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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            MATISSE
             Typ                               MATISSE 177
             Radgröße                          7Jx17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             4X108        MATISSE 177 4X108 ET38 63.4 /         4/108/63,4         38        600    1990
             ET38         ohne Ring
             63,4

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53167
             Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
§ 22 53167




             Radtyp und Ausführung             MATISSE 177 (s.o.)
             Radgröße                          7Jx17H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Ford
                                               Mazda

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford B-MAX              55-103       195/45R17   T81 T85                          A12 A14 A18
             JK8                     55-103       205/40R17   T84                              A58 S02
             e9*2007/46*0092*00-     55-103       205/45R17
             17                      55-103       215/40R17
                                     55-103       215/45R17   A01 K3u

             Ford Cougar             96-151       215/45R17   K46 K56                          A01 A12 A14
             BCV                     96-151       225/45R17   K46 K56                          A18 B02 S01
             e9*96/79*0027*..
             Ford EcoSport           73-103       205/50R17   A91                              A14 A18 A58
             JK8                     73-103       205/55R17   A12                              S02
             e9*2007/46*0092*18-..   73-103       215/50R17   A01 A12 K9v
             - ab Baujahr 2018       73-103       225/45R17   A12
                                     73-103       225/50R17   A01 A12 K9v
             Ford EcoSport           66-103       205/50R17                                    A12 A14 A18
             JK8                     66-103       205/55R17   A01 K3u                          A58 B02 V17
             e9*2007/46*0092*00-     66-103       215/50R17                                    S02
             17                      66-103       225/45R17
                                     66-103       225/50R17   A01 K3u
§ 22 53167




             Ford Fiesta (VI)        43-74        195/40R17   K1a K1b K2b K46 T81              A01 A12 A14
             JH1, JD3                43-74        205/40R17   G01 K1a K1b K2b K46              A18 Flh V17
             e1*98/14*0191*..,       43-74        215/35R17   K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83      S01
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fiesta (VII)       44-99        195/40R17   K41 K45 T81                      A01 A12 A14
             JA8, JR8                44-99        205/40R17   G03 K1a K2b K41 K45              A18 B02 Flh
             e9*2001/116*            44-99        215/35R17   K1a K2b K41 K45                  V17 S01
             0069*00-10;
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)       44-147       195/40R17   K41 K45 T81                      A01 A12 A14
             JA8, JR8                44-147       205/40R17   K1a K2b K41 K45                  A18 B02 Flh
             e9*2001/116*            44-147       215/35R17   K1a K2b K41 K45                  V17 S02
             0069*11-..;
             e9*2007/46*
             0002*07-..;
             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)      51-103       195/45R17   K2b                              A01 A12 A14
             JHH, JGH                51-103       205/45R17   K2b                              A18 A58 Flh
             e9*2007/46*3142*..;     51-103       215/40R17   K1a K1b K2b K5a                  KOV S02
             e9*2007/46*3159*..      51-103       215/45R17   K1a K1b K2b K5a
             Ford Fiesta Active      62-103       205/45R17                                    A12 A14 A18
             (VIII)                  62-103       215/40R17                                    A58 Flh KMV
             JHH                     62-103       215/45R17                                    S02
             e9*2007/46*3142*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fiesta ST (VIII)   147          205/45R17     M+S                                   A12 A14 A18
             JHH                     147          215/40R17     M+S                                   A58 Flh KOV
             e9*2007/46*3142*..      147          215/45R17     M+S                                   S02
             Ford Fiesta ST 150      110          195/40R17     K1a K1b K2b K46 T81                   A01 A12 A14
             (VI)                    110          205/40R17     K1a K1b K2b K46                       A18 Flh V17
             JD3                     110          215/35R17     K1c K2b K44 K46 T79 T83               S01
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Focus (I)          55-96        205/40R17     K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84           A01 A12 A14
             D . W, D . X            55-96        215/40R17     K1c K2c K44 T83 T85                   A18 B02 Car
             e13*97/27*, 98/14*,                                                                      Flh K42 K56
             0037-40, 56-58*..                                                                        Sth S01
             Ford Focus ST 170 (I)   127          215/45R17     K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56           A01 A12 A14
             DA1, DB1, DN1                                                                            A18 B02 Car
             e13*98/14*                                                                               Flh S01
             0081,0082,0095*..
             Ford Fusion             50-74        205/40R17     K1c K2b T80 T81                       A01 A12 A14
             JU2                     50-74        205/45R17     K1c K2b K46                           A18 S01
             e1*98/14*0194*00-25     50-74        215/40R17     K1c K2b
             Ford KA+                51-63        185/45R17                                           A12 A14 A18
             KAF                     51-63        195/40R17     A01 K1b K2b K5d                       Flh KOV S02
§ 22 53167




             e13*2007/46*            51-63        205/40R17     A01 K1b K2b K5d K7d K8d
             1637*01-03              51-63        215/35R17     A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m
             Ford Mondeo (II)        66-125       205/45R17     G65 K42 K46 K56                       A01 A12 A14
             BFP, BFW                66-125       215/40R17     K42 K46 K56 T83 T85                   A18 B02 S01
             e1*95/54*0045*..,
             e1*98/14*0125*..
             Ford Puma               66-92        205/40R17     G01 K2b K56 L02                       A01 A12 A14
             ECT                     66-92        215/35R17     K2b K56 L02                           A18 B02 B25
             e13*95/54*0024*..                                                                        S01
             Ford Tourneo/Transit    55-74        195/45R17     T85                                   A12 A14 A18
             Courier                 55-74        205/45R17                                           S02
             JU2, JN8
             e1*98/14*0194*26-..;
             e13*2007/46*1349*..
             Mazda 2 (I)             50-74        205/40R17     G01 K1c K2b K46 K56                   A01 A12 A14
             DY                      50-74        215/35R17     K1c K2b K46 K56                       A18 Flh S01
             e1*2001/116*0212*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 4 von 9

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 53167




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 5 von 9

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
             Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 53167




             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 6 von 9

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
             Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
             außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 53167




             K41
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 7 von 9

             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
             Reifenkombination herzustellen.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 53167




             S01
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 8 von 9

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
§ 22 53167




             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. März 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53167 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MATISSE 177
             Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 16. März 2020
§ 22 53167




             Schmidt                                                                     00340088.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim