GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 6 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell MATISSE Typ MATISSE 156 Radgröße 6JX15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MATI601538020 MATISSE 156 4X100 ET38 / 4/100/60,1 38 600 1990 Ø73.1-Ø60.1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 53673 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung MATISSE 156...(s.o.) Radgröße 6JX15H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Renault Smart / Daimler Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Twingo (III) 48-68 185/60R15 R03 A12 A14 A21 AH 48-68 195/55R15 R03 NoE TV5 Vn2 e2*2007/46*0457*.. Y85 HA2 S01 Renault Twingo 31 (60) 185/60R15 R03 A12 A14 A21 Electric (III) 31 (60) 195/55R15 R03 TV5 Vn2 Y85 AH HA2 S01 e2*2007/46*0457*.. Renault Twingo GT 80 185/60R15 A90 R03 A14 A21 KMV (III) 80 195/55R15 A12 R03 TV5 Vn2 Y85 AH 80 205/50R15 A12 R03 HA2 S01 e2*2007/46*0457*08-.. 80 205/55R15 A12 R03 - mit Radhaus- Verbreiterungen Smart forfour 45-80 185/55R15 R03 A12 A14 A21 451 45-80 185/60R15 R03 KOV NoE e1*2001/116* 45-80 195/55R15 A01 K2b R03 TV5 0413*23-.. 45-80 195/55R15 K2h R03 Vn2 Y85 HA2 (FIN: WME453...) 45-80 205/50R15 A01 K2b K6g K6j R03 S01 45-80 205/55R15 A01 K2b K6g K6j R03 Smart forfour ed/EQ 41 (60) 185/55R15 R03 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 185/60R15 R03 KOV TV5 Vn2 451 41 (60) 195/55R15 A01 K2b R03 Y85 HA2 S01 e1*2001/116* 41 (60) 195/55R15 K2h R03 0413*35-.. 41 (60) 205/50R15 A01 K2b K6g K6j R03 (FIN: W..453...) 41 (60) 205/55R15 A01 K2b K6g K6j R03 (17,7 kWh-Batterie) Smart fortwo 45-80 185/55R15 R03 A12 A14 A21 451 45-80 185/60R15 R03 Cbo Cpe e1*2001/116* 45-80 195/55R15 R03 KMV 0413*22-.. 45-80 205/50R15 A01 K6v R03 NoE TV5 Vn2 (FIN: WME453...) 45-80 205/55R15 A01 K6v R03 HA2 S01 - mit Radhaus- Verbreiterungen Smart fortwo 45-80 185/55R15 A01 K2b R03 A12 A14 A21 451 45-80 185/55R15 K2h R03 Cbo Cpe e1*2001/116* 45-80 185/60R15 A01 K2b R03 KOV 0413*22-.. 45-80 185/60R15 K2h R03 NoE TV5 Vn2 (FIN: WME453...) 45-80 195/55R15 A01 K2b R03 HA2 S01 45-80 195/55R15 K2h R03 45-80 205/50R15 A01 K2b R03 45-80 205/55R15 A01 K2b R03 Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 R03 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 185/60R15 R03 Cbo Cpe 451 41 (60) 195/55R15 R03 KMV e1*2001/116* 41 (60) 205/50R15 A01 K6v R03 TV5 Vn2 HA2 0413*22-.. 41 (60) 205/55R15 A01 K6v R03 S01 (FIN: W..453...) - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 A01 K2b R03 A12 A14 A21 (electric) 41 (60) 185/55R15 K2h R03 Cbo Cpe 451 41 (60) 185/60R15 A01 K2b R03 KOV e1*2001/116* 41 (60) 185/60R15 K2h R03 TV5 Vn2 HA2 0413*33-.. 41 (60) 195/55R15 A01 K2b R03 S01 (FIN: W..453...) 41 (60) 195/55R15 K2h R03 (17,7 kWh-Batterie) 41 (60) 205/50R15 A01 K2b R03 41 (60) 205/55R15 A01 K2b R03 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 6 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 6 K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 165/60R15 185/55R15 Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15 Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15 Nr. 4 185/55R15 205/50R15 Nr. 5 185/60R15 205/55R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 6 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Februar 2021 Wagner 00361019.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim