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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MATISSE
Typ                            MATISSE 156
Radgröße                       6JX15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Loch-            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring       kreis- (mm)/ Mit-          tiefe       last   (mm)
                                       tenloch-ø (mm)             (mm)        (kg)
MATI601538020 MATISSE 156 4X100 ET38 / 4/100/57,1                 38          600    1990
              Ø73.1-Ø57.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53673
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MATISSE 156...(s.o.)
Radgröße                       6JX15H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74        195/45R15                                         A12 A14 A21
6H, 6HS                 37-74        195/50R15    A01 G01 K42                          S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                         A12 A14 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                         F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15                                         V15 S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Seat Mii electric       61           165/60R15                                         A12 A14 A21
AA                      61           165/65R15                                         F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..;    61           175/55R15
(32,3 kWh-Batterie)     61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                         A12 A14 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                         F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15                                         V15 S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV       61           165/60R15                                         A12 A14 A21
AA                      61           165/65R15                                         F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..;    61           175/55R15
(32,3 kWh-Batterie)     61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                         A12 A14 A21
AA                      55, 66       165/65R15                                         F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15                                         S01
- incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                        55, 66       185/55R15
                        55, 66       195/50R15
                        55, 66       195/55R15
VW e-UP!                60,61        165/60R15                                         A12 A14 A21
AA, AAN                 60,61        165/65R15                                         F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60,61        175/55R15
e13*2007/46*1182*..     60,61        175/60R15
(18,7 - 32,3 kWh-       60,61        185/55R15
Batterie)               60,61        195/50R15    A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2016   60,61        195/55R15    A01 K1a K2b


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo                 92           195/45R15     R37                                  A12 A14 A21
6ES                                                                                     B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                 37-77        195/45R15                                          A12 A14 A21
6X, 6E                                                                                  N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66        165/60R15                                          A12 A14 A21
AA, AAN                 44-66        165/65R15                                          F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66        175/55R15                                          Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*..     44-66        175/60R15
- incl. Facelift 2016   44-66        185/55R15
                        44-66        195/50R15     A01 K1a K2b
                        44-66        195/55R15     A01 K1a K2b
                        44-66        205/50R15     A01 K2b R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

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K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2021




Wagner                                                               00360992.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim