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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MATISSE
Typ                            MATISSE 1555
Radgröße                       5.5JX15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/                  Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring       Lochkreis- (mm)/           tiefe     last    (mm)
                                       Mittenloch-ø               (mm)      (kg)
                                       (mm)
MATI551540020 MATISSE 155 4X100 ET40 / 4/100/56,1                 40         600    1990
              Ø73.1-Ø56.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53674
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MATISSE 1555...(s.o.)
Radgröße                       5.5JX15H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                 -
S03    Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 28
S04    Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                 28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Honda
                               Kia
                               Mini/BMW
                               Mitsubishi

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                  A14 A21 S02
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2a
0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                  A14 A21 S02
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2a
0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                                  A14 A21 S02
GP1                      65            185/60R15   A12
e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1c K2a
                         65            195/60R15   A01 A12 K1c K2a
Kia Sephia, Shuma        65-85         185/55R15   A30 R37                              A14 A21 Flh
FB                       65-85         195/50R15   A12                                  Sth S02
e4*96/27*0024*..,        65-85         195/55R15   A12
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15   A13                                  A14 A21 B03
Mini                     65-85         185/60R15   A12                                  Cbo Flh S03
e1*2001/116*             65-85         185/65R15   A12
0231*08-..               65-85         195/55R15   A12
- ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A12
Mini One, Cooper, -S     55-90         175/65R15                                        A12 A14 A21
Mini-N, UKL-             55-90         185/60R15                                        B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-90         185/65R15                                        Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..;     55-90         195/55R15   A01 K2b
e1*2007/46*              55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S     55-85         175/65R15   A13                                  A14 A21 B03
R50, Mini                55-85         185/60R15   A12                                  Cbo Flh S01
e1*98/14*0168*..,        55-85         185/65R15   A12
e1*2001/116*             55-85         195/55R15   A12
0231*00-07               55-85         195/60R15   A12
- bis MJ 2006
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15   A90                                  A14 A21 Flh
A00                      52, 59        165/60R15   A12                                  KOV S02
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/50R15   A90
                         52, 59        175/55R15   A90
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15   A90                                  A14 A21 Flh
Cross                    52, 59        165/60R15   A12                                  KMV S02
A00                      52, 59        175/50R15   A90
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/55R15   A90


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 5
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 5
A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 5 von 5
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Februar 2021




Wagner                                                                 00360968.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim