GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 1 von 5
Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell QSTAR
Typ QSTAR 199
Radgröße 9JX19 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis-ø tiefe last (mm)
(mm)/ (mm) (kg)
Mittenloch-ø
(mm)
QSTR901920269 QSTAR 199 5/112/66,6 20 900 2300
5X112 ET20 LB16 / ohne Ring
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
§22 54817*00
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54817
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung QSTAR 199...(s.o.)
Radgröße 9JX19 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 45
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 235/55R19 M+S R03 R70 A12 A14 A18
204X 270, 287 255/45R19 R03 A56 V19 HA2
e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 R03 S01
0480*18-.. 270, 287 275/45R19 R03
(FIN: W..253...) 270, 287 285/45R19 R03
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/55R19 M+S R03 R70 A12 A14 A18
204X 270, 287 255/45R19 R03 A56 Flh V19
e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 R03 HA2 S01
0480*18-.. 270, 287 275/45R19 R03
(FIN: W..253...) 270, 287 285/45R19 R03
GLC-Coupé 100-243 235/55R19 R03 R70 A12 A14 A18
204X 100-243 255/45R19 R03 A57 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 255/50R19 R03 MpH V19
0480*18-.. 100-243 275/45R19 R03 HA2 S01
(FIN: W..253...) 100-243 285/45R19 R03
GLC-Klasse 120-243 235/55R19 R03 R70 A12 A14 A18
204X 120-243 255/45R19 R03 A57 Cb1 MpH
§22 54817*00
e1*2001/116* 120-243 255/50R19 R03 V19 HA2 S01
0480*16-.. 120-243 275/45R19 R03
- mit AMG-Line 120-243 285/45R19 R03
Verbreiterungen
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 5
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
§22 54817*00
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 4 von 5
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 54817*00
Seite 1) verwendet werden.
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/45R19 285/40R19
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 5 von 5
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 13. April 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 54817*00
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 13. April 2023
Bohlander 00407883.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim