Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                         MATISSE
Typ                            MATISSE 156
Radgröße                       6JX15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/                  Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring       Lochkreis- (mm)/           tiefe     last    (mm)
                                       Mittenloch-ø               (mm)      (kg)
                                       (mm)
MATI601538020 MATISSE 156 4X100 ET38 / 4/100/60,1                 38         600    1990
              Ø73.1-Ø60.1

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53673
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MATISSE 156...(s.o.)
Radgröße                       6JX15H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°    105                    26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault
                               Smart / Daimler

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Twingo (III)    48-68          185/60R15   R03                             A12 A14 A21
AH                      48-68          195/55R15   R03                             NoE TV5 Vn2
e2*2007/46*0457*..                                                                 Y85 HA2 S01
Renault Twingo          31 (60)        185/60R15   R03                             A12 A14 A21
Electric (III)          31 (60)        195/55R15   R03                             TV5 Vn2 Y85
AH                                                                                 HA2 S01
e2*2007/46*0457*..
Renault Twingo GT       80             185/60R15   A90 R03                         A14 A21 KMV
(III)                   80             195/55R15   A12 R03                         TV5 Vn2 Y85
AH                      80             205/50R15   A12 R03                         HA2 S01
e2*2007/46*0457*08-..   80             205/55R15   A12 R03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart forfour           45-80          185/55R15   R03                             A12 A14 A21
451                     45-80          185/60R15   R03                             KOV NoE
e1*2001/116*            45-80          195/55R15   A01 K2b R03                     TV5
0413*23-..              45-80          195/55R15   K2h R03                         Vn2 Y85 HA2
(FIN: WME453...)        45-80          205/50R15   A01 K2b K6g K6j R03             S01
                        45-80          205/55R15   A01 K2b K6g K6j R03
Smart forfour ed/EQ     41 (60)        185/55R15   R03                             A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        185/60R15   R03                             KOV TV5 Vn2
451                     41 (60)        195/55R15   A01 K2b R03                     Y85 HA2 S01
e1*2001/116*            41 (60)        195/55R15   K2h R03
0413*35-..              41 (60)        205/50R15   A01 K2b K6g K6j R03
(FIN: W..453...)        41 (60)        205/55R15   A01 K2b K6g K6j R03
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo            45-80          185/55R15   R03                             A12 A14 A21
451                     45-80          185/60R15   R03                             Cbo Cpe
e1*2001/116*            45-80          195/55R15   R03                             KMV
0413*22-..              45-80          205/50R15   A01 K6v R03                     NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...)        45-80          205/55R15   A01 K6v R03                     HA2 S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart fortwo            45-80          185/55R15   A01 K2b R03                     A12 A14 A21
451                     45-80          185/55R15   K2h R03                         Cbo Cpe
e1*2001/116*            45-80          185/60R15   A01 K2b R03                     KOV
0413*22-..              45-80          185/60R15   K2h R03                         NoE TV5 Vn2
(FIN: WME453...)        45-80          195/55R15   A01 K2b R03                     HA2 S01
                        45-80          195/55R15   K2h R03
                        45-80          205/50R15   A01 K2b R03
                        45-80          205/55R15   A01 K2b R03
Smart fortwo ed/EQ      41 (60)        185/55R15   R03                             A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        185/60R15   R03                             Cbo Cpe
451                     41 (60)        195/55R15   R03                             KMV
e1*2001/116*            41 (60)        205/50R15   A01 K6v R03                     TV5 Vn2 HA2
0413*22-..              41 (60)        205/55R15   A01 K6v R03                     S01
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo ed/EQ      41 (60)        185/55R15    A01 K2b R03                           A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        185/55R15    K2h R03                               Cbo Cpe
451                     41 (60)        185/60R15    A01 K2b R03                           KOV
e1*2001/116*            41 (60)        185/60R15    K2h R03                               TV5 Vn2 HA2
0413*33-..              41 (60)        195/55R15    A01 K2b R03                           S01
(FIN: W..453...)        41 (60)        195/55R15    K2h R03
(17,7 kWh-Batterie)     41 (60)        205/50R15    A01 K2b R03
                        41 (60)        205/55R15    A01 K2b R03

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55801321, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53674 , RADTYP MATISSE 1555) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 5 von 6
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   165/60R15       185/55R15
Nr.   2   165/65R15       185/60R15, 195/55R15
Nr.   3   175/60R15       195/55R15, 205/50R15
Nr.   4   185/55R15       205/50R15
Nr.   5   185/60R15       205/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2021




Wagner                                                               00361019.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim