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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 5

               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         QSTAR
               Typ                            QSTAR 199
               Radgröße                       9JX19 EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/      Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø    tiefe     last   (mm)
                                                                   (mm)/          (mm)      (kg)
                                                                   Mittenloch-ø
                                                                   (mm)
               QSTR901920269       QSTAR 199                       5/112/66,6     20        900    2300
                                   5X112 ET20 LB16 / ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
§22 54817*00




               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     54817
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          QSTAR 199...(s.o.)
               Radgröße                       9JX19 EH2+
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund                 Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01    Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28mm         150                   45

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 2 von 5


               Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG            270, 287      235/55R19     M+S R03 R70                          A12 A14 A18
               204X                  270, 287      255/45R19     R03                                  A56 V19 HA2
               e1*2001/116*          270, 287      255/50R19     R03                                  S01
               0480*18-..            270, 287      275/45R19     R03
               (FIN: W..253...)      270, 287      285/45R19     R03
               GLC 43 AMG Coupé      270, 287      235/55R19     M+S R03 R70                          A12 A14 A18
               204X                  270, 287      255/45R19     R03                                  A56 Flh V19
               e1*2001/116*          270, 287      255/50R19     R03                                  HA2 S01
               0480*18-..            270, 287      275/45R19     R03
               (FIN: W..253...)      270, 287      285/45R19     R03
               GLC-Coupé             100-243       235/55R19     R03 R70                              A12 A14 A18
               204X                  100-243       255/45R19     R03                                  A57 Flh KMV
               e1*2001/116*          100-243       255/50R19     R03                                  MpH V19
               0480*18-..            100-243       275/45R19     R03                                  HA2 S01
               (FIN: W..253...)      100-243       285/45R19     R03
               GLC-Klasse            120-243       235/55R19     R03 R70                              A12 A14 A18
               204X                  120-243       255/45R19     R03                                  A57 Cb1 MpH
§22 54817*00




               e1*2001/116*          120-243       255/50R19     R03                                  V19 HA2 S01
               0480*16-..            120-243       275/45R19     R03
               - mit AMG-Line        120-243       285/45R19     R03
               Verbreiterungen

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 5
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
§22 54817*00




               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 5

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 54817*00




               Seite 1) verwendet werden.

               V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 5


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. April 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 54817*00




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. April 2023




               Bohlander                                                                    00407883.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim