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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MATISSE
Typ                            MATISSE 156
Radgröße                       6JX15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/                  Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring       Lochkreis- (mm)/           tiefe     last    (mm)
                                       Mittenloch-ø               (mm)      (kg)
                                       (mm)
MATI601545020 MATISSE 156 4X100 ET45 / 4/100/60,1                 45         600    1990
              Ø73.1-Ø60.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53673
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MATISSE 156...(s.o.)
Radgröße                       6JX15H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                 -
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 26
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                 26
S04    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Lada
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)        50-65         185/65R15    A33 T92                              A14 A21 A58
FSD/USD, SD/SR         50-65         195/60R15    A91 T91                              S03
N386;                  50-65         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I)        50-65         175/65R15    A11 R37                              A14 A21 Sth
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                                  S03
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/65R15    A31                                  A14 A21 Car
SD/SR                  50-77         195/60R15    A12                                  S03
e2*2001/116*           50-77         205/55R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/60R15    A12
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)      50-77         175/65R15    A11 R37                              A14 A21 Flh
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                                  S03
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Step-    50-77         185/65R15                                         A12 A14 A21
way (I)                50-77         195/60R15                                         Flh KMV S03
SD/SR                  50-77         205/55R15
e2*2001/116*           50-77         205/60R15
0314*00-61;
0323*00-29
Lada Vesta             75,78         185/60R15    A91                                  A14 A21 A58
GF                     75,78         185/65R15    A91                                  B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*..     75,78         195/60R15    A90                                  Lim S02
                       75,78         205/55R15    A01 A12 K1a
                       75,78         205/60R15    A01 A12 K1a
Nissan Micra (III)     48-81         175/60R15    R37                                  A12 A14 A21
K12                    48-81         175/65R15    R09                                  Cbo Flh S04
e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15    A01 K1c
                       48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c
Nissan Micra (IV)      59, 72        165/65R15    A13                                  A14 A21 Flh
K13                    59, 72        175/55R15    A13 T77                              V15 S01
e13*2007/46*1111*..    59, 72        175/60R15    A13
incl. Facelift 2014    59, 72        185/55R15    A01 A12 K1a K1b
                       59, 72        195/50R15    A01 A12 K1c
                       59, 72        195/55R15    A01 A12 K1c K8c
                       59, 72        205/50R15    A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra (V)        52, 66, 74   185/60R15    A33                                  A14 A21 A58
K14                     52, 66, 74   185/65R15    A33                                  Flh S03
e9*2007/46*6454*..      52, 66, 74   195/60R15    A91
                        52, 66, 74   205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52, 66, 74   205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52-86        185/60R15    A33 M+S
                        52-86        185/65R15    A33 M+S
                        52-86        195/60R15    A91 M+S
                        52-86        205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                        52-86        205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
Nissan Note             50-85        175/65R15    A11                                  A14 A21 S04
E11                     50-85        185/65R15    A31
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note             59, 66, 72   185/65R15    A91                                  A14 A21 A58
E12                     59, 66, 72   195/60R15    A90                                  S01
e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72   205/55R15    A12
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                              A14 A21 B03
R                       48-102       185/60R15    A31                                  Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A12                                  RC3 S04
e2*2007/46*0008*..      48-82        165/65R15    A11 R37
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                              A14 A21 B03
R                       48-102       185/60R15    A11                                  Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A31                                  RC3 S04
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-87        185/60R15    A11                                  A14 A21 A58
R                       48-87        185/65R15    A11                                  B03 Car Flh
e2*2001/116*            48-87        195/60R15    A33                                  RC4 S03
0327*46-..;             48-87        205/55R15    A12
e2*2007/46*0008*16-..   48-87        205/60R15    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Modus           48-58        165/65R15    A11 R09 T81                          A14 A21 A60
P                       48-76        175/60R15    A11 R37 T81                          S04
e2*2001/116*0319*..;    48-82        175/65R15    A11 R09
e2*2007/46*0007*..      48-82        175/65R15    A01 A11 G03
                        48-82        185/55R15    A11 R37 T81 T82
                        48-82        185/60R15    A11
                        48-82        195/55R15    A12
Renault ZOE (I)         43           185/65R15    A33                                  A14 A21 A58
AG                      43           195/60R15    A91                                  Flh S02
e2*2007/46*             43           205/55R15    A12
0251*00-16;
0681*00-04


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 4 von 8
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 8
A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

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G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
prüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                  Seite 7 von 8
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T77     Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53673 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ MATISSE 156
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 8 von 8
T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Februar 2021




Wagner                                                                   00361003.DOC




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