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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                         QSTAR
Typ                            QSTAR 2110
Radgröße                       10JX21 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/         Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring                +Lochkreis-ø      tiefe     last    (mm)
                                                (mm)/             (mm)      (kg)
                                                Mittenloch-ø
                                                (mm)
QSTR102122269       QSTAR 2110 5X112 ET22 /     5/112/66,6        22          900   2300
                    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     54814
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          QSTAR 2110...(s.o.)
Radgröße                       10JX21 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm          150                   45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG            270, 287      275/35R21    R03                                  A12 A14 A18
204X                  270, 287      285/35R21    R03                                  A56 V21 HA2
e1*2001/116*                                                                          S01
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC 43 AMG Coupé      270, 287      275/35R21    R03                                  A12 A14 A18
204X                  270, 287      285/35R21    R03                                  A56 Flh V21
e1*2001/116*                                                                          HA2 S01
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC-Coupé             100-243       275/35R21    R03                                  A12 A14 A18
204X                  100-243       285/35R21    R03                                  A57 Flh KMV
e1*2001/116*                                                                          MpH V21
0480*18-..                                                                            HA2 S01
(FIN: W..253...)
GLC-Klasse            120-243       275/35R21    R03                                  A12 A14 A18
204X                  120-243       285/35R21    R03                                  A57 Cb1 MpH
e1*2001/116*                                                                          V21 HA2 S01
0480*16-..
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
GLE 450 / 43 -AMG     270, 287      275/45R21    A10 M+S R03                          A01 A14 A18
Coupé                 270, 287      285/45R21    A12 M+S R03                          A56 V10 HA2
166                                                                                   S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé         335           265/45R21    A10 M+S R03                          A01 A14 A18
166                   335           275/45R21    A10 R03                              A56 V21 HA2
e1*2007/46*           335           285/45R21    A12 R03                              S01
0598*16-...           335           295/40R21    A10 M+S R03
(FIN: WDC292...)
GLE 63/63s AMG        410, 430      275/45R21    A10 M+S R03                          A01 A14 A18
Coupé                 410, 430      285/45R21    A12 M+S R03                          A56 V10 HA2
166, 166AMG                                                                           S01
e1*2007/46*
0598*16-...;
e1*2007/46*
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé             190-245       265/45R21    A10 M+S R03                          A01 A14 A18
166                   190-245       275/45R21    A10 R03                              A56 V21 HA2
e1*2007/46*           190-245       285/45R21    A12 R03                              S01
0598*16-...           190-245       295/40R21    A10 M+S R03
(FIN: WDC292...)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 5


A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 5 von 5

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   245/45R21      275/40R21
Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 8   255/40R21      285/35R21
Nr. 9   255/50R21      285/45R21
Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.12   265/45R21      295/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2023 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. März 2023




Bohlander                                                                      00407353.DOC




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