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							GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                           Seite 1 von 8
Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         LUNICA
Typ                            LUNICA 2085
Radgröße                       8,5JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 LUNI852031 LUNICA 2085 5X110 ET31 / ohne           5/110/65,1        31         875      2350
 134        Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     54494
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          LUNICA 2085...(s.o.)
Radgröße                       8,5JX20H2
Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M12x1,5                 Kegel 60°               110                  28
 S02   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               110                  28
 S03   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               130                  28
 S04   Schraube M12x1,25                Kegel 60°               120                  28
 S05   Schraube M12x1,25                Kegel 60°               135                  28
 S06   Schraube M12x1,25                Kegel 60°               130                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa Romeo
                               Chrysler
                               Fiat
                               Opel
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 2 von 8

 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Alfa 159/159 Sportw.      85-147        225/35R20       G73 K1b K2b K46 T90         A01 A12 A14
 939                       85-147        245/30R20       G16 K1c K2c K42 K46 K56 T90 A18 A58 B02
 e3*2001/116*0212*..                                                                 B29 Car Lim
                                                                                     S02
 Alfa Brera, Spider        120-147       225/35R20       G73 K1a K2b T90             A01 A12 A14
 939                       120-147       245/30R20       K1c K2b K46 K56 T90         A18 A58 B02
 e3*2001/116*0212*..                                                                 B29 Cbo Cpe
                                                                                     S02
 Alfa Stelvio              110-206       235/45R20       A32                         A14 A18 A57
 949                       110-206       245/45R20       A91                         B02 S03
 e3*2007/46*0435*..        110-206       255/40R20       A12
                           110-206       255/45R20       A12
 Alfa Tonale               96            225/40R20       T94                         A12 A14 A18
 AV1                       96            235/40R20       T96                         A58 B29 NoP
 e3*2018/858*00061*...     96            245/35R20       A01 K2b K3i K4w K5b K6v T91 S06
                                                         T95
                           96            255/35R20       A01 K2b K3i K4i K4w K5b K5x
                                                         K6z K8d
 Jeep Cherokee             103-200       235/40R20       K1c T96                     A01 A12 A14
 KL                        103-200       245/40R20       K1c                         A18 A57 JnT
 e4*2007/46*0783*..        103-200       255/35R20       K1c K2c                     R34 S05
                           103-200       255/40R20       K1c K2c
 Jeep Cherokee Trailhawk   200           245/45R20                                   A12 A14 A18
 KL                        200           245/50R20       A01 K2b                     A56 KMV R55
 e4*2007/46*0783*..        200           255/45R20       A01 K2b                     S05
                           200           265/45R20       A01 K2b
 Jeep Compass              88-125        235/40R20       K1a K2b                     A01 A12 A14
 MX, MP                    88-125        245/35R20       K1a K2b                     A18 A57 NoP
 e11*2007/46*4037*..;      88-125        245/40R20       K1a K2b                     S05
 e4*2007/46*1410*..;
 e3*2007/46*0508*..
 Jeep Renegade 2WD         81-103        235/40R20       K2b K6v                       A01 A12 A14
 BU                        81-103        245/35R20       K1a K2b K6v                   A18 A58 S04
 e3*2007/46*0300*..        81-103        245/40R20       K1a K2b K6v
 Jeep Renegade 4WD         88-125        235/40R20       K2b K6v                       A01 A12 A14
 BU                        88-125        245/35R20       K1a K2b K6v                   A18 A56 S04
 e3*2007/46*0300*..        88-125        245/40R20       K1a K2b K6v
 Fiat 500X 2WD             70-103        225/35R20       K1c K2b                       A01 A12 A14
 334                       70-103        235/30R20       K1c K2b K6w                   A18 A58 S04
 e3*2007/46*0318*..        70-103        235/35R20       K1c K2b K6w
                           70-103        245/30R20       K1c K2b K6w
 Fiat 500X 4WD             100-125       225/35R20       K1c K2b                       A01 A12 A14
 334                       100-125       235/30R20       K1c K2b K6w                   A18 A56 S04
 e3*2007/46*0318*..        100-125       235/35R20       K1c K2b K6w
                           100-125       245/30R20       K1c K2b K6w



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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                            Seite 3 von 8
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Opel Signum                74-184        235/30R20      K1c K2b K45 K56 T88              A01 A12 A14
 Vectra/Car, Z-C/S          74-184        245/30R20      G73 K1c K2b K45 K56 T90          A18 Flh S01
 e1*2001/116*0214*..,
 e1*2001/116*0291*..
 Opel Vectra-C              74-206        235/30R20      K1c K2b K45 K56 T88              A01 A12 A14
 Vectra/Lim, Z-C            74-206        245/30R20      G73 K1c K2b K45 K56 T90          A18 Flh Lim
 e1*98/14*0187*..,                                                                        S01
 e1*2001/116*0290*..
 Opel Vectra-C              74-206        235/30R20      K1c K2b K45 K56 T88              A01 A12 A14
 Vectra/SW, Z-C/SW          74-206        245/30R20      G73 K1c K2b K45 K56 T90          A18 Car S01
 e1*2001/116*0238*..,
 e1*2001/116*0292*..
 - Caravan, Kombi

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                             Seite 5 von 8
B29      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G16      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73      Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee Trailhawk mit
serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 8
K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6z      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R55     Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 7 von 8
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Juli 2025




Schmidt                                                                                        00452140.DOCX

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