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							GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                           Seite 1 von 8
Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         LUNICA
Typ                            LUNICA 2085
Radgröße                       8,5JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 LUNI852040 LUNICA 2085 5X120 ET40 / ohne           5/120/64,1        40         875      2350
 217        Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     54494
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          LUNICA 2085...(s.o.)
Radgröße                       8,5JX20H2
Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienmutter M14x1,5             Kegel 60°               175               -
 S02   Mutter M14x1,5                   Kegel 60°               130               -
 S03   Mutter M14x1,5                   Kegel 60°               127               -
 S04   Mutter M14x1,5                   Kegel 60°               150               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BYD
                               Honda
                               Lucid
                               Tesla
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 2 von 8
 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 BYD HAN EV                130 (380)     245/40R20        A91 T99                       A14 A18 A56
 HC                        130 (380)     255/35R20        A01 A12 K2b K4i K8z T97       Lim S02
 e9*KS18/858*11304*..
 - Elektro
 BYD Seal                  70, 145       235/40R20        A01 G90 T96                   A12 A14 A18
 EKE, EK                   70, 145       235/40R20        T96 Z19                       A57 Lim S02
 e13*2018/858*             70, 145       255/35R20        A01 K1c K2b K3b T97
 00639*..;
 e13*KS18/858*00023*..
 - Elektro
 BYD Seal U DM-i           72, 96        235/45R20        A90                           A14 A18 A57
 SA3, SA3-E                72, 96        245/40R20        A91                           S02
 e9*2018/858*11535*..;     72, 96        245/45R20        A01 A12 G01
 e9*KS18/858*11477*..      72, 96        255/40R20        A12
 - Plug-in Hybrid
 BYD Seal U Elektro        65, 70        235/45R20        A90                           A14 A18 A58
 SA3, SA3-E                65, 70        245/40R20        A91                           S02
 e9*2018/858*11535*..;     65, 70        245/45R20        A01 A12 G01
 e9*KS18/858*11477*..      65, 70        255/40R20        A12

 BYD Sealion 7 (2WD)     70 (230)        235/45R20        A12 R02                       A14 A18 A58
 UK                      70 (230)        255/40R20        A12 R02                       V20 S02
 e9*2018/858*11658*..    70 (230)        255/40R20        A32 R03 T01
 - Elektro
 BYD Sealion 7 AWD (4WD) 145 (390)       245/45R20        A91                           A14 A18 A56
 UK                      145 (390)       255/40R20        A32 T01                       S02
 e9*2018/858*11658*..
 - Elektro
 Honda Civic Type R (X)  235             245/30R20        K5a K8a                       A01 A12 A14
 FC, FK                                                                                 A18 Y85 S03
 e11*2007/46*3633*..;
 e6*2007/46*0256*01-..
 Honda Civic Type R (XI) 242             235/30R20        T88                           A12 A14 A18
 FE                                                                                     A58 Y85 S03
 e6*2018/858*00064*..
 Honda CR-V (VI)         109             235/45R20        A11                           A14 A18 A57
 RS                      109             235/50R20        A91                           MpH S03
 e6*2018/858*00267*..    109             245/45R20        A12
                         109             255/45R20        A12
 Lucid Air               165-271         245/40R20        ASo T99                       A14 A18 A57
 A1                      165-271         255/40R20        A12 R03                       KOV Lim VT0
 e5*2018/858*00070*..                                                                   S04
 - Elektro
 Tesla Model S           52-186          245/40R20        T99                           A12 A14 A18
 002                     52-186          255/35R20        Nt1 T97                       A57 B02 Lim
 e4*2007/46*0667*..      52-186          255/40R20        A01 K3s K3v T01 T97           S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                             Seite 3 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

ASo       Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
Betriebsanleitung).

B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                               Seite 5 von 8

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
um 5mm aufzuweiten.

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                               Seite 6 von 8

MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

Nt1      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführung "Base".

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                 Seite 7 von 8

V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
          Vorderachse Hinterachse

Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6     235/55R20     285/45R20
Nr. 7     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 10    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 11    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 12    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 13    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 14    255/45R20     285/40R20
Nr. 15    255/50R20     285/45R20
Nr. 16    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 17    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 18    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 19    265/45R20     295/40R20
Nr. 20    265/50R20     295/45R20
Nr. 21    275/35R20     305/30R20
Nr. 22    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 23    275/45R20     305/40R20
Nr. 24    285/35R20     335/30R20
Nr. 25    285/40R20     325/35R20
Nr. 26    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

VT0     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
          Vorderachse Hinterachse

Nr.   1   245/40R20     255/40R20, 265/40R20
Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20
Nr.   3   255/40R20     265/40R20
Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).

Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Juli 2025




Schmidt                                                                                        00452153.DOCX

sw




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