GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell QSTAR
Typ QSTAR 209
Radgröße 9JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
QSTR90203 QSTAR 209 5X112 ET34 LB16 / ohne 5/112/66,6 34 900 2300
4269 Ring
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55800623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54813 ,
RADTYP QSTAR 2010) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
§22 54819*01
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54819
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung QSTAR 209...(s.o.)
Radgröße 9JX20H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 45
S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 45
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG 350, 375 245/30R20 K1a K1b R02 A01 A12 A14
204, 204K, -/AMG 350, 375 255/30R20 K1c K5d K5k R02 A18 A58 Car
e1*2001/116* Lim VC4 Vn2
0431*33-..,0457*26-.. VA1 S02
0463*13-..,0464*14-..,
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
E-Klasse 4Matic PHEV 145-185 245/40R20 R02 T99 A12 A14 A18
R2EW A56 B77 L06
e1*2018/858*00213*.. Lim V20 VA1
- Plug-in Hybrid S01
E-Klasse All-Terrain 145-280 245/40R20 R02 A12 A14 A18
R2ES 145-280 255/40R20 R02 A56 B77 Car
e1*2018/858*00214*.. KMV L05 NoP
V20 Vn2 VA1
S01
§22 54819*01
E-Klasse All-Terrain PHEV 145 245/40R20 M+S R02 A12 A14 A18
R2ES 145 255/40R20 R02 A56 B77 Car
e1*2018/858*00214*.. KMV L05 V20
- Plug-in Hybrid Vn2 VA1 S01
E-Klasse PHEV 145, 150 245/40R20 R02 T99 A12 A14 A18
R2EW A58 B77 L06
e1*2018/858*00213*.. Lim V20 VA1
- Plug-in Hybrid S01
E-Klasse T-Modell 145, 150 245/40R20 R02 T99 A12 A14 A18
R2ES A58 B77 Car
e1*2018/858*00214*.. KOV L05 NoP
V20 Vn2 VA1
S01
E-Klasse T-Modell PHEV 145, 150 245/40R20 R02 T99 A12 A14 A18
R2ES A58 B77 Car
e1*2018/858*00214*.. KOV L05 V20
- Plug-in Hybrid Vn2 VA1 S01
E-Klasse T-Modell PHEV 145 245/40R20 R02 T99 A12 A14 A18
4Matic A56 B77 Car
R2ES KOV L05 V20
e1*2018/858*00214*.. Vn2 VA1 S01
- Plug-in Hybrid
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQE-Klasse 109, 135 235/45R20 R02 R37 T00 A01 A12 A14
E2EQEW 109, 135 255/40R20 K1c R02 T01 A18 A57 L05
e1*2018/858*00036*.. 109, 135 265/40R20 K1c R02 Lim V20 Vn2
-max.Leistung:180, 215, VA1 S01
300 kW
- Elektro
- ohne Hinterachslenkung
EQE-Klasse 109, 135 235/45R20 R02 R37 T00 A01 A12 A14
E2EQEW 109, 135 255/40R20 K1c R02 T01 A18 A57 Lim
e1*2018/858*00036*.. 109, 135 265/40R20 K1c R02 LM4 V20 Vn2
-max.Leistung:180, 215, VA1 S01
300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
S-Klasse 210-280 235/45R20 R02 R37 T00 T96 A12 A14 A18
R2S 210-280 245/40R20 R02 R37 T99 A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*.. 210-330 255/40R20 R02 T01 T97 L05 Lim NoP
§22 54819*01
- ohne Hinterachslenkung 210-330 265/40R20 R02 V20 Vn2 VA1
S01
S-Klasse 210-280 235/45R20 R02 R37 T00 T96 A12 A14 A18
R2S 210-280 245/40R20 R02 R37 T99 A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*.. 210-330 255/40R20 R02 T01 T97 Lim LM4 NoP
- max. 4,5° 210-330 265/40R20 R02 V20 Vn2 VA1
Hinterachslenkung S01
S-Klasse PHEV 220, 270 255/40R20 R02 T01 A12 A14 A18
R2S 220, 270 265/40R20 R02 A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*.. L05 Lim V20
- Plug-in Hybrid Vn2 VA1 S01
- ohne Hinterachslenkung
S-Klasse PHEV 220, 270 255/40R20 R02 T01 A12 A14 A18
R2S 220, 270 265/40R20 R02 A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*.. Lim LM4 V20
- Plug-in Hybrid Vn2 VA1 S01
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
SL 225-335 255/30R20 R02 A12 A14 A18
230, 231 V20 VA1 S02
e1*2007/46*0803*..;
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55800623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54813 ,
RADTYP QSTAR 2010) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
§22 54819*01
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 54819*01
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
§22 54819*01
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 235/55R20 285/45R20
Nr. 7 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 11 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 12 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 13 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 14 255/45R20 285/40R20
§22 54819*01
Nr. 15 255/50R20 285/45R20
Nr. 16 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 17 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 18 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 19 265/45R20 295/40R20
Nr. 20 265/50R20 295/45R20
Nr. 21 275/35R20 305/30R20
Nr. 22 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 23 275/45R20 305/40R20
Nr. 24 285/35R20 335/30R20
Nr. 25 285/40R20 325/35R20
Nr. 26 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55800623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54813 ,
RADTYP QSTAR 2010) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54819 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55800823 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ QSTAR 209
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 8 von 8
VC4 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R20 265/30R20
Nr. 2 255/30R20 275/30R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2024 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 54819*01
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. Dezember 2024
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim