GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 5 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell QSTAR Typ QSTAR 2110 Radgröße 10JX21 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring +Lochkreis-ø tiefe last (mm) (mm)/ (mm) (kg) Mittenloch-ø (mm) QSTR102122269 QSTAR 2110 5X112 ET22 / 5/112/66,6 22 900 2300 ohne Ring Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina- tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 54814 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung QSTAR 2110...(s.o.) Radgröße 10JX21 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 45 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC 43 AMG 270, 287 275/35R21 R03 A12 A14 A18 204X 270, 287 285/35R21 R03 A56 V21 HA2 e1*2001/116* S01 0480*18-.. (FIN: W..253...) GLC 43 AMG Coupé 270, 287 275/35R21 R03 A12 A14 A18 204X 270, 287 285/35R21 R03 A56 Flh V21 e1*2001/116* HA2 S01 0480*18-.. (FIN: W..253...) GLC-Coupé 100-243 275/35R21 R03 A12 A14 A18 204X 100-243 285/35R21 R03 A57 Flh KMV e1*2001/116* MpH V21 0480*18-.. HA2 S01 (FIN: W..253...) GLC-Klasse 120-243 275/35R21 R03 A12 A14 A18 204X 120-243 285/35R21 R03 A57 Cb1 MpH e1*2001/116* V21 HA2 S01 0480*16-.. - mit AMG-Line Verbreiterungen GLE 450 / 43 -AMG 270, 287 275/45R21 A10 M+S R03 A01 A14 A18 Coupé 270, 287 285/45R21 A12 M+S R03 A56 V10 HA2 166 S01 e1*2007/46* 0598*16-... (FIN: WDC292...) GLE 500 Coupé 335 265/45R21 A10 M+S R03 A01 A14 A18 166 335 275/45R21 A10 R03 A56 V21 HA2 e1*2007/46* 335 285/45R21 A12 R03 S01 0598*16-... 335 295/40R21 A10 M+S R03 (FIN: WDC292...) GLE 63/63s AMG 410, 430 275/45R21 A10 M+S R03 A01 A14 A18 Coupé 410, 430 285/45R21 A12 M+S R03 A56 V10 HA2 166, 166AMG S01 e1*2007/46* 0598*16-...; e1*2007/46* 0826*07-.. (FIN: WDC292...) GLE-Coupé 190-245 265/45R21 A10 M+S R03 A01 A14 A18 166 190-245 275/45R21 A10 R03 A56 V21 HA2 e1*2007/46* 190-245 285/45R21 A12 R03 S01 0598*16-... 190-245 295/40R21 A10 M+S R03 (FIN: WDC292...) Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina- tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 5 A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu- lässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina- tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 5 V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 Nr. 2 245/30R21 295/25R21 Nr. 3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 Nr. 4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 Nr. 5 245/45R21 275/40R21 Nr. 6 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 Nr. 7 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 Nr. 8 255/40R21 285/35R21 Nr. 9 255/50R21 285/45R21 Nr.10 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 Nr.11 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 Nr.12 265/45R21 295/40R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2023 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. März 2023 Bohlander 00407353.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim