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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54675 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         MENTOR
Typ                            MENTOR 208
Radgröße                       8JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                               (mm)
MENT8020 MENTOR 208 5X112 ET45 /               5/112/57,1         45         800    2280
45138    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55808522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54676 , RADTYP MENTOR 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     54675
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          MENTOR 208...(s.o.)
Radgröße                       8JX20H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment      Schaftlänge (mm)
                                                     (Nm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26mm     120               27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q4 e-tron -        70, 77       235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A57
/Sportback              70, 77       245/45R20   A12 R02                              B54 V20 VA1
FZ                                                                                    S01
e1*2018/858*00006*..
- max. Leistung: 125-
220 kW
- Elektro
Skoda Enyaq 50 / 60     70           235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A58
NY                      70           245/45R20   A12 R02                              B54 Car V20
e8*2007/46*0416*..                                                                    VA1 S01
- max.Leistung:
109kW / 132kW
- Elektro
Skoda Enyaq 80 / 80X    70, 77       235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A57
NY                      70, 77       245/45R20   A01 A12 R02                          B54 Car V20
e8*2007/46*0416*..                                                                    VA1 S01
- max.Leistung:
150kW / 195kW
- Elektro
Skoda Enyaq RS          77           235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A56
Coupé                   77           245/45R20   A01 A12 R02                          B54 V20 VA1
NY                                                                                    S01
e8*2007/46*0416*..
- max.Leistung:220kW
- Elektro
VW ID.4 Pro / GTX       70, 77       235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A57
E2                      70, 77       245/45R20   A01 A12 R02                          B54 Car V20
e1*2018/858*00004*..    70, 77       255/45R20   A12 R02                              VA1 S01
- max. Leistung: 128-
220 kW
- Elektro
VW ID.4 Pure            70           235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A58
E2                      70           245/45R20   A12 R02                              B54 Car V20
e1*2018/858*00004*..    70           255/45R20   A12 R02                              VA1 S01
- max. Leistung:
109kW / 125 kW
- Elektro
VW ID.5 Pro / GTX       70, 77       235/50R20   A12 R02                              A14 A18 A57
E2                      70, 77       245/45R20   A01 A12 R02                          B54 V20 VA1
e1*2018/858*00004*..    70, 77       255/45R20   A12 R02                              S01
- max. Leistung: 128-
220 kW
- Elektro

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55808522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54676 , RADTYP MENTOR 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   285/35R20     335/30R20
Nr. 23   285/40R20     325/35R20
Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55808522, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54676 , RADTYP MENTOR 209) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2022 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54675 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55808422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ MENTOR 208
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Dezember 2022




Schmidt                                                                      00401215.DOC




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