GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell MATISSE
Typ MATISSE 156
Radgröße 6JX15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
MATI601538020 MATISSE 156 4X100 ET38 / 4/100/60,1 38 600 1990
Ø73.1-Ø60.1
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53673
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung MATISSE 156...(s.o.)
Radgröße 6JX15H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Renault
Smart / Daimler
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Twingo (III) 48-68 185/60R15 R03 A12 A14 A21
AH 48-68 195/55R15 R03 NoE TV5 Vn2
e2*2007/46*0457*.. Y85 HA2 S01
Renault Twingo 31 (60) 185/60R15 R03 A12 A14 A21
Electric (III) 31 (60) 195/55R15 R03 TV5 Vn2 Y85
AH HA2 S01
e2*2007/46*0457*..
Renault Twingo GT 80 185/60R15 A90 R03 A14 A21 KMV
(III) 80 195/55R15 A12 R03 TV5 Vn2 Y85
AH 80 205/50R15 A12 R03 HA2 S01
e2*2007/46*0457*08-.. 80 205/55R15 A12 R03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Smart forfour 45-80 185/55R15 R03 A12 A14 A21
451 45-80 185/60R15 R03 KOV NoE
e1*2001/116* 45-80 195/55R15 A01 K2b R03 TV5
0413*23-.. 45-80 195/55R15 K2h R03 Vn2 Y85 HA2
(FIN: WME453...) 45-80 205/50R15 A01 K2b K6g K6j R03 S01
45-80 205/55R15 A01 K2b K6g K6j R03
Smart forfour ed/EQ 41 (60) 185/55R15 R03 A12 A14 A21
(electric) 41 (60) 185/60R15 R03 KOV TV5 Vn2
451 41 (60) 195/55R15 A01 K2b R03 Y85 HA2 S01
e1*2001/116* 41 (60) 195/55R15 K2h R03
0413*35-.. 41 (60) 205/50R15 A01 K2b K6g K6j R03
(FIN: W..453...) 41 (60) 205/55R15 A01 K2b K6g K6j R03
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo 45-80 185/55R15 R03 A12 A14 A21
451 45-80 185/60R15 R03 Cbo Cpe
e1*2001/116* 45-80 195/55R15 R03 KMV
0413*22-.. 45-80 205/50R15 A01 K6v R03 NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...) 45-80 205/55R15 A01 K6v R03 HA2 S01
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Smart fortwo 45-80 185/55R15 A01 K2b R03 A12 A14 A21
451 45-80 185/55R15 K2h R03 Cbo Cpe
e1*2001/116* 45-80 185/60R15 A01 K2b R03 KOV
0413*22-.. 45-80 185/60R15 K2h R03 NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...) 45-80 195/55R15 A01 K2b R03 HA2 S01
45-80 195/55R15 K2h R03
45-80 205/50R15 A01 K2b R03
45-80 205/55R15 A01 K2b R03
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 R03 A12 A14 A21
(electric) 41 (60) 185/60R15 R03 Cbo Cpe
451 41 (60) 195/55R15 R03 KMV
e1*2001/116* 41 (60) 205/50R15 A01 K6v R03 TV5 Vn2 HA2
0413*22-.. 41 (60) 205/55R15 A01 K6v R03 S01
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 A01 K2b R03 A12 A14 A21
(electric) 41 (60) 185/55R15 K2h R03 Cbo Cpe
451 41 (60) 185/60R15 A01 K2b R03 KOV
e1*2001/116* 41 (60) 185/60R15 K2h R03 TV5 Vn2 HA2
0413*33-.. 41 (60) 195/55R15 A01 K2b R03 S01
(FIN: W..453...) 41 (60) 195/55R15 K2h R03
(17,7 kWh-Batterie) 41 (60) 205/50R15 A01 K2b R03
41 (60) 205/55R15 A01 K2b R03
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 165/60R15 185/55R15
Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15
Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15
Nr. 4 185/55R15 205/50R15
Nr. 5 185/60R15 205/55R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. Februar 2021
Wagner 00361019.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim