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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                  G.M.P. GROUP SRL
                              Via Luigi Galvani 8-12
                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                        QSTAR
Typ                           QSTAR 2110
Radgröße                      10JX21 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/         Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring                Lochkreis-ø       tiefe     last    (mm)
                                                (mm)/             (mm)      (kg)
                                                Mittenloch-ø
                                                (mm)
QSTR102138154       QSTAR 2110 5X112 ET38 /     5/112/66,6        38         900    2300
                    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                    54814
Herstellerzeichen             G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung         QSTAR 2110...(s.o.)
Radgröße                      10JX21 H2
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°         140                     27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 4er Gran Coupé 120-210             295/25R21   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T96     A01 A12 A14
G4C                                                                                    A18 A57 Lim
e1*2018/858*00122*..                                                                   NoE NoP V21
                                                                                       HA2 S01
BMW 5er-Reihe (VII)     100-265        295/25R21   K2c K6i K8h R03 T96                 A01 A12 A14
G5L                                                                                    A18 A57 L06
e1*2007/46*1688*..                                                                     Lim MpH V21
                                                                                       HA2 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/30R21   K2b R03 T98                         A01 A12 A14
7L                      155-390        285/30R21   K2b R03 T00 T96                     A18 A57 A60
e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L05 Lim MpH
- ohne Allradlenkung                                                                   V21 HA2 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/30R21   K2b R03 T98                         A01 A12 A14
7L                      155-390        285/30R21   K2b R03 T96                         A18 A57 A60
e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L04 Lim MpH
- mit Allradlenkung                                                                    V21 HA2 S01
BMW iX3                 80 (210)       275/35R21   K2b R03 T03                         A01 A12 A14
G3XE                    80 (210)       285/35R21   K2b R03                             A18 A58 V21
e1*2007/46*2130*..      80 (210)       295/30R21   K2b K4i K6v R03 T02                 HA2 S01
BMW M440i xDrive        275            295/25R21   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T96     A01 A12 A14
Gran Coupé                                                                             A18 A56 Lim
G4C                                                                                    NoP V21 HA2
e1*2018/858*00122*..                                                                   S01
BMW                     294-390        295/25R21   K2c K6i K8h R03 T96                 A01 A12 A14
M550 i/d xDrive (VII)                                                                  A18 A56 L06
G5L                                                                                    Lim V21 HA2
e1*2007/46*1688*..                                                                     S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6
Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 4 von 6


A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 5 von 6


L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 6 von 6

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   245/45R21      275/40R21
Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 8   255/40R21      285/35R21
Nr. 9   255/50R21      285/45R21
Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.12   265/45R21      295/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2023 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. März 2023




Bohlander                                                                      00407358.DOC




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