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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Luigi Galvani 8-12
                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         QSTAR
Typ                            QSTAR 219
Radgröße                       9JX21 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/     Lochzahl/              Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring           Lochkreis-ø (mm)/      tiefe       last   (mm)
                                           Mittenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
QSTR902148269       QSTAR 219 5X112 ET48 / 5/112/66,6             48          900    2300
                    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     54821
Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung          QSTAR 219...(s.o.)
Radgröße                       9JX21 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      150                      45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQE-Klasse             109, 135     255/35R21     R02 T98                              A12 A14 A18
E2EQEW                                                                                 A57 L05 Lim
e1*2018/858*00036*..                                                                   V21 VA1 S01
-max.Leistung:
 180, 215, 300 kW
- Elektro
- ohne
 Hinterachslenkung
EQE-Klasse             109, 135     255/35R21     R02 T98                              A12 A14 A18
E2EQEW                                                                                 A57 Lim LM4
e1*2018/858*00036*..                                                                   V21 Vn2 VA1
-max.Leistung:                                                                         S01
 180, 215, 300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
 Hinterachslenkung

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 3 von 5

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 5

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   245/45R21      275/40R21
Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 8   255/40R21      285/35R21
Nr. 9   255/50R21      285/45R21
Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.12   265/45R21      295/40R21
Nr.13   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.14   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.15   275/45R21      315/40R21
Nr.16   275/50R21      315/45R21
Nr.17   285/35R21      325/30R21
Nr.18   285/40R21      315/35R21
Nr.19   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55802023, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54814, RADTYP QSTAR 2110) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombina-
tionen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2023 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54821 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55802123 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ QSTAR 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 5


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. März 2023




Bohlander                                                                    00407278.DOC




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