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							Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 15.10.2019
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Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                           JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                           VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
PCD5x108            PCD5x108                ohne                        63,4                      810     2361    01/19
PCD5x108            PCD5x108                ohne                        63,4                      815     2360    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : BA7; DM2; DEH
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                           130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                           135 Nm für Typ : DEH
                                           140 Nm für Typ : BA7
                                           180 Nm für Typ : SBF
                                           180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       110 - 155 235/45R20 96                                 Allradantrieb;
                                      110 - 175 245/45R20 99                                 Frontantrieb;
                                                255/40R20 97       11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/45R20 101      11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 723;
                                                265/40R20 100      11A; 24J; 248             73C; 74D; 74H
                                                265/45R20 104      11A; 24J; 248
                                                275/40R20 102      11A; 24J; 248; 26P
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DEH          e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 245/30R20 86          11A; 241; 244; 246;      nicht FOCUS ACTIVE;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       Kombi; Limousine;
                                              255/30R20 88      11A; 24C; 244; 26B;      Schrägheck;
                                                                26J; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95        11A; 22I; 24J; 24M       Nur Kuga bis
                                            245/40R20 95        11A; 21P; 22I; 24J;      Modelljahr 2012;
                                                                24M                      Allradantrieb;
                                              255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74H
DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/35R20 92       11A; 24J; 248            Nur Kuga ab
                                                                                         Modelljahr 2013;
                                                                                         inkl. Facelift 2017;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95         11A; 24J; 244; 26B;      ab
                                                                26N; 27B                 e13*2001/116*0249*26;
                                                                                         Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H
BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95       11A; 24J; 244; 26B;      ab
                                                                26N; 27B                 e13*2001/116*0249*26;
                                                                                         Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Ohne
                                                                                         Radhausverbreiter.
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 24J; 248; 26N;             ab
                                                         26P; 27I; 5HR                   e13*2001/116*0185*24;
                                           245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26N;             Galaxy; S-MAX;
                                                         26P; 27I                        Allradantrieb;
                                           255/35R20 97  11A; 241; 246; 248;             Frontantrieb;
                                                         26B; 26N; 27I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                          LIMITED (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : CC9; JA; JB; N*3
Zubehör                                 : D6


Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : DF; DC; DH; LY
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 102 Nm für Typ : N*3
                                          125 Nm für Typ : CC9; DC; DH; JA; JB
                                          133 Nm für Typ : DF; LC
                                          140 Nm für Typ : LY
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 235/45R20 96  5BC                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 110 - 213 235/45R20 100                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R20 99  11A; 245                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 235/45R20 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R20 99                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/50R20 109 11A; 245                        Allradantrieb;
                                           265/45R20 104                                 Heckantrieb;
                                           275/45R20 106 11A; 245                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.. 172   255/45R20 101        11A; 245                     Allradantrieb;
                                       265/45R20 104        11A; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/50R20 107        11A; 24M; 241; 246;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            26P; 27I                     73C; 74D; 74H
                                              275/45R20 106 11A; 24J; 248
                                              285/45R20 112 11A; 24M; 241; 246;
                                                            26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.. 120 - 280 235/35R20 92         11A; 241; 246; 26B;      Allradantrieb;
                                                                26J; 57E; 575            Heckantrieb;
                                              265/30R20 94      11A; 24M; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 575                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 245; 26P                   Kombi; Limousine;
                                           255/35R20 97  11A; 245; 248; 26N;             Allradantrieb;
                                                         26P                             Heckantrieb;
                                           265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26N                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95  11A; 21P; 24M; 51J;            Kombilimousine;
                                                          765                            Limousine;
                                            255/35R20     11A; 21P; 24M; 51G             Heckantrieb;
                                            255/35R20 97  11A; 21P; 21Q; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/30R20 93Y 11A; 22I; 24D; 5HA;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                          57F; 68U                       729; 73C; 74A; 74H
                                            275/30R20 97  11A; 22I; 24D; 57F;
                                                          68U
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20             51G                    nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0217*04;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/50R20 109                                 Allradantrieb;
                                           265/45R20 104                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 106                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101         11A; 24C; 24M          Allradantrieb;
                                            265/45R20 104         11A; 24C; 24D          Frontantrieb;
                                            275/40R20 102         11A; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R20              51G                    Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           255/40R20 97           11A; 248               2-türig; 4-türig;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74H
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96                                  Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           245/40R20 95                                  2-türig; 4-türig;
                                           245/45R20 99                                  Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 240 235/35R20 92           11A; 245; 26P          V60;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74H; 77E;
                                                                                         863

Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  110 - 240 245/35R20 95   11A; 26B; 26N          nicht Cross Country;
                                           245/40R20 95   11A; 26B; 26N          Kombi; Limousine;
                                           255/35R20 97   11A; 245; 248; 26B;    Allradantrieb;
                                                          26N; 27P               Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 74H; 77E
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 235/45R20 96   11A; 245               V90 Cross Country;
                                           245/40R20 95   11A; 24J; 248; 26P;    Allradantrieb;
                                                          27H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R20 99   11A; 24J; 248; 26P;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                          27H                    73C; 74D; 74H; 77E
                                           255/40R20 97   11A; 24J; 248; 26P;
                                                          27H
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26P;   S60 Cross Country;
                                                       27B                   V60 Cross Country;
                                          245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B;   Allradantrieb;
                                                       26N; 27B              Frontantrieb;
                                          255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26N; 27B              12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B;   73C; 74D; 74H
                                                       26J; 27B

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95         11A; 22I; 24J; 24M       VOLVO XC70;
B-2D         e1*2001/116*0505*..           245/40R20 95         11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R20 97      11A; 21P; 22I; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24M                      729; 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X            e9*2007/46*3146*..      95 - 184 245/40R20 95  11A; 24J; 248; 26P; 27I XC40;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R20 99  11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74D; 74H; 77E
                                              255/40R20 97  11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27I
                                              255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27I
                                              265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246;
                                                            26B; 26N; 27I
                                              275/35R20 98  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H
                                              275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 255/45R20 101    11A; 22I; 24C; 244       Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                265/45R20 104    11A; 22B; 24C; 244       Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..               275/40R20 102    11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                244                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/45R20 96          11A; 245                 XC60; nicht Hybrid;
                                          245/45R20 99          11A; 24J                 Niveauregulierung;
                                          255/40R20 97          11A; 24J; 248            Luftfederung;
                                          255/45R20 101         11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/40R20 100         11A; 24M; 241; 246       12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/45R20 104         11A; 24M; 241; 246       73C; 74D; 74H; 77E
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99          11A; 24J                 XC60 T8 Twin Engine;
                                          255/40R20 97          11A; 24J; 248            Niveauregulierung;
                                          255/45R20 101         11A; 24J; 248            Luftfederung;
                                          265/40R20 100         11A; 24M; 241; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/45R20 104         11A; 24M; 241; 246       12A; 51A; 71K; 723;
                                235       235/45R20 96          11A; 245                 73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101                      nicht 223-235kW Twin
                                          265/45R20 104                      Engine; Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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      Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
      am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 710kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
     "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 200             y = 350                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    BA7
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0249*..
       Handelsbez.:    FORD MONDEO

       Variante(n):    ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 150             y = 170                   VA
             26P                      x = 100             y = 120                   VA
             27B                      x = 270             y = 330                   HA
             27I                      x = 220             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 150       y = 170            13                 VA
             26N                   x = 150       y = 170             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 330             3                 HA
             27H                   x = 270       y = 330             3                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    WA6
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0185*..
       Handelsbez.:    GALAXY, S-MAX

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD MOTOR
       Fahrzeugtyp:    SBF
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1524*..
       Handelsbez.:    Edge

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 330             y = 330                 VA
             26P                        x = 280             y = 280                 VA
             27B                        x = 230             y = 280                 HA
             27I                        x = 180             y = 230                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    DH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*4311*..
       Handelsbez.:    JAGUAR I-PACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                   VA
             26P                      x = 150             y = 150                   VA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200            10                 VA
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            10                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2981*..
       Handelsbez.:    Jaguar XF

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 300            15                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XE

       Variante(n):    Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 230                   VA
             27B                      x = 290             y = 300                   HA
             27I                      x = 240             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 300            26                 HA
             27H                   x = 290       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             21B                      x = 270             y = 270                   VA
             22I                      x = 190             y = 350                   HA
             21P                      x = 220             y = 220                   VA
             22B                      x = 240             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
             21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
             22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
             22F                   x = 240       y = 400            20                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 280                   VA
             26P                      x = 190             y = 230                   VA
             27P                      x = 190             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 240       y = 280             8                 VA
             26J                   x = 240       y = 280            27                 VA
             27H                   x = 240       y = 270             8                 HA
             27F                   x = 240       y = 270            13                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    X
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
       Handelsbez.:    XC40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             26P                      x = 150             y = 200                   VA
             26B                      x = 200             y = 250                   VA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
       Handelsbez.:    S60, V60, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
Gutachten 19-00108-CX-GBM-02
zur Erteilung der ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
       Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA