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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55804819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GUNNER 219
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         GUNNER
               Typ                            GUNNER 219
               Radgröße                       9Jx21H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                GUNN90212 GUNNER 219 5X130 ET28 / ohne           5/130/66,5        28         850      2350
                8286      Ring


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55804919, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52690 ,
               RADTYP GUNNER 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 52688*03




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52688
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          GUNNER 219
               Radgröße                       9Jx21H2
               Einpresstiefe                  ET...(s.o)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5           Kugel D=28mm           160               30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55804819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GUNNER 219
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q6 e-tron             100, 120      245/45R21      R02                              A12 A14 A18
                GF                         100, 120      255/45R21      R02                              A57 V21 Vn2
                e1*2018/858*00337*..       100, 120      265/45R21      R02                              VA1 S01
                - Elektro




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55804919, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52690 ,
               RADTYP GUNNER 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 52688*03




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55804819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GUNNER 219
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 3 von 5

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 52688*03




               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55804819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GUNNER 219
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 4 von 5

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr.10    255/45R21      285/40R21, 295/40R21
               Nr.11    255/50R21      285/45R21
               Nr.12    265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.13    265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.14    265/45R21      295/40R21
               Nr.15    275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.16    275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.17    275/45R21      315/40R21
               Nr.18    275/50R21      315/45R21
§22 52688*03




               Nr.19    285/35R21      325/30R21
               Nr.20    285/40R21      315/35R21
               Nr.21    285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55804919, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52690 ,
               RADTYP GUNNER 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Dezember 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55804819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GUNNER 219
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 5 von 5

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 4. Dezember 2024
§22 52688*03




               Schmidt                                                                                      00438899.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim