Allradantrieb; 26J; 57E; 575 Heckantrieb; 265/30R20 94 11A; 24M; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 245; 26P Kombi; Limousine; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb; 26P Heckantrieb; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 11A; 21P; 24M; 51J; Kombilimousine; 765 Limousine; 255/35R20 11A; 21P; 24M; 51G Heckantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 21Q; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R20 93Y 11A; 22I; 24D; 5HA; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 68U 729; 73C; 74A; 74H 275/30R20 97 11A; 22I; 24D; 57F; 68U Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20 51G nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/50R20 109 Allradantrieb; 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 11A; 24C; 24M Allradantrieb; 265/45R20 104 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R20 51G Cabrio; Kombi; Coupe; 255/40R20 97 11A; 248 2-türig; 4-türig; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96 Cabrio; Kombi; Coupe; 245/40R20 95 2-türig; 4-türig; 245/45R20 99 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 240 235/35R20 92 11A; 245; 26P V60; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H; 77E; 863 Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R20 95 11A; 26B; 26N nicht Cross Country; 245/40R20 95 11A; 26B; 26N Kombi; Limousine; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H; 77E P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96 11A; 245 V90 Cross Country; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74D; 74H; 77E 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 27H Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26P; S60 Cross Country; 27B V60 Cross Country; 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B; 73C; 74D; 74H 26J; 27B Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/40R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 729; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I XC40; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H; 77E 255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27I 255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27I 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27I 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101 11A; 22I; 24C; 244 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 265/45R20 104 11A; 22B; 24C; 244 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 275/40R20 102 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/45R20 96 11A; 245 XC60; nicht Hybrid; 245/45R20 99 11A; 24J Niveauregulierung; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Luftfederung; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 104 11A; 24M; 241; 246 73C; 74D; 74H; 77E Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99 11A; 24J XC60 T8 Twin Engine; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Niveauregulierung; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 Luftfederung; 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71K; 723; 235 235/45R20 96 11A; 245 73C; 74D; 74H; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101 nicht 223-235kW Twin 265/45R20 104 Engine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 710kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: FORD MOTOR Fahrzeugtyp: SBF Genehm.Nr.: e1*2007/46*1524*.. Handelsbez.: Edge Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 330 VA 26P x = 280 y = 280 VA 27B x = 230 y = 280 HA 27I x = 180 y = 230 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DH Genehm.Nr.: e11*2007/46*4311*.. Handelsbez.: JAGUAR I-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 150 y = 150 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 10 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 250 10 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 21B x = 270 y = 270 VA 22I x = 190 y = 350 HA 21P x = 220 y = 220 VA 22B x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 21N x = 270 y = 270 8 VA 21J x = 270 y = 270 10 VA 22H x = 240 y = 400 8 HA 22F x = 240 y = 400 20 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*.. Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 19-00108-CX-GBM-02 zur Erteilung der ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA