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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         MATISSE
Typ                            MATISSE 1555
Radgröße                       5.5JX15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/                  Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring       Lochkreis- (mm)/           tiefe     last    (mm)
                                       Mittenloch-ø               (mm)      (kg)
                                       (mm)
MATI551540020 MATISSE 155 4X100 ET40 / 4/100/60,1                 40         600    1990
              Ø73.1-Ø60.1

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53674
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MATISSE 1555...(s.o.)
Radgröße                       5.5JX15H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°    105                   26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault
                               Smart / Daimler

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Twingo (III)    48-68          165/65R15   R02                                  A12 A14 A21
AH                      48-68          175/60R15   R02                                  NoE TV5 Vn2
e2*2007/46*0457*..                                                                      Y85 VA1 S01
Renault Twingo Elec-    31 (60)        165/65R15   R02                                  A12 A14 A21
tric (III)              31 (60)        175/60R15   R02                                  TV5 Vn2 Y85
AH                                                                                      VA1 S01
e2*2007/46*0457*..
Renault Twingo GT       80             165/65R15   A12 R02                              A14 A21 KMV
(III)                   80             175/60R15   A12 R02                              TV5 Vn2 Y85
AH                      80             185/55R15   A12 R02                              VA1 S01
e2*2007/46*0457*08-..   80             185/60R15   A12 R02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart forfour           45-80          165/60R15   R02                                  A12 A14 A21
451                     45-80          165/65R15   R02                                  KOV NoE
e1*2001/116*            45-80          175/60R15   R02                                  TV5
0413*23-..              45-80          185/55R15   A01 R02                              Vn2 Y85 VA1
(FIN: WME453...)        45-80          185/60R15   A01 R02                              S01
Smart forfour ed/EQ     41 (60)        165/60R15   R02                                  A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        165/65R15   R02                                  KOV TV5 Vn2
451                     41 (60)        175/60R15   R02                                  Y85 VA1 S01
e1*2001/116*            41 (60)        185/55R15   A01 R02
0413*35-..              41 (60)        185/60R15   A01 R02
(FIN: W..453...)
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo            45-80          165/60R15   R02                                  A12 A14 A21
451                     45-80          165/65R15   R02                                  Cbo Cpe
e1*2001/116*            45-80          175/60R15   R02                                  KMV
0413*22-..              45-80          185/55R15   A01 R02                              NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...)        45-80          185/60R15   A01 R02                              VA1 S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart fortwo            45-80          165/60R15   R02                                  A12 A14 A21
451                     45-80          165/65R15   R02                                  Cbo Cpe
e1*2001/116*            45-80          175/60R15   R02                                  KOV
0413*22-..              45-80          185/55R15   A01 R02                              NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...)        45-80          185/60R15   A01 R02                              VA1 S01
Smart fortwo ed/EQ      41 (60)        165/60R15   R02                                  A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        165/65R15   R02                                  Cbo Cpe
451                     41 (60)        175/60R15   R02                                  KMV
e1*2001/116*            41 (60)        185/55R15   A01 R02                              TV5 Vn2 VA1
0413*22-..              41 (60)        185/60R15   A01 R02                              S01
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo ed/EQ     41 (60)        165/60R15    R02                                  A12 A14 A21
(electric)             41 (60)        165/65R15    R02                                  Cbo Cpe
451                    41 (60)        175/60R15    R02                                  KOV
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15    A01 R02                              TV5 Vn2 VA1
0413*33-..             41 (60)        185/60R15    A01 R02                              S01
(FIN: W..453...)
(17,7 kWh-Batterie)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 5
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 5 von 5
TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   165/60R15     185/55R15
Nr.   2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
Nr.   3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
Nr.   4   185/55R15     205/50R15
Nr.   5   185/60R15     205/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Februar 2021




Wagner                                                                 00361018.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim