Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 5

               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         QSTAR
               Typ                            QSTAR 199
               Radgröße                       9JX19 EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/      Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø    tiefe     last   (mm)
                                                                   (mm)/          (mm)      (kg)
                                                                   Mittenloch-ø
                                                                   (mm)
               QSTR901955142       QSTAR 199                       5/112/57,1     55         850   2300
                                   5X112 ET55 CB57.1/ohne Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
§22 54817*00




               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     54817
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          QSTAR 199...(s.o.)
               Radgröße                       9JX19 EH2+
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm          160                   30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW ID.BUZZ Cargo       70 (150)       255/50R19   A32 R03 173                          A07 A14 A18
               EBN                    70 (150)       285/45R19   A12 R03 173                          A58 B54 V19
               e1*2018/858*00165*..                                                                   Vn2 HA2 S01
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Pro         70 (150)       255/50R19   A32 R03                              A07 A14 A18
               EB                     70 (150)       285/45R19   A12 R03                              A58 B54 V19
               e1*2018/858*00164*..                                                                   Vn2 HA2 S01
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig
               n Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 54817*00




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 5


               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               173      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1730 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 54817*00




               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55802423, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54816, RADTYP QSTAR 198) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 5


               V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
§22 54817*00




               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. April 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 EH2+ Typ QSTAR 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 5


               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. April 2023




               Bohlander                                                                    00407716.DOC
§22 54817*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim