GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 5 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 Modell MATISSE Typ MATISSE 1555 Radgröße 5.5JX15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MATI551540020 MATISSE 155 4X100 ET40 / 4/100/60,1 40 600 1990 Ø73.1-Ø60.1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 53674 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung MATISSE 1555...(s.o.) Radgröße 5.5JX15H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Renault Smart / Daimler Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Twingo (III) 48-68 165/65R15 R02 A12 A14 A21 AH 48-68 175/60R15 R02 NoE TV5 Vn2 e2*2007/46*0457*.. Y85 VA1 S01 Renault Twingo Elec- 31 (60) 165/65R15 R02 A12 A14 A21 tric (III) 31 (60) 175/60R15 R02 TV5 Vn2 Y85 AH VA1 S01 e2*2007/46*0457*.. Renault Twingo GT 80 165/65R15 A12 R02 A14 A21 KMV (III) 80 175/60R15 A12 R02 TV5 Vn2 Y85 AH 80 185/55R15 A12 R02 VA1 S01 e2*2007/46*0457*08-.. 80 185/60R15 A12 R02 - mit Radhaus- Verbreiterungen Smart forfour 45-80 165/60R15 R02 A12 A14 A21 451 45-80 165/65R15 R02 KOV NoE e1*2001/116* 45-80 175/60R15 R02 TV5 0413*23-.. 45-80 185/55R15 A01 R02 Vn2 Y85 VA1 (FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 A01 R02 S01 Smart forfour ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 165/65R15 R02 KOV TV5 Vn2 451 41 (60) 175/60R15 R02 Y85 VA1 S01 e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 A01 R02 0413*35-.. 41 (60) 185/60R15 A01 R02 (FIN: W..453...) (17,7 kWh-Batterie) Smart fortwo 45-80 165/60R15 R02 A12 A14 A21 451 45-80 165/65R15 R02 Cbo Cpe e1*2001/116* 45-80 175/60R15 R02 KMV 0413*22-.. 45-80 185/55R15 A01 R02 NoE TV5 Vn2 (FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 A01 R02 VA1 S01 - mit Radhaus- Verbreiterungen Smart fortwo 45-80 165/60R15 R02 A12 A14 A21 451 45-80 165/65R15 R02 Cbo Cpe e1*2001/116* 45-80 175/60R15 R02 KOV 0413*22-.. 45-80 185/55R15 A01 R02 NoE TV5 Vn2 (FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 A01 R02 VA1 S01 Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 165/65R15 R02 Cbo Cpe 451 41 (60) 175/60R15 R02 KMV e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 A01 R02 TV5 Vn2 VA1 0413*22-.. 41 (60) 185/60R15 A01 R02 S01 (FIN: W..453...) - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 165/65R15 R02 Cbo Cpe 451 41 (60) 175/60R15 R02 KOV e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 A01 R02 TV5 Vn2 VA1 0413*33-.. 41 (60) 185/60R15 A01 R02 S01 (FIN: W..453...) (17,7 kWh-Batterie) Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 5 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53674 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55801321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX15H2 Typ MATISSE 1555 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 5 TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 165/60R15 185/55R15 Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15 Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15 Nr. 4 185/55R15 205/50R15 Nr. 5 185/60R15 205/55R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu- lässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55801421, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 53673 , RADTYP MATISSE 156) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- form Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Februar 2021 Wagner 00361018.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim