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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                         QSTAR
Typ                            QSTAR 2110
Radgröße                       10JX21 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/         Einpress- Rad-    Abrollumfang
                    Zentrierring                Lochkreis-ø       tiefe     last    (mm)
                                                (mm)/             (mm)      (kg)
                                                Mittenloch-ø
                                                (mm)
QSTR102142269       QSTAR 2110 5X112 ET42/      5/112/66,6        42         900    2300
                    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     54814
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          QSTAR 2110...(s.o.)
Radgröße                       10JX21 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      150                     45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQE-Klasse             109, 135      285/30R21   K2c R03 T00                         A01 A12 A14
E2EQEW                                                                               A18 A57 L05
e1*2018/858*00036*..                                                                 Lim V21 HA2
-max.Leistung:                                                                       S01
 180, 215, 300 kW
- Elektro
- ohne
 Hinterachslenkung
EQE-Klasse             109, 135      285/30R21   K2c K6g K6i K6r R03 T00             A01 A12 A14
E2EQEW                                                                               A18 A57 Lim
e1*2018/858*00036*..                                                                 LM4 V21 Vn2
-max.Leistung:                                                                       HA2 S01
 180, 215, 300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
 Hinterachslenkung
S-Klasse               210-280       275/30R21   R03 T98                             A12 A14 A18
R2S                    210-330       285/30R21   R03 T00                             A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*..     210-330       295/30R21   A01 K2a K2b R03                     L05 Lim NoP
- ohne                                                                               V21 Vn2 HA2
 Hinterachslenkung                                                                   S01
S-Klasse               210-280       275/30R21   R03 T98                             A12 A14 A18
R2S                    210-330       285/30R21   R03 T00                             A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*..     210-330       295/30R21   A01 K2a K2b R03                     Lim LM4 NoP
- max. 4,5°                                                                          V21 Vn2 HA2
 Hinterachslenkung                                                                   S01
S-Klasse PHEV          220, 270      295/30R21   K2a K2b R03 T02                     A01 A12 A14
R2S                                                                                  A18 A57 A60
e1*2007/46*2115*..                                                                   B77 L05 Lim
- Plug-in Hybrid                                                                     V21 Vn2 HA2
- ohne                                                                               S01
 Hinterachslenkung
S-Klasse PHEV          220, 270      295/30R21   K2a K2b R03 T02                     A01 A12 A14
R2S                                                                                  A18 A57 A60
e1*2007/46*2115*..                                                                   B77 Lim LM4
- Plug-in Hybrid                                                                     V21 Vn2 HA2
- max. 4,5°                                                                          S01
 Hinterachslenkung

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 6

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
Achse 1.

HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802123, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54821, RADTYP QSTAR 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 5 von 6

LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   235/45R21       255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21       295/25R21
Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   245/45R21       275/40R21
Nr. 6   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
Nr. 7   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 8   255/40R21       285/35R21
Nr. 9   255/50R21       285/45R21
Nr.10   265/35R21       295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.11   265/40R21       295/35R21, 305/35R21
Nr.12   265/45R21       295/40R21
Nr.13   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
Nr.14   275/40R21       305/35R21, 315/35R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54814 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ QSTAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2023 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. März 2023




Bohlander                                                                    00407281.DOC




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