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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         QSTAR
Typ                            QSTAR 219
Radgröße                       9JX21 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/     Lochzahl/              Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring           Lochkreis-ø (mm)/      tiefe       last   (mm)
                                           Mittenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
QSTR902135269       QSTAR 219 5X112 ET35 / 5/112/66,6             35          900    2300
                    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     54821
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          QSTAR 219...(s.o.)
Radgröße                       9JX21 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      150                      45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                110-220       255/30R21   K1c K5d K5i K5k R02 T93              A01 A12 A14
212                                                                                    A18 A58 Lim
e1*2001/116*                                                                           NoP V21 VA1
0501*24-..                                                                             S01
(FIN: W..213...)
E-Klasse 4matic         120-270       255/30R21   K1c K5d K5i K5k R02 T93              A01 A12 A14
212                                                                                    A18 A56 Lim
e1*2001/116*                                                                           NoP V21 VA1
0501*24-..                                                                             S01
(FIN: W..213...)
E-Klasse All Terrain    143-250       245/35R21   K5w R02                              A01 A12 A14
4matic                  143-250       255/35R21   K1c K5d K5w R02                      A18 A56 KMV
R1ES                                                                                   V21 VA1 S01
e1*2007/46*1560*..
E-Klasse                120-220       245/30R21   R02 T91                              A01 A12 A14
Coupé / Cabrio          120-220       255/30R21   R02 T93                              A18 A58 Cbo
R1EC                                                                                   Cpe NoP V21
e1*2007/46*1666*..                                                                     VA1 S01
E-Klasse                135-270       245/30R21   R02 T91                              A01 A12 A14
Coupé / Cabrio 4matic   135-270       255/30R21   K1a K1b R02 T93                      A18 A56 Cbo
R1EC                                                                                   Cpe NoH V21
e1*2007/46*1666*..                                                                     VA1 S01
E-Klasse T-Modell       110-210       255/30R21   K1c K5d K5i K5k R02 T93              A01 A12 A14
R1ES                                                                                   A18 A58 Car
e1*2007/46*1560*..                                                                     KOV NoP
                                                                                       V21 X77 VA1
                                                                                       S01
E-Klasse T-Modell       135-270       255/30R21   K1c K5d K5i K5k R02 T93              A01 A12 A14
4matic                                                                                 A18 A56 Car
R1ES                                                                                   KOV NoP
e1*2007/46*1560*..                                                                     V21 X77 VA1
                                                                                       S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.



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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 6

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 5 von 6

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   235/45R21       255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21       295/25R21
Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   245/45R21       275/40R21
Nr. 6   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
Nr. 7   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 8   255/40R21       285/35R21
Nr. 9   255/50R21       285/45R21
Nr.10   265/35R21       295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.11   265/40R21       295/35R21, 305/35R21
Nr.12   265/45R21       295/40R21
Nr.13   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
Nr.14   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
Nr.15   275/45R21       315/40R21
Nr.16   275/50R21       315/45R21
Nr.17   285/35R21       325/30R21
Nr.18   285/40R21       315/35R21
Nr.19   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2023 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. März 2023




Bohlander                                                                    00407355.DOC




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